Hallo Leute,
hatte heute einen Termin bei meinem SB wegen meinem Widerspruch vom Januar 2009. 
Text meines Widerspruchs:
"Aufgrund eines früheren Bescheides und dem persönlichen Gespräch vom 13.01.09 mit Frau XXX, weiß ich das ein sonstiges Einkommen von Ihnen (ARGE) in Abzug gebracht werden.
Da dieses für mich nicht wirklich nachvollziehbar war, habe ich mich einwenig genauer mit dem SGB II befasst. Darin wird im § 7(3) Nr. 1 und 4 erläutert wie sich die BG, auf meine Familie bezogen, zusammensetzt. Wenn ich den Wortlaut nach Nr. 4 richtig verstehe, gehören meine Kinder aufgrund ihres Einkommens nicht mehr zur BG. Demnach ist vom Einkommen meiner Kinder nach § 6 (1) Nr. 1 ALG II-VO je Kind ein Betrag in Höhe von 30,00 € monatlich für die Beiträge zu privaten Versicherungen nach § 11 (2) S.1 Nr. 3 SGB II als Pauschalbetrag abzusetzen. Bei der von Frau XXX mir gezeigten und kopierten Erläuterung des sonstigen Einkommens wurde dieser Pauschalbetrag nicht zum Ansatz gebracht. Aus diesem Grund fordere ich Sie nach § 48(1) Nr.1 SGB 10 freundlichst auf, Ihre Berechnungen ab dem Monat 11/2008 zu berichtigen."
Aussage meines SB, wie ich ihn heute auf den Widerspruch ansprach: "Ach das ist das Schreiben, was ich nicht ganz verstanden habe!" 
Er versuchte mir dann zu erklären, das aufgrund meines Einkommens ja schon bei mir ein Freibetrag abgezogen wird und daher der Widerspruch völliger Quatsch sei. Habe ihm dann den Ausdruck vom § 6 ALG II-VO vorgelegt und gesagt, das dort wörtlich drin steht das dieser Pauschalbetrag bei den Kindern in Abzug gebracht werden muss. Daraufhin hat er mich vor die Tür geschickt udn ist mit meiner Akte scheinbar zu seinem Vorgesetzten gegangen, um sich Rat zu holen. Nach ca. 15 min kam er wieder und in seinem Büro sagte er mir dann, dass ich Recht habe und er dazu gelernt hat. Am Donnerstag darf ich nochmal bei ihm vorstellig werden und mir das an uns zuwenig ausgezahlte Geld in Bar abholen.
Also Leute, wie ihr seht, lasst euch nicht unter bekommen und kämpft für eurer Recht. 
LG Mandy