Beiträge von MaPaSo3

    Hallo,


    ich weiß ja nicht aus welcher Ecke der Uckermark du kommst, aber aber 3 Stunden Fahrzeit je Strecke????? Dann fährst du wenn du in den Süden von Berlin mußt, auch quer durch Berlin durch oder? Also 1,5 Stunden je Fahrstrecke nehm ich dir ab. Hast du evtl auch schonmal geschaut wie es ist mit dem Zug zu fahren? Es gibt da einige Verbindungen. Die Uckermark ist ja nicht komplett von der Außenwelt abgeschnitten.


    LG

    Hallo Leute,


    hatte heute einen Termin bei meinem SB wegen meinem Widerspruch vom Januar 2009. :D


    Text meines Widerspruchs:


    "Aufgrund eines früheren Bescheides und dem persönlichen Gespräch vom 13.01.09 mit Frau XXX, weiß ich das ein sonstiges Einkommen von Ihnen (ARGE) in Abzug gebracht werden.
    Da dieses für mich nicht wirklich nachvollziehbar war, habe ich mich einwenig genauer mit dem SGB II befasst. Darin wird im § 7(3) Nr. 1 und 4 erläutert wie sich die BG, auf meine Familie bezogen, zusammensetzt. Wenn ich den Wortlaut nach Nr. 4 richtig verstehe, gehören meine Kinder aufgrund ihres Einkommens nicht mehr zur BG. Demnach ist vom Einkommen meiner Kinder nach § 6 (1) Nr. 1 ALG II-VO je Kind ein Betrag in Höhe von 30,00 € monatlich für die Beiträge zu privaten Versicherungen nach § 11 (2) S.1 Nr. 3 SGB II als Pauschalbetrag abzusetzen. Bei der von Frau XXX mir gezeigten und kopierten Erläuterung des sonstigen Einkommens wurde dieser Pauschalbetrag nicht zum Ansatz gebracht. Aus diesem Grund fordere ich Sie nach § 48(1) Nr.1 SGB 10 freundlichst auf, Ihre Berechnungen ab dem Monat 11/2008 zu berichtigen."



    Aussage meines SB, wie ich ihn heute auf den Widerspruch ansprach: "Ach das ist das Schreiben, was ich nicht ganz verstanden habe!" :eek:
    Er versuchte mir dann zu erklären, das aufgrund meines Einkommens ja schon bei mir ein Freibetrag abgezogen wird und daher der Widerspruch völliger Quatsch sei. Habe ihm dann den Ausdruck vom § 6 ALG II-VO vorgelegt und gesagt, das dort wörtlich drin steht das dieser Pauschalbetrag bei den Kindern in Abzug gebracht werden muss. Daraufhin hat er mich vor die Tür geschickt udn ist mit meiner Akte scheinbar zu seinem Vorgesetzten gegangen, um sich Rat zu holen. Nach ca. 15 min kam er wieder und in seinem Büro sagte er mir dann, dass ich Recht habe und er dazu gelernt hat. Am Donnerstag darf ich nochmal bei ihm vorstellig werden und mir das an uns zuwenig ausgezahlte Geld in Bar abholen.


    Also Leute, wie ihr seht, lasst euch nicht unter bekommen und kämpft für eurer Recht. ;)



    LG Mandy

    Abrechnung Betriebskosten

    Nach dem alten Mietrecht, also vor dem 1. September 2001, gab es nur für den Vermieter von Sozialwohnungen eine Frist zur Abrechnung über die Betriebs- bzw. Mietnebenkosten.
    Nach dem neuen Mietrecht ist jeder Vermieter von Wohnraum verpflichtet, innerhalb von 12 Monaten über die Nebenkostenvorschüsse des Mieters abzurechnen, gerechnet ab dem Ende des Abrechnungszeitraumes.



    Nebenkostenabrechnung

    Nebenkosten sind alle Zahlungen, die der Mieter für Leistungen des Vermieters neben der Grundmiete zu entrichten hat.
    Die Art und der Umfang der Nebenkosten sind der Vereinbarung der Vertragspartner überlassen.
    Bei Mietverhältnissen über Wohnraum enthält jedoch die Anlage 3 zu §27 der Zweiten Berechnungsverordnung einen abschließenden Katalog der Nebenkosten(Betriebskosten), die zwischen Vermieter und Mieter vereinbart werden können.
    Über Vorauszahlungen ist vom Vermieter jährlich abzurechnen.Die Abrechnung muß dem Mieter spätestens ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraumes zugehen.Nach Fristablauf kann der Vermieter keine Nachforderungen geltend machen, es sei denn, er hat die Verspätung nicht verschuldet.


    Dabei ist das Thema Nebenkosten ein häufiger Konfliktpunkt zwischen Mieter und vermieter. Man schätzt, dass über 50% der Nebenkosten-Abrechnungen fehlerhaft sind.

    Hallo Penti,


    wenn ich mich recht erinnere hätte dein Vermieter innerhalb von 12 Monaten nach Entstehung seiner Forderung dir die Nebenkostenabrechnung zukommen lassen müssen, um diese auch durchsetzen zu können. D.h. für das Kalenderjahr 2007 hättest du bis spätestens 31.12.08 die Abrechnung bekommen müssen. Da diese aber erst im Feb. 2009 bei dir eingegangen ist, bist du nicht mehr verpflichtet ihm diese an dich gestellte Forderung zu begleichen. Im umgekehrten Fall (du bekommst von ihm noch geld, weil du zuviel vorausgezahlt hast) könntest du es noch fordern.


    LG Mandy

    Wenn ich es richtig verstanden habe, war die bisherrige Reinigungskraft auch nur eine Teilnehmerin in der Maßnahme. Das sie sich weigert kann ich voll und ganz verstehen. Ich bin aber genauso der Meinung das auch kein anderer Teilnehmer dieser Maßnahme dazu herangezogen werden kann diese Örtlichkeiten zu reinigen. Der träger dieser maßnahme hat für die Reinigung der Toiletten eine Putzkraft einzustellen oder selber den Scheuerlappen in die Hand zu nehmen.

    Uiffi wann lernst du endlich mal lesen!!!!! Italia hat klar und deutlich geschrieben das er noch zu Hause wohnt - für mich heißt das bei seinen Eltern. Wenn Italia schreibt das er was zum Haushaltsgeld bei gibt ist das doch auch ok.


    Fang an zu lesen bevor du immer wieder Kommentare abgibst. Langsam reicht mir dein Geschwafel !!! Irgendwie scheinst du dich überall als Allwissend aufspielen zu wollen und gibt sehr oft Tips die nullk und nichtig sind! Informiere dich oder lass es sein!

    Nochmal zur besseren Verständigung:



    Uns geht es darum ob das Jugendamt alle 6 Monate neu berechnen darf, ohne Einkommenserhöhung wird trotzdem immer mehr Unterhalt verlangt und das Kind ist auch nicht in eine andere Altersgruppe gewechselt.

    Hallo Uiffi,


    mein Bekannter kommt für den Unterhalt auf. Seine Tochter bekommt kein Unterhaltsvorschuß. Seine Ex-Frau hat beim Jugendamt eine Beistandsschaft, also läuft alles nur noch übers Jugendamt.

    Danke für eure Antworten.


    Seine Tochter ist noch nicht in die nächsthöhere Stufe vorgerückt das kommt erst im November 2009. Wir wissen auch das sich die Jugendämter an die Düsseldorfer Tabelle halten. Unser Problem ist nur das das Jugendamt alle 6 Monate nach seinen Einkünften fragt und jedesmal kurze Zeit später ein neuer Bescheid kommt und er jedesmal einen neuen Unterhaltstitel beim Jugendamt unterschreiben muß.
    Mir ist nur bekannt, dass man alle 2 Jahre eine Anpassung des Unterhalts vornehmen lassen kann. Undf wie gesagt, sein Gehalt hat sich in keinster Weise erhöht.


    LG Mandy

    Hallo,


    habe einen Bekannten, geschieden, eine Tochter für die er Unterhalt zahlt. Die Mutter des Mädchens hat eine Beistandschaft beim Jugendamt. Er geht arbeiten, hat alle relevanten Unterlagen beim Jugendamt eingereicht und es wurde ein neuer Titel festgelegt. Jetzt bekomt er ca alle 6 Monate Post vom Jugendamt und die Behörde ändert auch jedesmal den Unterhaltsbetrag. Weiß jemand von euch, ob die Behörde wirklich alle Nase lang den Unterhalt neu festlegen kann, gerade so wie es der Mitarbeiterin passt? Vorallem hat sich sein Gehalt nicht verändert und plötzlich soll er knapp 100 € mehr im Monat zahlen.
    Sollten noch Fragen sein, an die ich mom nicht denke, meldet euch. Ich hoffe mir / ihm kann jemand weiter helfen.


    LG Mandy

    Hallo,


    als H IV-Empfänger brauchst du dein TV-Gerät nicht abmelden. Du kannst sogar die GEZ-Befreiung beantragen. Solltest du das nicht gemacht haben mach es schleunigst und du hast schonwieder pro 3 Monate knapp 50 € gespart. Auch ich lebe mit meinen Kindern von H IV. Wir tragen alle keine großen Marken an Garderobe, aber wie arme Schlucker laufen wir auch nicht rum. Hast du schonmal versucht die Sachen vom Großen Kind vom Kleinen Kind auftragen zu lassen? Schau doch mal auf Flohmärkten auch dort gibt es günstige guterhaltene Kleidung, wo man nicht unbedingt sieht das sie schon getragen wurde. Kinder wachsen schnell und da muß es meiner Meinung nicht jeden Monat ein T-Shirt für 70 € oder ein paar Schuhe für 100 € oder sogar 150 € sein. Wenn man auch in den Geschäften mal an den Ständern mit reduzierter Ware schaut da kann man gute Schnäppchen machen und niemand muß wie ein Lumpensammler rumlaufen.


    Eine etwas leicht erregte liebende H IV Mutter die nicht wie ein Penner rumläuft

    Hallo Berthold,


    also ich würde hingehen, mir das anschauen und genau hinhören. Tja wenn dir dann "Fehler" auffallen .... immer schön nachhacken. ;) Ich selber wurde vom Amt zu so einer Maßnahme verdonnert und unser Dozent war die größte Null die ich bis dahin erlebt habe. Wir waren ein zusammen gewürfelter Haufen -Krankenschwestern, Verkäuferinnen, Sozialversicherungsfachangestellte und ich als Buchhalterin - und der Dozent sollte/wollte uns erklären wie die Buchhaltung funktioniert. Bin ihm desöfteren mal mit Fragen entgegen gekommen wie z.B. "Stellen sie sich vor ich wäre vom Fiunanzamt und würde jetzt eine Buchprüfung durchführen. Bitte erklären sie mir wie sie zu diesem Saldo kommen." Er lief des öfteren rot an und war irgendwann glücklich,wenn er mitbekam das ich Socken gestrickt habe. :D as Amt wollte mir so eine ähnliche Maßnahme beim selben Träger wieder aufs Auge drücken. Meine Antwort an meine SB ...... vergessen sie es - ich geh dort nicht hin um dem Dozenten zu erklären wie man es macht, schließlich sollen meine Kenntnisse aufgefrischt werden. Sie muß wohl einen guten Tag gehabt haben. Ich wurde verschont.


    LG

    Hallo,


    egal wie groß deine Familie ist die Wohnungsgröße wird nach m² bestimmt. Ich bin vor kurzem umgezogen. Da ich 2 Kinder habe (Junge 10 J. und Mädchen 8 J.) wollte ich auch eine größere Wohnung nehmen, sodass jedes Kind sein Zimmer hat. Die Auskunft der ARGE war entweder 3 Zimmer und max. 75 m² oder aber ich finde eine 4 Zimmer und max. 75 m² große Wohnung. Ihr könnt euch alle selber an der Hand abzählen wie groß die Chance ist eine 75 m² große 4 Zimmer Wohnung zu finden. Für die ARGE spielt es kein Rolle ob man 1 oder 2 Kinder hat, und wenn man mehr wie 1 Kind hat ob sie das selbe Geschlecht haben. Nach dem Wohnungsföderungsgesetz (Wohngeld) würde unserer Familie sogar eine 90 m² große Wohnung zustehen. Da ich aber im ALG II-Bezug hänge greift dieses Gesetz nicht . Um meinen Kindern ein eigenes Reich geben zu können, blieb mir nur eine Möglichkeit. Das Schlafzimmer abtrennen, um meine Garderobe unterbringen zu können, ein Kind ins Kinderzimmer und das andere in den verbliebenen Teil des Schlafzimmers. Für mich heißt es jetzt jeden Abend mein Bett im Wohnzimmer zu bauen. Da das Wohnzimmer ein allgemeiner raum der Familie ist, habe ich für mich persönlich kein Rückzugsgebiet mehr. OK als Mutter gehöre ich ja eigentlich hinter dem Herd, da hab ich mein Rückzugsgebiet. (Sorry bissel Sarkasmus muß sein!)
    ToterMann ich drücke dir die Daumen, das du eine 3 Raumwohnung findest mit der dir zustehenden m². Ansonsten bleibt dir nichts anderes über und machst aus dem Wohnbereich gleichzeitig dein Schlafbereich, damit dein Kind sein Rückzugsgebiet hat.


    LG
    Mandy

    Hallo,


    habe eben deinen Bericht gelesen. Der Vorschlag das du dir 2 Jobs a 400,00 € suchen sollst - vergess den. Denn 1 Job a 400,00 € ist für dich Steuer und sozialversicherungsfrei, aber hast du 2 von diesen jobs werden sie zusammen gerechnet und somit bist du dann sozialversicherungspflichtig und von den möglichen 800,00 € bleiben dir auch nur noch ca. 600,00 €. Welcher potenzielle Arbeitgeber macht das mit, stellt eine 400,00 € Kraft ein um nur die pauschalen Abgaben zahlen zu müssen und muß dann wegen der "Dummheit vom Amt bzw. AN" normale Beiträge abführen.
    Mach es wie die anderen dir geraten haben - stell einen Antrag auf ALG II. Mehr wie ablehnen können sie dir diesen erstmal nicht und dann kannst du immer noch einen Widerspruch verfassen.


    LG Mandy

    Hallo,


    eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist ein Arbeitsverhältnis über 400,00 € / Monat und nach den Richtlinien des Arbeitsamtes / ARGE mit mind. 15 Arbeitsstunden / Woche. Der Bruttolohn allein und die Lohnsteuerkarte reichen nicht aus um den SB bei der ARGE zufrieden zustellen, sondern die wöchentliche Arbeitszeit zählt.


    LG Mandy

    Hallo,


    habe mich mit dem Verein Tacheles (www.tacheles-sozialhilfe.de) in Verbindung gesetzt und dort meine Vermutung / meinen Gedankengang geschildert.
    Also mein Gedankengangdas meine Kinder jetzt nicht mehr aufgrund ihres Einkommens zur BG gehören ist richtig.


    Desweiter hatte die / der Schreiber(in) recht, das das überschüssige Kindergeld bei mir angerechnet werden darf. ABER da meine Kinder nach § 7 (3) SGB II nicht mehr zur BG gehören, muß bei ihrem Einkommen nach § 6 (1) Nr. 1 ALGII VO je Kind die Versicherungspauschale von 30,00 € abgezogen werden.


    Da durch die Behörde (ein Rechenfehler?) zu meinen ungunsten entstanden ist, könnte ich mich normaler weise auf den § 48 (1) Nr. 1 SGB X beziehen. Leider war mein SB zu schnell und hat einen Bescheid geschickt und nun bleibt mir nur ein Widerspruch.


    Werde den nächsten Schritt gehen und sofern ich da etwas mehr weiß, werdet ihr auch Bescheid bekommen.


    Hoffe, das ich mit meinem Fall einigen denen es evtl. genauso ergangen ist / ergeht geholfen habe.


    LG Mandy

    Hallo,


    Wenn ich mir den § 7 (3) SGB II durchlese, setzt sich eine BG (hier auf meine Familie reduziert) aus dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ( ICH) und den dem Haushalt angehörenden minderjährigen unverheirateten Kindern ( 1 Junge + 1 Mädchen) der Hilfsbedürftigen zusammen, soweit diese Personen nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts beschaffen können.
    Für mich stellt sich jetzt die Frage, ob meine Kinder noch zur Bedarfsgemeinschaft zählen, da sie mit ihrem Einkommen ( Kindergeld, UVG und Wohngeld) die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts absichern. Kann ja sein das ich das jetzt etwas "blond" bin, aber ich verstehe das so: Meine Kinder zählen jetzt nicht mehr zur BG.
    Wenn meine Kinder aus der BG rausfallen, weil sie genug Einkommen haben, dürfte von ihnen bei mir doch nichts mehr angerechnet werden. Auf meinen letzten Bescheiden von der ARGE sind meine Kinder nicht mehr namentlich aufgeführt. Neben meinem Verdienst wird jetzt ein sonstiges Einkommen abgezogen (lt. mdl. Aussage von der ARGE Einkommensüberhang meiner Kinder).
    Wäre supernett, wenn mir hier jemand weiter helfen kann.


    LG

    Hallo,


    klar können Kinderbetreuungskosten als Werbungskosten angesetzt werden, aber nur in der Steuererklärung. Nur was bringt mir das diese Kosten in der Steuererklärung ansetzen zu können, wenn ich von meinem Lohn keine Steuern zahle und mir das ansetzen dieser Kosten absolut nichts bringt? Die Regelung der Ansetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten geht auch nur bis zu einem Höchstbetrag. Profitieren tun wieder mal nur die Steuerzahler die ein gutes Einkommen haben und die sind hier ja wohl kaum zu finden.


    LG Mandy