Beiträge von Chimana

    Hallo,


    als erstes einmal möchte ich sage, dass ich es bewundernswert finde, dass ihr bereits vier Jahre mit drei Personen auf so engem Raum wohnt. Als nächstes: Ich bin Krankenschwester und ich kenne dieses Syndrom!


    Wenn ihr jetzt Hartz IV Empfänger seit, dann solltet ihr einen Anwalt für Sozialrecht einschalten. Ihr habt das Recht einen Antrag auf Prozesskostenbeihilfe zu beantragen, aber das macht dann im Normalfall der Rechtsanwalt. Das heißt, er hört sich erst einmal eure Situation an und leitet dann die Dinge in die Wege, die ihr alleine nicht schafft, bzw. wissen könnt!


    Dann würde ich einen Termin beim Schuldnerberater machen. Die wissen oft viel mehr und können euch auch weiter helfen!


    Auf jeden Fall, ist diese Situtation für euch unzumutbar. Falls noch Fragen offen sind, schreib mir doch einfach persönlich.


    Liebe Grüße,
    Chimana

    Hallo enzolina,


    erst einmal möchte ich mich für die "Vorredner" (auch wenn "erfahren"?????) entschuldigen!!!!! das ist unerhört! Es gibt Menschen, die sind verzweifelt, und da wir jede Minute zum Tag. Das hat nix mit Meckern zu tun.


    Du kannst Wohngeld für dich und deine Tochter beantragen. Und zu diesem Antrag würde ich Hartz IV beantragen. Musst das natürlich wenn zeitgleich, bei beiden Ämtern angeben, dass du diesen Antrag bei dem jeweilig anderen Amt beantragt hast.


    So, ich hoffe, dass hilft dir ein wenig weiter,


    und lass dich nicht entmutigen!


    LG, Chimana

    Hallo,


    wenn Ihr ALG II bekommt: Antrag (bekommt man vom Jugendamt) + Alg II Bescheid, dann komplette Kostenübernahme!!!! Bei Übermittagsbetreuung, muss man jedoch den Satz fürs Essen (bei mir 40€) selbst zahlen.


    Gruß,
    Chimana aus eigener Erfahrung