Beiträge von lirafe

    Ja, da tauchen zunächst Fragen auf.


    Da du eine abgeschlossene Ausbildung hast, muss dein Vater meiner Meinung nach keine zweite finanzieren, also keinen Unterhalt mehr zahlen.


    Wenn er aber Unterhalt zahlt/zahlen muss, so steht der dir zu, da du volljährig bist. Natürlich - rein menschlich gesehen - mußt du dich mit deiner Mutter über die Lebenshaltung einigen, zumal dasselbe für sie gilt, wie für deinen Vater (also, dass du bereits eine Ausbildung hast und nicht mehr unterstützt werden müßtest).


    Oder hast du gar keine "richtige" Ausbildung? Denn du schreibst ja "schulisch". Was meinst du eigentlich genau damit?
    Und wie schon erfragt: Was für Bafög ist das, also wie nennt sich das? Es gibt ja verschiedene Arten, wie beispielsweise für Studenten, beruflich Auszubildende etc. Und ist es denn elternunabhängig oder wird der Unterhalt, den dein Vater leistet, dem Bafög angerechnet, also wird das Bafög um diesen Betrag reduziert?


    Wenn diese Fragen beantwortet/geklärt sind, kann man dir vielleicht weiterhelfen.

    Wenn du komplett gesund sein solltest, bist du leider verpflichtet, dich - solange du Hilfe empfängst - auch für eine Vollzeitstelle zur Verfügung zu stellen, damit du irgendwann wieder auf eigenen Füßen stehst. Natürlich gibt es Ausnahmen, wie beispielsweise Betreuung jüngerer Kinder, Krankheit oder so, die rechtfertigen, dass man zunächst nur Teilzeit arbeiten kann/möchte.


    Im Übrigen ist es so, wie Berthold2008 schreibt. Du errechnest deinen Bedarf, ziehst dein Einkommen ab - und erhälst die Differenz.

    1. Arbeitszeiten
    Meiner Meinung nach muss man sich auch nach dem 3. Lebensjahr des Kindes nicht zur Vermittlung für eine Vollzeitstelle (oder wie hier aufgeführt 30 Std.-Woche) zur Verfügung stellen. Bei uns war es seinerzeit so, dass ich bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres meiner Tochter (allerdings bei zwei Kindern) das Recht dazu hatte, nur zur Vermittlung eines Halbtagsjobs zur Verfügung stehen zu können, ohne Einschnitte beführchten zu müssen. Das wären dann max. 20 Stunden und unter ungünstigen Umständen sicher eher vereinbar mit den Lebensumständen, als ein 30-Stunden-Job, wie hier vom SB vorgeschlagen.


    (Da der allerdings von 15 - 30 Stunden spricht, gehe ich davon aus, dass ich mit der Halbtagstätigkeit richtig liege).


    2. Attest bzw. Gutachten
    In jedem Fall braucht man mindestens ein Attest, wenn man nur reduziert arbeiten möchte/kann. Eher würde ich noch denken, dass man ein Gutachten braucht. Ich selbst hatte (nach Autobahnunfall und Folgeschäden) diverse Gutachten, die ich vorlegte. Zusätzlich wurde ich zur Amtsärztin (im Haus der Arge) vorgeladen zur Untersuchung, die dann ihrerseits ein Gutachten über meine "Nicht"-Möglichkeiten zu Papier brachte. Einfach so zu sagen, dass man nicht "kann", wird auf keinen Fall ausreichen, denn das könnte ja nun wirklich jeder.

    Diablo
    Es gibt wirklich Orte, die sind zu bestimmten Zeiten von der Außenwelt regelrecht "getrennt". Vielleicht wohnt er in einem etwas außerhalb gelegenen Ort. Wir hier bei uns haben dieses Problem. So wäre unter anderem Schichtarbeit unmöglich. Abends kurz nach 22.00 Uhr fährt aus der Innenstadt kein Bus mehr hier "raus" und am Wochenende ist die Katastrophe perfekt. Samstag fährt der Bus noch drei Mal täglich, sonntags ein einziges Mal. Ist kaum zu glauben, aber das gibt es auch heute noch. Ich frage mich nur, was Jamby2005 in einem solchen Fall tun soll, wenn es einen harten Winter gibt.

    Also, die HG = Hausgemeinschaft gibt es definitiv. Meist sind das WGs = Wohngemeinschaften, die sich zwar die Miete teilen, aber nicht für den Rest einstehen (müssen), weil sie halt keine Lebenspartner (=Einstehensgemeinschaft) sind, oder aber - wie in unserem Fall der Sohn (Student), der durch sein Bafög zwar für sich selbst aufkommt und nicht für mich/uns (Mutter/Schwester) verpflichtet wird, aber dennoch auch mietanteilg bei er Berechnung eine Rolle spielt. So läuft er (wie vorstehend erläutert) zwar insgesamt mit 0,00 € in der Berechnung durch und mußte auch keine Kontoauszüge etc. vorlegen, aber bei unserem Bedarf, was die Miete betrifft, wurde dann doch gedrittelt. Wir (Antragstellerin Mutter und kl. Schwester) haben zwei Drittel zugesprochen bekommen und im Übrigen rechnet das Amt so, dass der dritte Teil auf ihn entfällt.

    Ich kann dich komplett verstehen; es ist ein ewiger Kampf, und mitunter sind diejenigen, die wirklich Hoffnung und Kraft investieren, ziemlich "angemeiert". Der einzige Trost: Man steht nicht ganz alleine da. L.G. lirafe

    Ja, das einerseits. Und andererseits stellt sich die Frage, ob es überhaupt möglich wäre, dass er euch neben dem Kindesunterhalt weiter unterstützen könnte. Vermutlich war das mal wieder ein böser Schuss in Leere. Aber falls ein Gespräch mit der oder dem SB geführt wird, würde ich wirklich darauf achten, dass du mitteilst, dass er den Kindern neben dem Unterhalt "ausschließlich" persönliche Zuwendung zukommen läßt, also keinerlei Sachleistungen, wie Klamotten etc. und schon gar nicht Taschengeld.


    Meiner Tochter wurde das Taschengeld, das ich ihr monatlich aufs Konto überwiesen hatte (nun nicht mehr) als Einkommen angerechnet und von der Regelleistung abgezogen.

    Es ist so, wie Kitty121 schreibt, aber daneben folgendes:


    Wenn deine jetzige Stelle ganz wirklich nicht mehr zumutbar war und es Gründe gibt, die auch für andere (leicht) verständlich sind und die akzeptiert werden können oder müssen, wirst du nicht gesperrt, auch wenn du selbst gekündigt hast. Aber darüber, was zumutbar ist und was nicht, würde ich mich vorab auch erkundigen.


    Hatte Ende letzten Jahres selbst eine ähnliche Situation und hatte mir vorsorglich (brauchte ich aber nicht) auch ein ärztliches Attest geben lassen.

    Das mit dem Schwärzen ist so eine Sache. Mal abgesehen davon, dass ich Kitty121`s Meinung teile, habe ich irgendwo mal nachgelesen, dass man nur Hinweise schwärzen darf, die auf beispielsweise "Mitgliedschaft in einer christlichen Vereinigung" schließen lassen oder solche, aus denen eine "Parteizugehörigkeit" etc. hervorgehen könnte. (Allerdings hatte sich bei mir die Frage aufgedrängt, wie man nachweisen soll, dass es wirklich eine solche Überweisung war, wenn die nicht mehr lesbar ist.)

    Inwiefern wird denn dein Einkommen angerechnet, wie du schreibst. Meinst du gegebenenfalls, dass das mietanteilmäßig der Fall ist?


    Bei meinem Sohn ist das auch so. Er studiert, erhält Bafög und "läuft" im Bescheid sozusagen mit 0,00 € durch und ist daher meiner Meinung nach "nur" in der HG = Hausgemeinschaft, nicht in der BG und muss (darüber haben wir hier im Forum auch schon mal geschrieben), eigentlich nichts offenlegen. Jedenfalls hatte ich ihn, nachdem er mit 0,00 € durchging, nicht mehr als Mitglied der BG eingetragen und auch keine Unterlagen von ihm eingereicht. Es kamen keine Nachfragen.


    Daher würde ich vermuten, dass er dann auch die Prämie für sich behalten könnte. Aber vielleicht ist es bei euch als Paar ganz anders. Lies doch bitte mal im Bescheid nach, inwiefern die dein Einkommen, wie du schreibst, angerechnet haben. Musstest du denn deine persönlichen Verhältnisse alle offenlegen, also Konto, Vermögen usw.? Gehst du neben dem Studium arbeiten, oder hast du nur Bafög? Das Bafög dürfte ja max. zur Hälfte angerechnet werden, weil die andere Hälfte Darlehen ist, das später zurückgezahlt werden muss.


    Wenn ihr wirklich beide als eine "richtige" gemeinsame BG geführt seid, hast du hinsichtlich der Prämie leider Pech.

    Steht denn in dem neuen Bescheid betreffend die Erhöung ein Grund dafür, oder bekommt man nur einen Berechnungsbogen. Anhand eurer Unterlagen durch Zahlenabgleiche müßte sich doch irgendwie nachvollziehen lassen, an welcher Stelle sich etwas geändert haben soll. Falls dem nicht so ist, würde ich um Vorlage der Berechnungsgrundlage bitten. Vielleicht hat ja auch irgendein SB einen Fehler gemacht, irgendwelche Freibeträge nicht berücksichtigt oder dergleichen. Und bei der Gelegenheit würde ich auch gleich mal nachfragen - sinnvoll wäre, alles schriftlich zu tun -, worauf diese ständigen aus dem Rahmen fallenden Überprüfungen zurückzuführen sind.

    Du bist in einer schlimmen Situation; das Einzige leider, was ich sagen kann bzw. raten würde: Telefoniere deiner Sachbearbeiterin nicht nur hinterher, sondern mache schriftliche Eingaben - jedes Mal - und hoffentlich hast du dir auch aufgeschrieben, wann du mit wem gesprochen hast deswegen und kannst das aufführen. Es muß eine Vertretung geben, wenn jemand abwesend ist. Du hast das Recht auf einen Bescheid, wie auch immer er lauten mag, selbst wenn "Aufhebungsbescheid" drauf steht. Aber das kann ich mir nicht vorstellen, zumal auch deine Frau arbeitslos ist und ihr weiterhin die Leistungen zustehen. Sicher haben die deine Info als Veränderungsanzeige gewertet und sind dabei, einen neuen Bescheid zu erstellen, der irgendwo "liegt".


    Neben der Ausbildung müßtest du Wohngeld beantragen können, aber heftig wenig ist das dennoch. Ich weiß gar nicht, wie das überhaupt funktionieren soll.

    Ja, das "warum" würde mich zunächst auch interessieren, aber wie verhält es sich eigentlich. Irgendwer muss doch den Gutschein, der dann eingelöst wird/wurde, ausgestellt haben. Ist das nicht die Arbeitsagentur, und merken die dadurch nicht sowieso, dass jemand Probearbeiten war - spätesens beim nächsten Vermittlungsversuch und Blick in die Daten?
    Wenn möglich, würde ich nichts verschweigen, weil so etwas ein Ende haben muss. Es dräng sich der Eindruck auf, dass der Vermittler und der vermeintliche Arbeitgeber da eine lukrative Möglichkeit gefunden haben, mit Steuergeldern umzugehen.


    Wenn man das meldet, läßt sich mit Sicherheit nachvollziehen, ob das System hat, also ob sie das regelmäßig so händeln. Für diejenigen, die Hoffnungen in den Job gesetzt haben, tut es mir leid; neben allem anderen auch noch diese Frustration; manch einer hadert dann mit sich selbst, und in den Lebensläufen macht sich das auch nicht gerade positiv bemerkbar.

    Warum machst du die zweite Ausbildung; vielleicht stellt sich die Situation etwas anders dar, wenn ggf. gesundheitliche Gründe dir die weitere oder dauerhafte Ausübung des ersten Jobs unmöglich machen. Dann ist es kein Privatvergnügen, sondern könnte als notwendige Umschulung gelten, die möglicherweise gefördert wird.

    Ja, genauso, wie du das jetzt geschrieben hast, würde ich das auch vermuten. Unterhaltsansprüche heben sich gegenseitig auf, wenn jeder eines der Kinder hat und es müßte dann (da stimme ich dir ebenfalls zu) meiner Meinung nach nur die Differenz für das ältere Kind ausgeglichen werden, das durch die Düssedorfer Tabelle den höheren Anspruch hat.
    Aber ich glaube, das ist eine Frage, die dir sicherlich euer Jugendamt beantwortet. Vielleicht klärt sich dann auch, wie sich die derzeitige "Nicht-Leistungsfähigkeit" der Mutter auf die Unterhaltszahlungen auswirkt.

    Ich könnte mir vorstellen, dass die Steuerklassenänderung in diesem Fall positive Auswirkungen hat - für euch; aber das ist dieses Mal definitiv nur eine Vermutung. Habt ihr denn insgesamt - unter`m Strich - mehr zur Verfügung, also lohnt sich das? Und eine Frage stellt sich nun doch: Warum bekommt er Post vom Amt? Denn nicht unbedingt, wenn sozusagen alles "läuft", kümmert sich das Amt um die Unterhaltszahlungen der Väter, es sei denn, es wurde irgendwann in der Vergangenheit beispielsweise mal eingeschaltet , weil etwas nicht funktionierte oder ist mit Unterhaltsvorschusszahlungen in Vorleistung gegangen. Hast du darüber Infos? Jedenfalls stimmen die Berechnungen des (Jugend-)Amtes nicht immer genau mit dem überein, was der Richter ausrechnet. Das Amt hat beispielsweise die Auslegungen des Richters wegen gemeinsamer Haushaltsführungsmöglichkeit etc. (was ich alles vorangegangen so geschildert hatte) nicht berücksichtigt. Das war für den Vater besser.


    In unserem Fall ist es so, dass der Richter das für meine Kinder (die beiden ersten) aufgezählt hatte, das Amt aber für das dritte Kind meines Ex-Mannes nicht; der Mutter wurde wesentlich weniger zugesprochen. Ist alles ziemlich kompliziert, aber im Ergebnis fuhr die Mutter, bei der das Amt berechnet hat und nicht der Richter, schlechter. Aber vielleicht ist das genauso wie bei der Arge, also dass es kleine Unterschiede gibt zwischen den Sachbearbeitern.

    aldani
    Ich habe keine Sekunde darüber nachgedacht, ob oder dass du an der Trennung Schuld sein könntest. Darum geht es hier ja auch nicht bei dem Ganzen, sondern nur, dass du sein Vorleben vermutlich kanntest. Es gibt wirklich Fälle, in denen das zunächst nicht so ist. Ich weiß, dass eure Situation schwierig ist; es gibt ja so viele betroffene Familien und nicht zuletzt spreche ich aus eigenen Erkenntnissen heraus.


    Horst
    Na klar; von der Sache her hast du Recht, aber soweit ich mich erinnere, ist sie als Mutter von zwei Kindern erst verpflichtet, dann wieder wenigstens Teilzeitjobs anzunehmen, wenn das zweite Kind eingeschult, oder sogar noch älter ist. Vielleicht hat sich da in den letzten Jahren etwas geändert, doch das läßt sich sicherlich auch hier irgendwo im Internet nachlesen.


    manja27
    1. Kindesunterhalt (sofern nicht aufgelaufen, weil einfach nicht gezahlt trotz Titel oder so) zählt nicht als "Schulden". Daher wird das auch anders gewertet.


    2. In unserem Fall war es nun einmal so, wie ich geschildert hatte; ich habe ja nu` mal leider wiederholt im Gerichtssaal sitzen müssen, weil der Vater meiner Kinder uns immer und immer wieder verklagt hat wg. Herabsetzung auf Null. Bis dahin hatten wir uns geeinigt auf diese 50 € / Kind über viele Jahre. Ich selbst habe ihn in 17 Jahren (um der Kinder willen) nicht ein einziges Mal überprüfen lassen oder geklagt, obwohl er fast nichts zahlte und log, dass er arbeitslos ist. Doch mit Herabsetzung auf "Null" war ich nun wirklich nicht einverstanden. Also: Solltest du in meiner Schilderung überlesen haben, was im Gerichtssaal passierte, hier noch einmal auszugsweise, wie das war: "... Dann - jetzt letztens startete er den nächsten Versuch, nämlich nachdem er geheiratet hatte. Und siehe da: Es war tatsächlich so, dass der Richter ihm vorrechnete, dass sich durch die Heirat Dinge anders berechnen. Beispielsweise kann man sich die Kindererziehung teilen und auch die Mietkosten und dergleichen mehr..."


    Das ist also keine persönliche Einschätzung von mir, sondern hat sich so zugetragen. (Übrigens habe ich, obwohl der Richter vorrechnete, dass sich die Verhältnisse durch die Eheschließung verändert haben, und er jetzt statt der 72 € den Betrag von 114 € für meine Tochter zahlen müßte, ihn im Anschluss danach nicht darauf verklagt (obwohl der Richter mir sagte, dass auch ich mir einen Anwalt nehmen und Prozesskostenhilfe beantragen kann)).

    Rein theoretisch könnte doch deine Freundin auch zu deinen Eltern ziehen, also nicht zu dir wg. Lebensgemeinschaft? Denn ansonsten würden sie dir m.E. dein H IV streichen, weil ohne Mietkosten das Einkommen deiner Freundin für euch beide den Grundsicherungsbedarf deckt.