Beiträge von michis

    zur zeit erhalte ich hartz4 und habe eine 35qm-wohnung, die mir das amt bezahlt. ende mai werde ich zur freundin ziehen, die 'nur' 930€ verdient, wollen aber einen untermietvertrag aufsetzen. für mich stehen ein stockwerk tiefer 1,5 zimmer (kleiner als meine jetzige wohnung) zur verfügung, die ich beziehen werde.


    besteht die chance, daß das amt für mich die günstigere 'miete' zahlt? brauche ich eine begründung für den umzug?

    hallo!
    ich bin neu hier und habe (vielleicht) gleich ein paar kompliziertere fragen, die man mir hier im forum hoffentlich beantwortet kann.
    sorry im voraus, für den etwas längeren text!


    zu meiner situation: ich stehe kurz vor meinem studiumabschluss und muss für die zeit der überbrückung für die bewerbungen leider hartz4 beantragen, da ich z.z. aufgrund der wirschaftskrise keine arbeit als student mehr habe. bis kurzem habe ich mein studium selber finanziert, indem ich bei einem großen reifenhersteller gearbeitet habe.
    im moment wohne ich in einer 35qm²-wohnung und weiss bereits, daß mir die miete in höhe von 194€ bezahlt werden muss. das erste problem ist, daß ich bisher bei meinen eltern gemeldet war, aber jetzt meine 'studentenbude' anmelden bzw. mich ummelden muss. angeblich, damit es zu keinerlei problemen kommt! den mietvertrag und die benötigte mietbescheinigung habe ich.
    ist es so, daß ich mich unbedingt ummelden muss, damit mir die miete bezahlt wird?


    jetzt kommt der etwas kompliziertere part:
    meine freundin ist in eine neue größere wohnung (ca. 100qm² bei 400€ warm) in einem dorf umgezogen und arbeitet seit kurzem vollzeit. ich wollte eigentlich mit zu ihr ziehen, weiss aber nicht, wie das dann mit hartz4 ist. erhalte ich dann überhaupt noch hartz4 bzw. auch den oder einen teil des mitzuschusses? ich will sie auf keinen fall irgendwie finanziell in die bredouille bringen!