Beiträge von michis

    wann sagte ich, dass ich permanent für mich sorgen könnte? - wenn dies der fall wäre, würde ich dann alg2 beziehen brauchen? - hey, wenn ich endlich einen job in meiner branche hätte, würde ich purzelbäume schlagen!


    und wer sagte was von regelmäßig? - es ist schon verwunderlich mit anzusehen, was man alles unterstellt bekommt!
    aber aufgrund meiner erfahrung, die ich anfangs mit der arge gemacht habe, weiss ich eben was zu tun ist, gesetz dem falle. ;)


    aber ihr habt mir meine fragen indirekt schon beantwortet! ich weiss nun, wie ich es angehen muss. danke! :)


    Zumal du es ja auch offen zugibst, dass du es nur deshalb machen willst, weil du keine Lust auf Arbeit hast!


    bitte richtig lesen! ich sagte nicht, dass ich keine lust zum arbeiten habe. ich habe auch in einer fastfood-kette arbeiten wollen, war sogar alles geregelt, aber ausnehmen/verarschen lasse ich mich sicherlich nicht! das habe ich nicht nötig!
    ich bleibe dabei: wenn die unbedingt ihre quoten erhöhen wollen, sollen sie sich zuerst einmal um die anderen kümmern!


    wenn die arge mir meiner quali entsprechend einen job besorgen kann, was sie aber sowieso nicht können, habe ich natürlich nichts dagegen. ;)

    Naja, auf der Veränderungmitteilung musst du schon genaustens angeben, warum du nicht mehr berechtigt bist, Leistungen nach SGB II zubeziehen. Auf die Masche, mal für 3-4 Wochen auszusetzen, sei es wegen eine 1-Eurojobs oder einer sonstigen Maßnahme oder ganz einfach mal eine Urlaubsreise, sind schon einige vor dir gekommen. Da musst du dann schon eine guten Grund haben, warum du so plötzlich wieder in die Bedürftigkeit gefallen bist. Sanktionen sind daher nicht ausgeschlossen.


    wer sagte was von nicht mehr berechtigt? - ich will es nicht mehr! das kann ich ja wohl selber entscheiden.
    wieso brauche ich einen grund angeben, wenn ich kein alg2 mehr beziehen möchte? - die arge müssten doch eigentlich froh sein, wenn sie mir nichts mehr zu zahlen brauchen. und wenn es nur für paar wochen ist! :)


    und wenn, einen trifftigen grund werde ich mir dann zur gegeben zeit schon ausdenken. ;)


    sanktionen bedeuten, dass ich weniger geld erhalte und das geld besorge ich mir dann schon woanders. sollte auch nicht das problem sein!


    mir schmeckt es zwar auch nicht, aber ich denke nicht, dass die sb es versteht, dass ich noch paar wochen warten muss, weil die behörden einfach sehr lange brauche, um bewerbungen zu bearbeiten. zumal sie es mir ja anfangs schon 'angedroht' hat!



    fakt ist aber, dass ich keinen job unter meine quali annehmen werde, auch kein praktika, bei denen man größtenteils ausgenommen wird. bevor die jemanden mit einer guten ausbildung, der sich wirklich bemüht, zu einem scheiss verdonnern, sollen sie lieber die anderen rannehmen, die absolut nichts machen. davon gibt es genug!


    außerdem kann die sb sowieso nicht für mich entscheiden, was ich berufl. kann oder nicht!

    wovon ich die paar wochen leben würde, habe ich bereits geregelt! ;)


    ihr habt mir nicht auf meine frage geantwortet, und ich brauche keine belehrung mit irgendwelchen paragraphen!
    egal was ihr jetzt denkt, ich werde bestimmt nicht mit einem diplom in der tasche irgendwelche minderwertigen arbeiten (für lau) annehmen. da gibt es schon mittel und wege, wie man das umgehen kann! ;)


    mit der neubeantragung würde die eingliederungsvereinbarung von vorne beginnen, auch wenn diese wohl diesmal schärfer wird. richtig?
    ich hoffe aber, dass ich bis dahin endlich einen job in der tasche habe, da ich mich immens darum kümmere.

    kann man einfach das alg-2 'verlassen' und bspw. nach 2-4 wochen notfalls wieder neu beantragen?


    hintergrund: ich habe einige bewerbungen bei ämtern laufen, aber das dauert noch. denke nicht, dass da noch was vor ablauf meiner eingliederungsvereinbarung passieren wird.
    ich habe jetzt aber verständlicherweise auch keine ambitionen, irgendeinen job (weit) unter meiner quali anzunehmen bzw. für fast lau irgendwelche 'dummen' arbeiten zu verrichten und überall hingeschickt werden zu können.


    die sb war nett und hat meine 'pflichten' in der vereinbarung sehr human gehalten, weil sie gesehen hat, dass ich mich auch wirklich bemühe, einen job zu bekommen.
    sie hat mir aber auch zu verstehen gegeben, dass, wenn ich nach den 6 monaten wieder vor ihr sitzen sollte, es anders aussehen wird.

    ich habe ihre abmeldung zusammen mit meinem 'befreiungsantrag' heute abgeschickt. mal sehen, was sich ergibt! auch bei eheähnlichen gemeinschaften gilt, dass nur einmal gez fällig ist! ihre abmeldung datiert auf den 1.6. und meine befreiung ebenfalls. somit sollte das keine probleme geben. in anderen foren ist zu lesen, dass es geklappt hat. einen versuch ist es jedenfalls wert!
    dass ich zur untermiete wohne, geht die von der gez absolut nichts an! wir leben zusammen und ich als alg2-empfänger kann mich befreien lassen.


    notfalls gibt es die möglichkeit, dass wir keine geräte mehr besitzen. die beweisslast liegt ja bei der gez und nicht bei uns. ;)

    jetzt ist es zu spät dafür! so haben wir immerhin nicht das 'problem', dass wir besuch vom arge erhalten. auch wenn ich nichts zu verbergen habe. ;)


    bzgl. der gez-befreiung habe ich folgendes schreiben aufgesetzt. sollte doch so passen, oder?



    Erklärung zur Ab- und Anmeldung



    Sehr geehrte Damen und Herren,


    Frau XXXXX (Rundfunkteilnehmernummer ……) und ich, Neuantragsteller XXXXXXX, sind zusammen in die XXXXXXX, XXXXXXXX gezogen.
    Als zur Zeit Empfänger von Arbeitslosengeld II stelle ich hiermit den Antrag für die Befreiung von den Rundfunkgebühren. Und da nicht zweimal für die im selben Haushalt genutzten Rundfunkgeräte Gebühren erhoben werden können, meldet sich Frau XXXXXX (siehe Abmeldung) entsprechend ab.
    Sollte sich meine berufliche Situation ändern, werde ich dies selbstverständlich der GEZ mitteilen.


    Anbei ist die Abmeldung von Frau XXXXX und meine Anmeldung beigefügt, ebenso der Bewilligungsbescheid zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).


    Ich bitte um einen entsprechenden Bescheid!

    mein mietanteil sollte nicht wesentlich höher als der meiner freundin sein? - ich dachte, dass ich als untermieter natürlich einen erheblich geringeren mietanteil haben müsste.
    der uvm ist längst genehmigt! dass zusammenleben auf ein jahr probe ist auch durch! ich habe den entsprechenden korrigierten bescheid bereits erhalten.
    die arge will jetzt nur wissen, wie hoch die tatsächliche miete ist. ich habe als mietanteil einfach 1/4 angegeben.

    damit ich das jetzt mit der untermiete und ein jahr lang nicht füreinander einstehen richtig verstanden habe:


    für 12 monate ab dem 1.6. gelten wir, obwohl wir zusammen leben, als separate leute, richtig? - das heisst, der eine muss für den anderen innerhalb dieser zeit nicht einstehen/aufkommen?

    Ich weiß nicht so recht wie die GEZ das sieht oder wie die das handhaben aber normalerweise würde ich auch sagen das es reicht wenn einer bezahlt.Du wärst ja sowieso befreit und da spart ihr ja schon wieder was.


    so sehe ich das natürlich auch! :)


    habe da noch eine frage. ;)


    die sache mit der untermiete geht in ordnung, aber nun soll ich der arge ein schreiben vorlegen, aus dem hervorgeht, wieviel miete meine freundin bezahlt. die miete ist schon günstiger als normal, aber auch nur, weil sie den hauseigentümer (indirekt) kennt.
    könnte es sein, dass die arge sich quer stellt, weil ich die untermiete evtl. zu hoch angesetzt habe? gibt es eine pimaldaumen-formel für die berechnung der untermiete?


    (kann/werde keine weiteren details nennen, da davon ausgegangen werden muss, dass regionale arge-mitarbeiter ebenfalls in diesem forum vertreten sind ;) )

    dass lass mal meine sorgen sein! ;)
    ich habe es auch schon geschafft und etliche in meinem umfeld auch.


    leider hast du mir damit aber meine frage nicht beantwortet.
    rein theoretisch müsste es aber so sein, wie im oberen thread beschrieben, oder? - schliesslich brauchen ja nicht beide zu bezahlen!

    ich habe da noch eine frage. ;)


    da ich jetzt ja mit meiner freundin zusammenwohne und als alg2-empfänger (auf antrag) frei von gez-gebühren bin, könnte sich doch meine freundin abmelden und ich mich dafür anmelden. wenn ich denen dann den wisch vor die nase halte, müssten wir dann ja beide nichts bezahlen, oder?

    korrigiert mich, wenn ich einen denkfehler habe, aber ist der uvm eigentlich nicht unnötig, wenn ich beim antrag sowieso angegeben habe, daß ich mit meiner partnerin zusammenwohne bzw. wir auf probe zusammenleben wollen.

    das heisst, die arge könnte sich theoretisch quer stellen, weil die wohnung zu groß ist? - ich wohne doch aber erstens zur untermiete und zweitens habe ich doch angegeben, dass wir vorläufig nicht füreinander einstehen werden. aber auch wenn die arge den umzug nicht genehmigen sollte, kann ich ja umziehen und sie müssen mir die untermiete bezahlen (siehe link und deine postings).


    mal sehen, ich habe den uvm und die beantragung abgegeben!

    alles klaro!
    ich werde die einmalige helferpauschale in höhe von 50€ ebenfalls beantragen. ;)
    sollte ich das in dem obigen schreiben mit aufführen oder separat, wenn der umzug genehmigt wurde?


    dass ich aber bereits schon umgezogen bin (diese woche), sollte ich aber wohl besser für mich behalten, oder?



    eines würde ich aber noch gerne wissen:
    die wohnung meiner partnerin ist ca. 100qm groß (obere etage), meine 2 zimmer sind 21qm groß (eine etage tiefer). das sollte doch keine probleme geben! im untermietvertrag steht nichts von der qm-fläche, nur die zimmeranzahl.


    >>> ein interessanter beitrag <<<

    passt das so?


    Arbeit und Soziales
    Landkreis XXXXX
    XXXXXXX


    XXXXX, 13.05.2009


    Beantragung zur Wohnungsgenehmigung bzw. des Umzuges
    (AZ: XXXXXXXXXXXXXXXXXX)



    Sehr geehrter Herr XXXXXX,


    bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 29.04.2009 teile ich ihnen mit, dass ich ab dem
    1. Juni 2009 in der XXXXXXXX, XXXXXX zur Untermiete bei meiner Partnerin wohne, wir aber unter Berufung auf den Paragraphen 7 (3a) des SGB II das Zusammenleben erst probieren und somit noch nicht füreinander einstehen wollen/werden.
    Mir ist bewusst, dass wir nach einem Jahr als Bedarfsgemeinschaft eingestuft werden.


    Hiermit beantrage ich die Umzugsgenehmigung von der XXXXXXXXXX , XXXXXX in die XXXXXXXXX, XXXXXX XXXXX.


    Den noch nicht unterschriebenen Untermietvertrag habe ich als Kopie beigefügt und werde diese dann unterschrieben zusammen mit der Meldebestätigung im Original vorlegen.


    Ich bitte um eine schnellstmögliche Genehmigung des Umzugs, damit ich die entsprechenden darauffolgenden Schritte einleiten kann.


    Sollten noch weitere Fragen bestehen, bin ich unter der Telefonnummer XXXX-XXXXXXX zu erreichen.





    Mit freundlichen Grüßen

    alles klar, so werde ich es angehen.
    aber gesetzt dem fall, dass dem umzug nicht zugestimmt wird, was kann ich dann machen?