'verlassen' - neu beantragen

  • kann man einfach das alg-2 'verlassen' und bspw. nach 2-4 wochen notfalls wieder neu beantragen?


    hintergrund: ich habe einige bewerbungen bei ämtern laufen, aber das dauert noch. denke nicht, dass da noch was vor ablauf meiner eingliederungsvereinbarung passieren wird.
    ich habe jetzt aber verständlicherweise auch keine ambitionen, irgendeinen job (weit) unter meiner quali anzunehmen bzw. für fast lau irgendwelche 'dummen' arbeiten zu verrichten und überall hingeschickt werden zu können.


    die sb war nett und hat meine 'pflichten' in der vereinbarung sehr human gehalten, weil sie gesehen hat, dass ich mich auch wirklich bemühe, einen job zu bekommen.
    sie hat mir aber auch zu verstehen gegeben, dass, wenn ich nach den 6 monaten wieder vor ihr sitzen sollte, es anders aussehen wird.

  • kann man einfach das alg-2 'verlassen' und bspw. nach 2-4 wochen notfalls wieder neu beantragen?


    hintergrund: ich habe einige bewerbungen bei ämtern laufen, aber das dauert noch. denke nicht, dass da noch was vor ablauf meiner eingliederungsvereinbarung passieren wird.
    ich habe jetzt aber verständlicherweise auch keine ambitionen, irgendeinen job (weit) unter meiner quali anzunehmen bzw. für fast lau irgendwelche 'dummen' arbeiten zu verrichten und überall hingeschickt werden zu können.


    die sb war nett und hat meine 'pflichten' in der vereinbarung sehr human gehalten, weil sie gesehen hat, dass ich mich auch wirklich bemühe, einen job zu bekommen.
    sie hat mir aber auch zu verstehen gegeben, dass, wenn ich nach den 6 monaten wieder vor ihr sitzen sollte, es anders aussehen wird.



    Verlassen und neu beantragen - dann nimmst du die Bearbeitungskapazität jemandem weg der sie womöglich nötiger hat als Du. Wovon lebst Du, wenn das mit Deinen Jobs nicht klappt? Passt dir die Eingliederungsvereinbarung nicht, ist es Deine Sache - und nur in deinem interesse auch 'dumme' Arbeiten auszuüben.

  • Selbst wenn du neu beantragen würdest, die haben dich ja in den Akten drin und würden das sehen.
    Außerdem spielt es keine Rolle, ob du Lust hast oder nicht. Du hast keinen Berufsschutz, jede Arbeit ist zumutbar (außer wenn man körplerlich nicht instande ist etc), auch wenn du nur Putzen gehen kannst! §10 II SGB II

  • wovon ich die paar wochen leben würde, habe ich bereits geregelt! ;)


    ihr habt mir nicht auf meine frage geantwortet, und ich brauche keine belehrung mit irgendwelchen paragraphen!
    egal was ihr jetzt denkt, ich werde bestimmt nicht mit einem diplom in der tasche irgendwelche minderwertigen arbeiten (für lau) annehmen. da gibt es schon mittel und wege, wie man das umgehen kann! ;)


    mit der neubeantragung würde die eingliederungsvereinbarung von vorne beginnen, auch wenn diese wohl diesmal schärfer wird. richtig?
    ich hoffe aber, dass ich bis dahin endlich einen job in der tasche habe, da ich mich immens darum kümmere.

  • Hallo!


    Naja, auf der Veränderungmitteilung musst du schon genaustens angeben, warum du nicht mehr berechtigt bist, Leistungen nach SGB II zubeziehen. Auf die Masche, mal für 3-4 Wochen auszusetzen, sei es wegen eine 1-Eurojobs oder einer sonstigen Maßnahme oder ganz einfach mal eine Urlaubsreise, sind schon einige vor dir gekommen. Da musst du dann schon eine guten Grund haben, warum du so plötzlich wieder in die Bedürftigkeit gefallen bist. Sanktionen sind daher nicht ausgeschlossen.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Naja, auf der Veränderungmitteilung musst du schon genaustens angeben, warum du nicht mehr berechtigt bist, Leistungen nach SGB II zubeziehen. Auf die Masche, mal für 3-4 Wochen auszusetzen, sei es wegen eine 1-Eurojobs oder einer sonstigen Maßnahme oder ganz einfach mal eine Urlaubsreise, sind schon einige vor dir gekommen. Da musst du dann schon eine guten Grund haben, warum du so plötzlich wieder in die Bedürftigkeit gefallen bist. Sanktionen sind daher nicht ausgeschlossen.


    wer sagte was von nicht mehr berechtigt? - ich will es nicht mehr! das kann ich ja wohl selber entscheiden.
    wieso brauche ich einen grund angeben, wenn ich kein alg2 mehr beziehen möchte? - die arge müssten doch eigentlich froh sein, wenn sie mir nichts mehr zu zahlen brauchen. und wenn es nur für paar wochen ist! :)


    und wenn, einen trifftigen grund werde ich mir dann zur gegeben zeit schon ausdenken. ;)


    sanktionen bedeuten, dass ich weniger geld erhalte und das geld besorge ich mir dann schon woanders. sollte auch nicht das problem sein!


    mir schmeckt es zwar auch nicht, aber ich denke nicht, dass die sb es versteht, dass ich noch paar wochen warten muss, weil die behörden einfach sehr lange brauche, um bewerbungen zu bearbeiten. zumal sie es mir ja anfangs schon 'angedroht' hat!



    fakt ist aber, dass ich keinen job unter meine quali annehmen werde, auch kein praktika, bei denen man größtenteils ausgenommen wird. bevor die jemanden mit einer guten ausbildung, der sich wirklich bemüht, zu einem scheiss verdonnern, sollen sie lieber die anderen rannehmen, die absolut nichts machen. davon gibt es genug!


    außerdem kann die sb sowieso nicht für mich entscheiden, was ich berufl. kann oder nicht!

  • Hallo!


    Zitat

    wieso brauche ich einen grund angeben, wenn ich kein alg2 mehr beziehen möchte?


    Na weil der Staat eine Fürsorgepflicht hat und die auch gerne ausführt. Selbst einen Lottogewinn oder eine Erbschaft musst du angeben, wenn du damit aus Hartz4 raus willst. Die wollen das natürlich auch deshalb wissen, damit man auch nicht zu früh wieder auf der Matte steht. Die prüfen also auf Nachhaltigkeit. Zumal du es ja auch offen zugibst, dass du es nur deshalb machen willst, weil du keine Lust auf Arbeit hast! Den Braten wird deine Sachbearbeiterin schon riechen. Aber zwingen kann man diich natürlich nicht, Leistungen nach SGB II anzunehmen.
    Und wenn du dir das Geld nach evtl. Sanktionen woanders besorgen kannst, dann ist ja alles bestens.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

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  • Zumal du es ja auch offen zugibst, dass du es nur deshalb machen willst, weil du keine Lust auf Arbeit hast!


    bitte richtig lesen! ich sagte nicht, dass ich keine lust zum arbeiten habe. ich habe auch in einer fastfood-kette arbeiten wollen, war sogar alles geregelt, aber ausnehmen/verarschen lasse ich mich sicherlich nicht! das habe ich nicht nötig!
    ich bleibe dabei: wenn die unbedingt ihre quoten erhöhen wollen, sollen sie sich zuerst einmal um die anderen kümmern!


    wenn die arge mir meiner quali entsprechend einen job besorgen kann, was sie aber sowieso nicht können, habe ich natürlich nichts dagegen. ;)

  • Ich denke mal, aus ALG II herauszukommen, wird nicht das Problem sein. Aber ich denke nicht, dass du dann so einfach nach ein paar Wochen wieder in den Leistungsbezug kommst. Du wirst dann offenlegen müssen, von was du in der Zwischenzeit gelebt hast und warum du nicht weiter davon leben kannst.


    Aber wenn du bei einer Sanktion dir sooo einfach Geld besorgen könntest, warum willst du dann überhaupt wieder in den Bezug zurück? Du kannst doch ganz offensichtlich finanziell für dich sorgen, also muss es der Staat nicht tun ...


    P.S.: Und regelmäßige Geldleistungen werden übrigens angerechnet ...


    LG,
    Jana

  • wann sagte ich, dass ich permanent für mich sorgen könnte? - wenn dies der fall wäre, würde ich dann alg2 beziehen brauchen? - hey, wenn ich endlich einen job in meiner branche hätte, würde ich purzelbäume schlagen!


    und wer sagte was von regelmäßig? - es ist schon verwunderlich mit anzusehen, was man alles unterstellt bekommt!
    aber aufgrund meiner erfahrung, die ich anfangs mit der arge gemacht habe, weiss ich eben was zu tun ist, gesetz dem falle. ;)


    aber ihr habt mir meine fragen indirekt schon beantwortet! ich weiss nun, wie ich es angehen muss. danke! :)