Beiträge von Catweezle

    Folgende Berechung gilt für die Ermittlung von Vermögen bei einem Eigenheim :
    Verkehrswert (erstellt ein von der Arge beauftrageter Gutachterausschuss des Lankreises)
    ./. Belastungen (Kredite auf das Haus, sog. Restkapital, z.B. Jahreskontoauszug)
    ./. Freibeträge (Lebensalter x 150,-- € + Zusatzfreibetrag einmalig 750,-- € für Anschaffungen)
    = Vermögen

    Das Stichwort zu diesem Thema lautet bis zur einer evtl. Auszahlung : Ungeschütztes Vermögen, da sie nciht selbst drin wohnt. Ergibt sich aus dem ungeschützten Vermögen nach Abzug der Belastungen und Freibeträge auch nur ein Vermögen von 1,00 €, gibt es statt Stütze ein Darlehen, das ist schizophren, das ist die "berühmte" Armut per Gesetz. Man stelle sich mal vor, jemand hat ein Vermögen von 1,00 €, verscherbelt sein Haus, wobei niemand weiß, wie hoch der Ertrag sein wird, um den theoretischen Euro zu verbrauchen und ist dann erst "bedürftig", das ist bekloppt. Das ist ein Rechenexempel, sie müßte sich genau ausrechnen, womit sie besser fährt, um nicht in der Suppenküche zu landen

    Keine Frage, das wäre Vermögen, wenn es denn zum Zeitpunkt des Hatz IV-Bezugs auf´m Konto eingeht geht es nach dem Zuflußprinzip, d.h. die Kohle muß erstmal verballert werden, wenn das weg ist und man landet in der Suppenküche, ist man bedürftig.Schade um das Geld

    Du bist sicher sehr aufgeregt, ist verständlich. Man müßte jetzt wissen, wie die Begründung lautet. Wenn rechnerisch ein Vermögen vorhanden ist, gibt´s ein Darlehen, ist es rechnerisch kein Vermögen, gibt´s Zuschuß. Die Arge kann das Vermögen aber auch "schönrechnen", damit ein Vermögen raus kommt.

    Tach, schreibe bitte nach dem Anwaltsgespräch, wie die Lage ist. Ist denn die Rechnerei richtig verlaufen? Verkehrswert ./. Belastungen ./. Freibeträge usw..auch da passieren Fehler, dann die Frage aller Fragen, ist das Haus verwertbar, denn NUR verwertbare Vermögen gelten als Vermögen (es ist ja eigentlich kein Vermögen, du kannst ja nicht darüber verfügen), das sind alles Spitzfindigkeiten, die nur ein Fazit haben : Auslegungssache
    Die Argen sind immer in der besseren Position, sie vertreten die gewollte Blockadepolitik, in der Hoffnung, das niemand vor Gericht zieht, weil die Antragsteller mürbe sind.
    Als Vermögen sind nicht zu berücksichtigen , Sachen und Rechte, soweit ihre Verwertung offensichtlich unwirtschaftlich ist oder für den Betroffenen eine besondere Härte bedeuten würde (§ 12 Abs.3 Nr. SGB II)

    Tach, mein Fall liegt ähnlich, das halbe Haus, in dem man nicht selbst wohnt, muß man nicht verkaufen, dachte ich zuerst auch, man geht von einem Vermögen aus, auch wenn es nur 1,-- € ist und statt eines Zuschusses gibt es dann eben ein Darlehen. Die Crux dabei ist, das es niemand interessiert, daß man dadurch gleichzeitig in die Schuldenfalle gerät. Noch schlimmer ist es, das man von einem Verkehrswert ausgeht, der ein Schätzwert ist, der reale Wert kann einzig und alleine durch den Verkauf der Hütte errechnet werden, z.B. dadurch, daß man das Haus in der Mitte zersägt und es dann zum Kauf anbietet.
    So bleibt einem letztlich nur der Weg zum Sozialgericht, innerhalb einer kurzen Zeit :rolleyes:(mind. 2 Jahre) kann man mit einem Urteil rechnen, danach empfiehlt sich der Weg zur Suppenküche, wenn das Urtei negativ ausfällt.
    Mit Bedacht wurden zwischenzeitlich auch noch die Freigrenzen herab gesetzt. Als "großzügig" kann man die Tatsache betrachten, daß ein gewährtes Darlehen nicht verzinst wird.

    Hallo erstmal, bin neu und würde gerne wissen, wie man heraus findet, wieviel man als Selbständiger dazu verdienen kann, ohne das es angerechnet wird (Freibeträge). Zweite Frage, ist Hartz IV für Selbständige zeitlich begrenzt.?