Beiträge von mumbiker

    Hallo zusammen,


    ich habe zwar noch ein paar Monate bis dahin vor mir, aber wie sieht es die aktuelle Gesetzeslage vor?
    Kann ich als Alg 2-Empfänger vom Amt gezwungen werden, einen Rentenantrag für eine Rente mit 63 zu stellen, wobei ich natürlich einen entsprechenden Abschlag bei der Rentenhöhe in Kauf nehmen muss?

    Danke.
    Um spätere Unannehmlichkeiten zu vermeiden, werde ich diesen Kauf angeben.
    Da er in einem überschaubaren wirtschaftlichen Rahmen liegt, wird sich dadurch kein Problem ergeben.
    Damit habe ich ja auch durch die entstande erweiterte Mobilität meine Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöht.
    Bisher hatte ich kein Kfz.

    @ advokat
    Danke für die Antwort. So sehe ich das eigentlich auch. Ich hätte da als Vergleich an den Kauf einer Waschmaschine gedacht. Den würde ich auch nicht angeben.
    Wenn ich es angebe, dann werde ich womöglich wieder alle möglichen Beweise und Belege einreichen müssen, die sich z.B. auf den Wert des Rollers beziehen.

    Hallo zusammen,


    die Zeit ist wieder gekommen, wo ich einen Antrag auf Weiterbewilligung der Leistungen von ALG II stellen muss.
    Letzten Monat habe ich mir einen Motorroller aus meinem bereits bestehenden und bei der ARGE bekannten Barvermögen zugelegt. Die Versicherungsabbuchung und die Abbuchung des Kaufpreises ist aus meinen Kontoauszügen ersichtlich.
    Er ist nun mal ein Kfz, wenn auch nicht besonders wertvoll.
    Diese Anschaffung werde ich wohl jetzt angeben müssen, obwohl sich rein rechnerisch nichts an meinen Vermögensverhältnissen geändert hat.
    Wie seht Ihr das? Wie würdet Ihr Euch verhalten?


    Ein schönes Wochenende


    Gruß
    mumbiker

    Hallo zusammen,


    nach längerer Zeit möchte ich einmal wieder Eure Hilfe in Anspruch nehmen.
    Als Bezieher von ALG II und in einem Alter von 59 Jahren sehe ich nach einigen Bemühungen und Vorstellungsgesprächen, wieder einen Job zu bekommen, ein Problem mit meiner körperlichen Belastbarkeit.
    Der Hauptgrund dafür liegt in einer anerkannten chronischen Krankheit ( Herz-Kreislauf ), die ich schon seit Jahren mit mir herumschleppe.
    Die ARGE bzw. auch meine Arbeitsvermittlerin hat von dieser Krankheit keine Kenntnis, und man sieht sie mir auf den ersten Blick auch nicht an, oder man vermutet nicht, dass ich unter ihr leiden könnte.
    Nun meine Frage: welche Vor-bzw. Nachteile würde ich haben, wenn ich diese Krankheit der Vermittlerin bei der Arge mitteile?
    Sicher würden Vermittlungsvorschläge nicht mehr so oft oder gezielter an mich herangetragen werden.
    Aber vielleicht würde ich aus eventuellen Fördermaßnahmen herausgenommen werden, was ja nicht unbedingt positiv wäre.
    Ist oder war jemand von Euch in einer ähnlichen Situation? Wozu würdet ihr mir raten?
    Ich danke schon mal für hilfreiche Ratschläge.


    Gruß
    mumbiker

    Hallo Leute,


    hiermit möchte ich mich bei allen bedanken, die mich bei meinem Problem mit hilfreichen Beiträgen und Anregungen unterstützt und meinen Weg durch die verschiedenen Instanzen bis zur heutigen Gerichtsverhandlung verfolgt haben.
    Der Beschluss durch eine sehr symphatisch auftretende Richterin dort stimmt mich sehr zufrieden. :-)


    "sozialleistungen. info" kann ich nur weiterempfehlen. Danke.


    Gruß
    mumbiker

    @ manfred1
    Du gibst mir den Rat, jedem einzelnen Bewilligungsbescheid auf ein Darlehen zu widersprechen.
    Kann ich nicht ohne diese Vorgehensweise davon ausgehen, dass das Darlehen automatisch als offizielle Zahlung von Hartz 4 betrachtet wird, wenn meine Klage vor Gericht Erfolg hat? :rolleyes:


    Gruß mumbiker

    @ manfred1
    Inzwischen habe ich die Wohnung nachgemessen und ich habe statt 88 m² wie in meinen ursprünglichen Unterlagen angegeben eine Größe von 84 m² ermittelt.
    Ich habe selber ohne Anwalt Klage beim SG eingereicht.
    Da inzwischen wegen meiner mehrmaligen Eingaben die ARGE nicht mehr weiter weiß, hat sie nun das SG um Hilfe angefleht.
    Ein Anhörungstermin findet in dieser Woche beim SG statt. :-)
    Danke für Deine Tips.


    Gruß mumbiker

    Hallo zusammen,
    ich habe mal wieder eine Frage.
    Ich erhalte endlich nach mehrmaligen Bemühungen erst mal ALG 2 und den Krankenkassenbeitrag als Darlehen. Nun habe ich meiner Krankenkasse mitgeteillt, dass die ARGE ab sofort den monatlichen freiwilligen Beitrag direkt an sie überweist.
    Daraufhin verlangt die Krankenkasse den Bescheid, aus dem hervorgeht, wieviel Geld ich monatlich als Darlehen erhalte.
    Bisher hatte ich den Mindestbetrag für freiwillige Versicherte ohne Einkommen gezahlt.
    Muss ich nun damit rechnen, dass mein monatlicher Beitrag höher ausfällt, weil der Darlehensbetrag ( ALG 2 + KV/PV ) über € 840,- liegt und als Einkommen gewertet wird?
    Danke für Eure Hilfe.

    In der Presse ist zu lesen, dass die neuen Beschlüsse noch in diesem Jahr umgestzt werden sollen.
    Ist diese schnelle Umsetzung real zu erreichen, oder muss nicht der übliche Verlauf eines Gesetzgebungsverfahrens berücksichtigt werden, der ca. 6 Monate bis zum Inkrafttreten eines Gestzes dauert ?

    Auch in diesem Bereich hat "unsere neue Regierung" gestern bei Ihren Verhandlungen ein Schmankerl parat:
    Die Hinzuverdienstgrenze soll angehoben werden.
    Genauere Zahlen sind wohl noch nicht entschieden.
    Das ist doch auch eine gute Nachricht, oder?

    Guten Morgen zusammen,


    das ist für die "Vermögenden" und "Arbeitswilligen" unter uns wirklich ein guter Morgen.
    Gestern einigte sich die Koalisation in ihren Verhandlungen auf Verbesserungen bei Hartz 4.
    Schonvermögen und Hinzuverdienstgrenze sollen erhöht werden und selbstbewohntes Wohneigentum soll unangetastet bleiben, egal wie groß die Immobilie ist.
    Da werden einige unter uns recht zufrieden sein und die Sozialgerichte haben ein paar Sorgen weniger.


    Gruß
    mumbiker

    Hallo zusammen,
    ich danke für die einmal wieder schnellen und hilfreichen Antworten auf meine Frage.
    Im Bescheid findet die Krankenkasse keine Erwähnung.
    Ich hatte parallel zum Widerspruch auch das Sozialgericht wegen eines Darlehens angeschrieben.
    Dem Gericht soll ich eh innerhalb einer Woche mitteilen, ob der Rechtsstreit mit der ARGE um das Darlehen seine Beendigung gefunden hätte und ich den Antrag beim Gericht zurückziehen wollte.
    Die Umstände werde ich schriftlich erst mal in zweifacher Ausfertigung dorthin schicken und schreiben, dass der Rechtsstreit nur teilweise erledigt ist.
    Die ARGE wird dann vom Gericht angeschrieben und wird sich dann bei mir melden, hoffe ich.
    Sonst bleiben mir ja wieder 4 Wochen, um die Sache zu klären.
    Trotz allem wünsche ich uns ein schönes Wochenende.

    Hallo zusammen,


    heute ist endlich der Bescheid eingetroffen, dass meinem Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid, mir die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes erst mal als Darehen zu gewähren, im vollen Umfang entsprochen werden konnte.
    Nun erhalte ich rückwirkend ab 01.07. die Zahlungen erst mal bis zum 31.12.
    Da ich bisher keine Leistungen erhalten hatte, musste ich die Krankenkasse natürlich selbst bezahlen.
    Nun ist doch auch in meinem Fall der Krankenkassenbeitrag in den € 359,- enthalten, oder irre ich mich da?
    Wenn ja, dann könnte ich doch meine freiwillig gezahlten Beiträge für Juli, August und September von der Krankenkasse zurückfordern.
    Kann mir jemand von Euch helfen und kennt sich da aus?


    Vielen Dank.


    mumbiker

    Hallo zusammen,


    die Widerspruchsstelle der Arge hat mir mündlich die Zahlungen der Leistungen auf Darlehensbasis zugesichert,nachdem ich nachweisen kann, dass eine Beleihung meiner Wohnung bei einer Bank in meiner Situation nicht möglich ist.
    Jeweils wurde die fehlende Sicherheit der monatlichen Rückzahlung angeführt.
    Nun warte ich auf den offiziellen Bescheid.


    Gruß
    mumbiker