Regelleistungen als Darlehen

  • Hallo zusammen,


    heute ist endlich der Bescheid eingetroffen, dass meinem Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid, mir die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes erst mal als Darehen zu gewähren, im vollen Umfang entsprochen werden konnte.
    Nun erhalte ich rückwirkend ab 01.07. die Zahlungen erst mal bis zum 31.12.
    Da ich bisher keine Leistungen erhalten hatte, musste ich die Krankenkasse natürlich selbst bezahlen.
    Nun ist doch auch in meinem Fall der Krankenkassenbeitrag in den € 359,- enthalten, oder irre ich mich da?
    Wenn ja, dann könnte ich doch meine freiwillig gezahlten Beiträge für Juli, August und September von der Krankenkasse zurückfordern.
    Kann mir jemand von Euch helfen und kennt sich da aus?


    Vielen Dank.


    mumbiker

  • Ob die Krankenkassenbeiträge berücksichtigt sind, sollte aus dem Bescheid ersichtlich sein. Wenn dem nicht so ist, frage schriftlich nach, und zwar parallel zueinander bei der Krankenkasse und auch beim Amt. Wie gesagt, frage schriftlich nach, damit du auch eine konkrete "schriftliche" Antwort erhälst, auf die du dich im Ernstfall berufen könntest.

  • Hallo zusammen,
    ich danke für die einmal wieder schnellen und hilfreichen Antworten auf meine Frage.
    Im Bescheid findet die Krankenkasse keine Erwähnung.
    Ich hatte parallel zum Widerspruch auch das Sozialgericht wegen eines Darlehens angeschrieben.
    Dem Gericht soll ich eh innerhalb einer Woche mitteilen, ob der Rechtsstreit mit der ARGE um das Darlehen seine Beendigung gefunden hätte und ich den Antrag beim Gericht zurückziehen wollte.
    Die Umstände werde ich schriftlich erst mal in zweifacher Ausfertigung dorthin schicken und schreiben, dass der Rechtsstreit nur teilweise erledigt ist.
    Die ARGE wird dann vom Gericht angeschrieben und wird sich dann bei mir melden, hoffe ich.
    Sonst bleiben mir ja wieder 4 Wochen, um die Sache zu klären.
    Trotz allem wünsche ich uns ein schönes Wochenende.