Beiträge von kiso

    Ich lebe auch nicht alleine und habe ein Kind, und bilde mit diesem eine BG. Und mein Einkommen wird nicht auf das des Kindes angerechnet, nicht aufgrund der Höhe, sondern weil Auszubildende grundlegend vom ALG 2-Bezug ausgeschlossen sind. Da gibt es kein Rumrechnen, ob ihr Einkommen ihren Grundbedarf und die KdU nach ALG 2 deckt.


    Denn schliesslich gilt zuerst für die Azubis zu prüfen, ob sie BAB, Ausbildungsgeld, Bafög bekommen könnten, diese Leistungen wären vorrangig. Auch für Azubis mit Kindern und/oder Lebensgefährten. Siehe § 7 Abs. 5 SGB II.


    Ausbildungsgehalt ist nicht anrechnungsfähig.
    Und wenn ihr mir nicht glaubt, googelt doch einfach.

    Despino,
    ich bin zurzeit auch in einer Ausbildung, und mein Einkommen wird nicht angerechnet.
    Und das wird bei dir auch nicht anders sein.


    Und wenn Klaus hier schon mit Paragraphen anfängt, hätt ich da auch eins:


    § 7 Abs. 5 SGB II
    Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder der §§ 60 bis 62 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. In besonderen Härtefällen können Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als Darlehen geleistet werden.


    Wenn du also kein Anspruch auf ALG 2 hast als Azubi, dürfen die dein Azubigehalt auch nicht berücksichtigen.


    klaus
    Ich habe nicht behauptet, dass sie raus aus der BG wäre, sondern aus dem ALG 2-Bezug.

    So wie ich es sehe war der vorige Bescheid einfach falsch! Die hätten schon immer so rechnen müssen!


    Sei doch einfach froh drüber, daß sie dir daraus nicht auch noch einen Strick drehen und die Leistungen kürzen.


    .


    Das ist es ja was ich wissen will! Welches von beiden ist falsch? Nach Gesetzt.
    Deswegen überhaupt der ganze Beitrag.
    Und die werden mir ein Strick draus machen, wenn der erste falsch war...
    früher oder später werd ich zurück zahlen müssen.


    Ist der erste aber richtig, so ist der 2te falsch.
    Und da könnte ich Widerspruch einlegen.
    Ich wills halt genau wissen, bevor ich irgendwas mache.


    Und warum tut sie es nicht??????????????????????????Warum zahlt die Arge denn fröhlich seit über einem halben Jahr, ohne mich auf UV zu verweisen?????????Weil die diesen UV bereits seit einem halben Jahr in ihrer Berechnung mit einbeziehen!!!
    Ich wiederhole mich nun zum zigsten mal, die Arge zwingt mich nicht UV zu beantragen, sie hat es mir mündlich
    bei der Antragsstellung mitgeteilt, dass UV vorrangig ist, und falls ich es nicht tue, die mir das anrechnen.


    Und das haben die auch getan: September, Oktober, November, Dezember 08, Januar und Februar 09.
    Ohne irgendwelche Sanktionen!
    Ohne Aufforderungen!
    Keine Schreiben wg. UV!


    Und auch mit der Weiterbewilligung ab März, gab es keine Schreiben wg. UV!
    Keine Androhungen Leistungen einzuschränken usw.!


    Die Arge nimmt also seit September den fiktiven UV mit in ihre Berechnung.
    Und ich bin mir dessen BEWUßT!!! BIN DAMIT SEIT SEPTEMBER EINVERSTANDEN!
    Und die Arge ist mit meiner Weigerung UV zu beantragen auch einverstanden.
    Habt ihr es auch langsam verstanden klaus   Laetitia ???


    Es geht hier nur um die Höhe des fiktiven UV, der bereits seit sept. 08 berechnet wird.
    und sich im märz verändert hat.

    Bevor jetzt noch irgendwas wegen "Pflicht UV zu beantragen" kommt, lest bitte die oben stehende Antwort 3 Mal.


    Ich habe nix dagegen, dass mir die Arge den UV anrechnet. ES IST DIE HÖHE. Die in 2 Bescheiden unterschiedlich ist. Mit dem Weiterbewilligungsbescheid ab März ist das anzurechnende Einkommen um mehr als 70 € gestiegen. Ohne das ich irgendeine Änderung angegeben hätte.


    und es dürfen sich auch andere an diesem Thema beteiligen, die evt. mehr Ahnung von UV haben, bzw. mit der Anrechnung bei der Arge.
    Ich seh wie man mich hier schon in Handschellen zum Jugendamt transportiert.
    Beißt euch doch nicht so fest an dieser "Pflicht" und "vorrangig".
    Beantwortet mir nur die Frage, ob die Arge, den ganzen UV anrechnen darf, oder wie das Jugendamt, diesen um Zahlungen des Vaters bereinigen muss.
    Thx.

    Was ist denn daran so schwer zu verstehen ? Es ist halt einfach eine Vorschirft , daß UVG Vorrang vor ALG 2 hat und man das daher halt angerechnet bekommt!


    Basta!
    .


    Ich bekomme es bereits über ein halbes Jahr angerechnet, versteht doch endlich!
    Damit hab ich ja gar kein Problem, dass das angerechnet wird! Nur wie viel!!!! Darauf kommt es mir an! Ob die Arge die ersten 6 Monate ein Einkommen von 125 € anrechnet oder jetzt : 194 € !


    Obwohl sich in der Höhe nix geändert hat. Der Vater zahlt durchgängig 77,50!!!!!!!!!!
    Und die rechnen den fiktiven UV auch seit der Antragsstellung im letzten Jahr. DAS IST AUCH RICHTIG SO.
    Nur warum war der unterstellte UV früher um den Unterhalt des Vaters bereinigt und ab März 09 dann nicht mehr?


    Es geht mir hier wirklich nicht darum, dass ich mich aufrege, dass die Arge den fiktiven UV dem Kind als Einkommen zurechnet. Ich bin mir dessen bewusst, dass ich wegen meiner Weigerung Antrag auf UV zu stellen, den fiktiven UV von der Arge bekomme. KLAR WIE KLOßBRÜHE IST MIR DAS. SEIT ÜBER 6 MONATEN :mad:
    Es geht nur um die Höhe des fiktiven UV. Den fiktiven UV berechnet die Arge seit der Antragsstellung. Und das ist ok.
    Ich will nur wissen, wie viel die ARGE als fiktiven Unterhalt vom Jugendamt berechnen darf, wenn Vater 77.50 € zahlt.


    Das Jugendamt nämlich würde keinesfalls neben den Zahlungen des Vaters den vollen UV zahlen.
    Das Jugendamt zieht vom UV die Zahlungen des Vaters ab. Und zahlt den Rest. So hat die Arge auch die letzen 6 Monaten gedacht. Nur warum ab März dann alles anders`?

    Ähm, entschuldigt bitte!


    Sobald man eine Ausbildung beginnt, ist man raus aus dem ALG-Bezug.
    (Hier setzen evtl. andere Institutionen ein.)


    Bei euch dürfte die Arge dein Azubigehalt nicht auf die BG anrechnen!
    Mit Beginn der Ausbildung entfallen aber auch alle Leistungen der Arge für dich.
    Für den Rest der BG wird weiterhin gezahlt.

    Du würdest evtl Anspruch auf BAB haben, Berufsausbildungsbeihilfe. Bafög gibts net für Azubis, die eine betriebliche Ausbildung machen (duale Bildung), d.h. die neben her zur Berufsschule gehen, aber den Hauptteil im Betrieb sind und dort auch Gehalt kriegen.


    BAB gibts beim Arbeitsamt. Geh hin und erkundige dich. Die Vorraussetzung für BAB, eine z.b. ist, dass du davor keine Ausbildung abgeschlossen hast, egal ob betriebliche oder schulische. Auf der Seite der Arbeitagentur gibts zusätzliche Infos.
    Ist vor allem für Azubis, die nicht bei den Eltern wohnen können, weils zu weg von der Ausbildungsstätte wäre.
    Darüberhinaus gibts das Ausbildungsgeld für behinderte junge Menschen, die Erstausbildung machen.

    Durch die Beantragung, fällt das Kind aber trotzdem nicht aus dem ALG II Bezug heraus.


    vor einem halben jahr hat die Arge vom UV noch die Leistung des Vaters abgezogen. Und den Betrag berücksichtigt, der tatsächlich vom Jugendamt kommen würde. Fiktiv natürlich.


    mit dem neuen Bescheid, wird der komplette UV angerechnet. Das würde das Jugendamt ja nie machen. Die würden dem Kind nicht komplett 117 € geben, wenn der Vater 77,50 zahlt. Aber so macht es die Arge. Die geht davon aus, das Kind hat Einkommen vom Vater und dem Kind würde FIKTIV noch der komplette UV zustehen.
    Darum gehts mir ja eigentlich.
    Das das nicht so ist.
    Und ich nicht weiß was ich machen soll.
    Auf jeden Fall werd ich nicht den UV beantragen, den die Arge wieder abzieht.

    Achsooooo,
    zur Zeit bewertet die Arge ja das Einkommen des Kindes aus Unterhalt mit insg. 194,50 (UV+Unterhalt des Vaters)!
    ALLE AUFGEPASST!
    angenommen: ich gehe Montag zum Jugendamt, stell Antrag auf Unterhaltsvorschuss, und bekomme dann von denen diese 39,50 !
    Welche Folgen hätte das für die Arge????


    DA dürfte die ja nur das vom Jugendamt anrechnen, was ja auch rüber kommt. also nur diese 39,50!
    Plus Vatersunterhalt: 77,50. Macht insgesamt anzurechendes Einkommen aus Unterhalt von 117 €.




    Huuuuuuuuuch, mit einmal könnte die Arge dem Kind viel weniger Geld als Einkommen anrechnen...nämlich ganze 77 € weniger!


    Nehmen wir ma an das Kind hat zur Zeit ein Bedarf von 200 €.
    Nach dem aktuellen Bescheid rechnen die so ab (Bedarf - Einkommen):
    200€ - 194,50€ (voller UV + Paps U) = 5,50 € die das Kind von Arge erhält


    Wenn ich jetzt Antrag auf UV gestellt hab und UV bekomm, Bedarf immer noch 200 €.
    200€ - 39,50 UV - 77,50 Paps = 83 € die das Kind von Arge erhält


    hm.....
    Also wenn ich jetzt die Arge wäre, würd ich schön die Füße still halten!
    Denn durch den Antrag auf UV, müsste nicht nur die Arge mehr blechen,
    sondern auch das Jugendamt!
    Und Vater Staat hat sich selbst ins Knie *** !


    Und? Ich könnts ja auch so machen, schön Vater Staat ausbeuten! Auf die paar Tausende kommts auch net mehr an, oder?

    Ja danke erstmal bis hierhin.
    Also erstmal zum Rechtlichen, würde ich Unterhalt für das Kind beantragen, gäbe es vom Jugendamt die Differenzsumme aus dem Unterhaltsvorschuss (gültiger Betrag seit dem 01.01.2009 in Höhe von 117,- €) minus den Unterhalt, das der Vater zahlt: also 39,50!!!!


    -Der Bezug des Unterhaltsvorschusses ist begrenzt auf insg. 6 Jahre.
    würde ich das jetzt beantragen, würden die das Geld dem Kinde bis zum 9 Lebensjahr zahlen.
    Und dann??? Wieder ALG? Ab dem Alter steigen die Ansprüche der Kinder, meine ich. Wie soll ich die mit ALG decken? und was ist wenn der Vater bis dahin nicht mehr lebt, oder bis dahin total pleite ist???
    Wegen dem Kind mache ich das ja alles. Damit das Kind in Zukunft nicht mit ALG II in Berührung kommt! Und im Notfall auf diesen Vorschuss zurückgreifen kann, dafür ist er ja eigentlich da, falls dieser bis dahin nicht wegfällt.
    Und ansonsten hoffe ich nach meiner Ausbildung einen gut bezahlten Job zu kriegen damit ich mit den Bürokraten höchstens beim Ausstellen meiner Sterbeurkunde was zu tun zu habe.:rolleyes:

    Hallo. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.


    Mein Kind (3 Jahre) erhält vom Vater 77,50 € Unterhalt. Seit letztem Jahr erhält es zusätzliche minimale Leistung von der Arge (KdU). Ich bin Azubi und werde beim ALG II nicht berücksichtigt, kriege aber den Mehrbedarf für Alleinerziehung.


    Den Antrag auf Unterhaltsvorschuss habe ich nicht gestellt. Ich weiß, dass das Jugendamt dem Kind noch den Differenzbetrag unter Berücksichtigung des gezahlten Unterhalts vom Vater gewähren würde:
    125 € (pauschaler Unterhaltsvorschuss für Kinder von 0-5 Jahren)
    - 77,50 € Unterhalt vom Vater
    = 47,50 € die das Jugendamt gezahlt hätte.


    Nach dem ich mich geweigert habe den Unterhaltsvorschuss zu beantragen, hat die Arge das Einkommen aus Unterhalt auf 125 € (inkl. 77,50 € vom Vater) festgesetzt, da UV vorrangige Leistung ist. Hier ist die Arge, wie ich annehme, nach dem selben Prinzip vorgegangen wie das Jugendamt=Zahlung des Vaters wird vom Unterhaltsvorschuss abgezogen. (125-77,50=47,50)
    77,50 € Unterhalt Vater
    +47,50 € Unterhaltsvorschuss
    =125 € Einkommen aus Unterhalt.

    Soweit hatte ich damit kein Problem.


    Nur mit dem neuen Bescheid, gültig ab 01.03. 09 wird das Einkommen aus Unterhalt so festgesetzt:
    117 € (seit 01.01.2009 gültiger UV)
    +77,50 € Unterhalt vom Vater
    =194,50 € Einkommen aus Unterhalt gesamt

    Meine Frage ist, welche Berechnung ist richtig???

    Darf die Arge also annehmen, dass das Jugendamt zusätzlich zu Leistungen des Vaters den kompletten UV zahlt? Bzw. trotz Unterhalt vom Vater, den vollen Unterhaltsvorschuss ansetzt?


    :confused:
    Das ganze hätte evtl. die Folge, dass die alte Berechnung falsch wäre und ich zurückzahlen müsste, oder halt umgekehrt.


    Hab dazu nirgends Infos gefunden. Halt nur, dass UV, auch wenn man das nicht beim Jugendamt beantragt, voll angesetzt wird. Aber leider keine Infos ob dabei der Unterhalt des Vaters gesondert oder zusammen mit UV berechnet wird.


    Danke im Voraus.