Beiträge von c.c.trainee

    Vllt hätt ich noch einige Infos mehr geben sollen, sorry!


    Also, ich wohne seit 2 Jahren in einer eigenen Wohnung, habe im Mai 2008 schon einen Antrag für Leistungen und den Auszug aus der Wohnung meines Vaters bewilligt bekommen (aus schwerwiegenden sozialen Gründen) das geschah mit ärztlichem Attest, Stellungsnahme meines Vaters und mir selbst. Ich habe also den Auszug bewilligt bekommen und für ca. 6 Monate Hartz 4 bekommen. Danach habe ich dann BAfÖG bekommen und bin neben der Schule noch arbeiten gegangen.


    Ich wohne also seit Mai 2008 nicht mehr zuhause, wird mir der Leistungsträger nun sagen das ich zurück zu meinem Vater soll? Ich meine damals ist mir der Auszug ja bewilligt worden... und an der Lage zwischen mir und meinem Vater hat sich nur eins geändert, ich bekomme monatlich das Kindergeld überwiesen und das ist soweit das einzige Lebenszeichen was ich seit dem von ihm erhalten habe.

    Hallo


    Ich werde am 1. August diesen Jahres eine Berufsausbildung beginnen. Ich bin 23 Jahre alt und erhalte bis Ende Mai Elternunabhängiges Bafög da ich ein Abendgymnasium besuche. Falls ich bis August nun keinen Job bekomme oder nur einen 400 Euro Job, wäre es möglich eine staatliche Unterstützung zu bekommen? Ein Kollege von mir hatte damals so etwas wie ein Darlehen beantragt da sein Antrag auf Leistungen noch nicht durch war. Gäbe es so etwas auch in meinem Fall? Oder vorsichtshalber einfach Hartz4 beantragen?


    Liebe Grüße

    ich denke schon das ich mich für die zeit bei ihm melden könnte. müsste ich nochmal rücksprache halten.


    die wohnung ist sogar günstiger als die alte :P und bei 24 qm und 250 euro warm inkl strom wird keiner meckern denk ich^^ ich muss ja auch leider noch abwarten was meine tutorin in der schule sagt, ob ich nun versetzt werde oder nicht. das ist auch alles ein durcheinander gerade in der schule, keiner fühlt sich zuständig und keiner weiß bescheid... wie immer halt!


    VIELEN DANK FÜR DIE HILFE :)

    hey, danke erstmal! das schuljahr geht am 5. august wieder los, richtig. aber der bafög anspruch besteht an abendgymnasien ab klasse 12/Halbjahr 2. das ist das blöde...also hätte ich dann ein halbes jahr anspruch auf leistungen oder?


    und falls ich echt nicht versetzt werde habe ich ja immernoch das problem wie ich das mit der neuen wohnung erklären soll. aber es stand schon vor knapp 3 monaten fest das ich umziehen werde, da wusste ich noch nicht das meine versetzung gefährdet ist. könnte es da eventuell probleme geben? im juni würde ich so oder so noch bafög leistungen beziehen, da ich im winter auch einen urlaub gebucht habe bin ich vom 3. bis 12. juli sowieso nicht da, würde also erst ab dem 15. juli leistungen beantragen, dies ist jedoch gleichzeitig mein umzugsdatum...

    hallo liebe gemeinde :)


    hier mein problem :


    ich biin vor ca. einem jahr mit 22 von zuhause ausgezogen ( von meinem vater ) nach vielem bürokratischem kram wurde mir mein hartz 4 antrag aus schwerwiegenden gründen bewilligt. seit januar bekomme ich elternunabhängiges bafög da ich auf dem abendgymnasium mein abitur nachholen möchte. die 12. klasse werde ich aber wohl oder übel wiederholen müssen da ich einen unterkurs zu viel habe, es steht jedoch noch nicht genau fest ob ich wiederholen muss oder versetzt werde. jedenfalls habe ich schon meine jetztige wohnung gekündigt und vor einigen wochen einen neuen mietvertrag unterschrieben. ausziehen werde ich am 15.6. die neue wohnung aber erst am 15.7. ( die wohnungen sind vom preis her ziemlich identisch ) beziehen und zwischenzeitlich bei einem bekannten wohnen. wenn ich nun erneut einen hartz 4 antrag ( weil mir das bafög erst ab nächstem januar wieder gewährt wird ) stelle, wird er bewilligt oder eher abgelehnt? vielleicht hat jemand von euch schon mal erfahrungen mit einem ähnlichen fall gemacht. ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen...

    Hallo,


    zu meiner Situation...


    Ich besuche das Abendgymnasium 12. Klasse, beziehe zur Zeit BaFög und wohne allein. Ich bin vor einem Jahr zuhause ausgezogen und habe Anspruch auf Leistungen von Hartz 4 bekommen da ich aus schwerwiegenden Gründen von zuhause ausziehen musste. Ich habe also ein halbes Jahr Hartz4 bezogen und seit dem bekomme ich Elternunabhängiges BaFög, nun sieht es so aus als muss ich das Schuljahr wiederholen, da ich aber erst ab dem 2. Halbjahr der Klasse 12 BaFöganspruch habe weiß ich jetzt nicht ob ich erneut Hartz4 Leistungen bekommen kann. Noch ein Problem ist, dass ich jetzt am 15. Juni aus meiner jetzigen Wohnung ausziehe aber erst am 15. Juli eine neue Wohnung beziehe und somit einen Monat lang bei einem bekannten wohnen muss. Nun meine Frage... Erhalte ich trotz des wiederholens Hartz4 oder könnte mein Antrag auch abgelehnt werden? Ich meine ich habe ja schon einmal Hartz 4 bezogen, dass aber auch nu weil ich schnellst möglich ausziehen musste von zuhause. ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!