Beiträge von sirius

    Hallo,
    von unserem Vermieter haben wir eine Jahresabrechnung über die Nebenkosten bekommen (1.200 EUR).
    Kann es sein, dass wir -nachdem man uns wegen einer Weihnachtsgeldzahlung als einmalige Einnahme bis zum Jahresende aus dem Leistungsbezug gesteuert hat- durch die jetzige Nachzahlungsforderung des Vermieters wieder Anspruch auf Leistungsbezug haben? Denn...für das Jahr 2009 sind ja höhere Kosten der Unterkunft entstanden und damit wurde der Bedarf ja wieder erhöht...!?


    Wenn ja... wie sollten, wie kann man vorgehen unter dem Gesichtspunkt, dass wir gegen den damaligen Einstellungsbescheid Widerspruch eingelegt haben?
    Sollten wir die Nebenkostenabrechnung einreichen?


    Grüße von
    sirius

    Hallo,
    gestern habe ich zu dem Einstellungsbescheid Widerspruch eingelegt und darauf hingewiesen dass die Bedründung nachgereicht wird. Außerdem habe ich -wie von "Gaston" empfohlen- die Handlungsweise zur Berechnung gemäß §§ 13, 14, 15 SGB I verlangt.
    Jetzt habe ich das Problem, wie ich am besten die Begründung gestalte bzw. formuliere :confused:.Nach Auskunft meiner Rechtsschutzversicherung habe ich nur Kostendeckung (mit 150 € Selbstbeteiligung) wenn es zur Klage kommt. Die Kosten anwaltlicher Hilfe, bei der Begründung zum Widerspruch sind leider nicht gedeckt. Jetz möchte ich versuchen dies selbst irgendwie auf die Reihe zu bekommen.Meine -ich weiß,nicht ganz bescheidene- Bitte wäre die, ob mir zu meiner "Geschichte" jemand netterweise eine möglichst plausible Begründungsmöglichkeit geben könnte?
    Vielen Dank im voraus und
    freundliche Grüße
    sirius

    Hallo,
    von der ARGE kam inzwischen ein Einstellungsbescheid über Leistungen, den ich in der Anlage mal hinzufüge.


    Wir haben schon mit ähnlichem gerechnet, nicht allerdings damit, dass wir jetzt für 12 Monate aus dem Leistungsbezug fallen weil durch die Aufteilung der Summe des Weihnachtsgeldes auf 12 Monate als zusätzliche Einnahme monatlich 149,17 zum regulären Verdienst hinzukommen und wir damit um 55,61 € im Monat über dem Bedarf liegen.
    Wegen 1.790.00 € Weihnachtsgeld, gehen an Leistung nun über 5.500.00 € verloren.


    Ich habe zwar 4 Wochen Zeit um Widerspruch einzulegen, allein mir fehlt eine sachliche Idee zur Begründung dazu.


    Vielleicht weiß jemand mehr...?


    Allen ein besseres neues Jahr
    Grüße
    sirius

    Nochmal nachgefragt:
    wie bzw, in welcher Form ist eine Weihnachtsgeldzahlung des Arbeitgebers (BG = sog. Aufstocker) an die ARGE zu melden?


    1) Gibt es dafür ein Formular oder kann das formlos geschehen?


    2) Sollte man bei dieser Anzeige schon im Vorfeld die ARGE auf etwaige Gesetzes bzw. Verwaltungsvorschriften, Freibeträge, ggf. Aufteilung der zeitlichen Anrechnung usw. hinweisen?


    3) Oder sollte man der ARGE die Berechnung laut Gehaltsabrechnung einfach ohne weitere Kommentare erstmal selbst überlassen?


    Freundliche Grüße
    sirius

    Hallo,
    als sogenannte aufstockende BG erhalten meine Frau und ich ALG II mit befristetem Zuschlag nach § 24 SGB II.


    Meine Frau ist voll erwerbstätig. Ich selbst bin in der "58er-Regelung"


    Bewilligt wurden weiterhin auf unseren Verlängerungsantrag nachfolgende Leistungen.


    Für Zeitraum Oktober 2009 bis Dezember 2009
    Als Kosten für Unterkunft und Heizung zusammen ca. € 160,00
    Als befristeten Zuschlag nach § 24 SGB II € 320,00
    Gesamt € 480,00
    Für Zeitraum Januar 2010 bis März 2010
    Als Kosten für Unterkunft und Heizung zusammen ca. € 90,00
    Als befristeten Zuschlag nach § 24 SGB II € 320,00
    Gesamt € 410,00
    Nach Ablauf des Bewilligungsteitraumes werden wir aller Voraussicht nach wieder Antrag auf Weiterbewilligung stellen.


    Vermutlich erhält meine Frau zusammen mit dem nächsten Gehalt ca. € 1300,00 netto (1650,00 brutto) eine zusätzliche Weihnachtsgeldzahlung in Höhe von ca. € 1.500,00 brutto. Dies ist der ARGE ja als Einmalzahlung mitzuteilen und wird als Einkommen angerechnet.
    Meine Fragen:


    * Wie wird diese, um das Weihnachtsgeld erhöhte Gehaltszahlung konkret angerechnet (gestaffelte Freibeträge) nach Abzug von Sozialbeiträgen und Steuern?


    * Wird der befristete Zuschlag davon berührt?


    * Wie sieht das mit der Aufteilung der Einmalzahlung auf mehrere Monate aus? Selbst wenn die ARGE z.B. auf 6 Monate aufteilen würde, käme das ja bis zum Ablauf des Bewilligungszeitraumes nicht mehr mit der Summe hin? Werden dann Anrechnungsbeträge weiter auf einen zu erwartenden Folgeantrag übertragen?


    * Kann es sein dass wir auch ganz aus dem Bezug fallen?


    * Und wenn ja... würde ich dann auch den befristeten Zuschlag nicht mehr bekommen?


    Danke schonmal für Antworten im voraus und
    mit freundlichen Grüßen
    sirius

    Hallo,
    die Arge hat mitgeteilt, dass der Bewilligungszeitraum abläuft und ein Weiterbewilligungsantrag zu stellen ist.
    Wir (meine Frau und ich) bilden die BG (sg. Aufstocker) und nur meine Frau ist voll berufstätig.Ich selbst habe kein weiteres Einkommen.
    Die ARGE hat dem Schreiben ein Antragsformular,ein Verdienstbescheinigungsformular und nur eine Anlage EK beigefügt.


    Meine Frage:


    Können wir davon ausgehen dass dann lediglich meine Frau die Anlage EK ausfüllen muss,oder muss ich eine solche auch ausfüllen,obwohl ich auser dem bisherigen ALG II ja kein Einkommen habe? :confused:Bin etwas verunsichert, weil es im Antrag auch heist,dass als Einkommen ja auch Sozialleistungen zählen und das ALG II ist doch wohl ein solches ???
    "Steh vielleicht etwas auf dem Schlauch..."würde mich über Antworten freuen und bedanke mich schonmal im voraus.
    Freundliche Grüße
    sirius

    Hallo,
    das an meinem Wohnort zuständige Wohnungsamt ist eine städtische Einrichtung die im gleichen Gebäude wie die ARGE ihren Sitz hat.
    Nach einer Kostensenkungsaufforderung der ARGE erhielt ich auch den Hinweis einen Wohnberechtigungsschein zu beantragen, dem ich auch nachgekommen bin.
    Ich bekam jetzt auch eine Bescheinigung über die Vormerkung für eine öffentlich geförderte Wohnung mit einer Rangstufe 2 für bis zu max. 65 m².
    Als Bedarfsgemeinschaft von 2 Personen (ALG II Bezug als sogenannte Aufstocker) gelte für uns laut Schreiben der ARGE eine Wohnungsgrüße von 55-65 m² und eine Bruttokaltmiete von 438,00 als angemessen.Derzeit würden wir die angemessene Miete um 75,00 € überschreiten und es würde beabsichtigt nach 6 Monaten den Leistungsbetrag entsprechend abzusenken.
    Bereits einen Tag nach der Bescheinigung des Wohnungsamtes über die Vormerkung für eine öffentlich geförderte Wohnung, kam der erste Auswahlvorschlag für eine Sozialwohnung mit Wohnungsgröße 51 m² und Miete 437,00.
    Wir sollen uns unverzüglich mit dem Vermieter in Verbindung setzen und einen Besichtigungstermin ausmachen.
    Die angebotene Wohnung ist uns mit 51 m² zu klein und sagt uns auch sonst, ohne größere Ansprüche stellen zu wollen, überhaupt nicht zu.
    Der Verdacht drängt sich auf, dass die ARGE mit Hilfe des Wohnungsamtes ihre für angemessen gehaltene Wohnungsmiete auf Kosten der zustehenden Wohnungsgröße durchsetzen will. Nach dem Motto: Gibt es in der Preisklasse keine nach m² zustehende Wohnung auf dem Markt, kürzen wir einfach mal die Wohnfläche "bis der Preis stimmt".
    Das Wohnungsamt erwartet nun eine Rückmeldung über den Vorschlag und bei Ablehnung eine Begründung.
    Was sollte ich dem Wohnungsamt mitteilen um keine Nachteile zu riskieren?
    Reicht als Begründung der Hinweis darauf, dass uns die Wohnung zu klein ist?


    Danke schonmal im Voraus für Antworten. Vielleicht regt das Thema ja auch allgemein zur Diskusion an... !?
    Freundliche Grüße
    von
    sirius

    Hallo
    Gegen einen Bescheid der ARGE hatte ich Widerspruch eingelegt, weil die tatsächlichen Kosten der Unterkunft nicht berücksichtigt wurden. Ich habe im Widerspruch beantragt, dass nach § 22 Abs. 1 SGB II zunächst mal die kompletten Kosten der Unterkunft als Bedarf zu berücksichtigen sind.
    Der Gruppenleiter meiner SB hatte deshalb zum Gespräch gebeten.
    Bei meinen Angaben in der KDU zu den Nebenkosten habe ich die letzte Nebenkostenabrechnung 2008 berücksichtigt und die angefallene Nachzahlung (nahezu gleichbleibend hoch wie die Jahre davor) anteilmäßig auf monatliche Beträge zu den Vorauszahlungen für Nebenkosten hinzugerechnet.


    Der Gruppenleiter erklärte mir dazu folgendes:
    Zitat:
    "Sie bekommen nur das, was Sie jetzt monatlich bezahlen". Das heißt, die mtl. Grundmiete, von der wir die Garage abgezogen haben, und mtl. Abschlagszahlung auf Betriebskosten für Heizung und Warmwasser, wobei Warmwasser rausgerechnet wurde, weil im Regelsatz enthalten.Das sind die tatsächlichen Kosten die sie im Monat haben."


    Meine Bemerkung dazu:
    "Die tatsächlichen Kosten sind aber wesentlich höher, weil ich die regelmäßig zu erwartenden Nachzahlungen ja zu leisten habe..."


    Antwort Gruppenleiter:
    Zitat:
    "Wenn sie im nächsten Jahr -falls sie dann noch Leistung beziehen- die Nebenkostenabrechnung bekommen, können sie uns diese zur Entscheidung vorlegen..."


    Meine Bemerkung dazu:
    "Die Kosten werden monatlich verursacht und sind lediglich in der Gesamtsumme einmal im Jahr zu bezahlen. Was wäre beispielsweise wenn ich jetzt in ein paar Monaten nicht mehr im Leistungsbezug stehe?


    Antwort Gruppenleiter:
    Zitat:
    "Dann haben sie auch keinen Leistungsanspruch."


    Meine Bemerkung dazu:
    "Das würde ja bedeuten, dass ich diese Beträge der Nebenkosten selbst nachzahlen müsste, obwohl diese Kosten der Unterkunft in Monaten des Leistungsbezugs verursacht sind..."


    Mein Widerspruch wird jetzt, wie er sagt, an die Widerspruchsstell mit seiner Aktennotiz weitergeleitet.


    Die Jahresabrechnung der Nebenkosten ist zugegangen anf. März 2009. Bezahlt von mir am 31.März 2009. Antrag auf Leistung ALG II wurde am 15.April 2009 gestellt.
    Macht es evtl. Sinn eine Erstattung zu beantragen, wenn die Bezahlung vor
    Antragstellung erfolgt ist?!


    Für Antworten dazu bedanke ich mich schon mal im voraus und
    grüße freundlich
    sirius