Beiträge von Danielo

    also wenn ich das richtig verstanden habe, wohnt dein angeblich von dir getrennt lebender partner noch in der gemeinsamen wohnung. Aus diesem grund hast du die aussendienstmitarbeiter nicht in die wohnung gelassen. weiterhin hast du einen termin bei der arge platzen lassen und beim zweiten termin würdest du plötzlich krank! Du hast aber auch ein pech. Dein größtes pech ist allerdings, dass sich die arge-mitarbeiter die hosen nicht mit der kneifzange anziehen.
    Die einstellung der leistungszahlugen ist seitens der arge demzufolge richtig.
    was du machen kannst: lass dir mal ein paar gute ausreden einfallen.

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    weil der Lohn schon bei 32 Stunden eigentlich ein Witz ist...


    also ich komme bei 32 stunden auf einen nettolohn auf 12,50 euro, selbst bei 40 stunden sind es noch 10 euro netto.


    wie tief ist denn der sozialstaat nun wirklich schon gesunken, dass deutschlands knartz4-empfänger dafür nicht mehr arbeiten gehen wollen.


    westerwelle hat recht.

    falsch. im rahmen der routinemäßigen bankabfragen kommt die arge ehedem drauf.
    wie naiv seit ihr eigetlich. so leicht wird einem der sozialbetrug nun auch nicht gemacht. zumal das heute nur ein mausklick ist.

    nicht viel kannste machen. dein problem mit dem untermieter los werden ist eine frage für ein mietrechtsforum.
    und es liest sich aus meiner sicht in der tat so, als ob die vorwürfe berechtigt sind. du hast deine wohnung untervermietet und kassierst von der arge nochmals die volle miete. das ist sozialbetrug. da kann dir unter diesen umständen nicht einmal ein anwalt helfen.

    lirafe


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    Es waren doch auch nicht alle Deutschen Nazis, oder?


    nicht alle, aber leider eine überwiegede mehrheit.


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    Da du relativ neu bist


    Du weißt schon, dass 99,8 prozent aller mitglieder hier das forum sofort oder nach wenigen tagen wieder auf nimmer wiedersehen verlassen, sofern sich ihre frage erledigt hat, bzw. keine weiteren informationen mehr kommen. dazu wird nicole ganz sicher auch gehören.



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    hoffe dass ich schnell einen Minijob finde


    na mit einem minijob wird man sich eine eigetumswohnug nicht halten können. Allein schon die erwerbskosten wie notar-, grunderwerbssteuer, evt. makler, grudbucheintrag ect. belaufen auf mehr als 10 %.


    Zitat

    WESTERWELLE kannst Du Dir uebrigens da hinstecken wo die Sonne nicht scheint!!!


    Stimmt, der ist so opportun, dass er sich nun kurz vor der nrw-wahl nicht mehr traut, die pfeife!:D
    trotzdem hat er aber recht!

    na wenn dem so wäre, dass nur das vermögen zum zeitpunkt der stellung des erst-oder folgeantrags zählt, dann frage ich mich, warum denn eigentlich überhaupt bankprüfungen 3 jahre rückwirkend gemacht werden. dann bräuchte ja jeder nur eine woche vor antragsstellung sein geld, in welcher höhe auch immer, von der bank holen und es sich in der hängematte des sozilastaates beqem machen.
    was du willst, ist einfach nur abzocken.


    westerwelle hat recht.


    aber trotzdem schön zu wissen, dass deutschlands knartz4-empfänger nun wirklich keine anderen sorgen als den kauf einer eigentumswohnung haben. ich hätte wohlmöglich gedacht, denen geht es doch tatsächlich schlecht.

    ist nicht weg. Sie hat die frage dummerweise nur zweimal gestellt:


    http://www.sozialleistungen.in…n-und-hartz-iv-12367.html


    nun noch mal zum kauf einer immobile kurz vor dem fall in die bedürftigkeit. wenn man statt einer angemessenen eigentumswohnung 100000 € barvermögen hätte, so wäre man bekanntlich für längere zeit nicht berechtigt, hartz4-leistungen zu beziehen. Nun aber hätte man ab sofort anspruch auf die üblichen regelleistungen der in der Wohnung lebenden bedarfsgemeinschaft und könnte zudem zusätzlich noch die betriebs-und heizkosten bei der arge geltend machen und würde dem staat sofort auf der tasche liegen. der anspruch würde sich also nur um eine fiktive nettokaltmiete verringern. für den staat also kurz-und mittelfristig ein kostenfaktor.
    daher wertet die arge derartige fälle als verscheierung von vorhandenem vermögen und entscheidet somit grundsätzlich gegen das zugestehen von sozialleistungen gemäß sgb2.

    ja, aber die Postbank nimmt bei geldeingang von unter 1000 € eine monatliche gegühr von derzeit 5,90 euro!

    stimmt, dass die Briten da mal wieder eine außnahme machen, wusste ich nicht:


    http://ehescheidung.wordpress.com/2009/08/03/eu-keine-grenzen-bei-der-durchsetzung-von-unterhalt/


    unterhaltsvorschuß:


    Auch der Unterhaltsvorschuss für Kinder getrennt lebender Eltern wird 2010 angehoben, von 117 Euro auf 133 Euro für Kinder bis fünf Jahre und von 158 Euro auf 180 Euro für die 6- bis 11-Jährigen

    Sie sind in Besitz eines Unterhaltstitels, auf dessen Basis der Kindesvater Kindesunterhalt zahlen muss. Dieser Unterhaltstitel kann, wenn sich die finanziellen oder persönlichen Verhältnisse des Kindesvaters erheblich ändern, natürlich abgeändert werden, jedoch nicht einfach so, sondern der Kindesvater muss darlegen, warum und in welcher Höhe der Unterhalt gemindert werden soll. Dies kann notfalls auch gerichtlich geklärt werden.


    Sie sollten dem Kindesvater mitteilen, dass er Ihnen bitte mitteilen solle, aus welchen "jetzigen Lebensumständen" er eine Minderung des von ihm zu zahlenden Unterhalts ableitet, mit anderen Worten, Sie sollten ihn zur Auskunft über seine aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse auffordern. Solange der Kindesvater nicht klar darlegt, dass und in welcher Art sich seine Verhältnisse im Vergleich zu dem Zeitpunkt, als der Unterhaltstitel erlassen wurde, geändert haben, erklären Sie bitte keinen Unterhaltsverzicht, schon im Interesse Ihres Kindes nicht.


    Sollte der Kindesvater die Auskunft erteilen und sich herausstellen, dass er mit seiner Forderung tatsächlich eine gewisse Berechtigung hat, dann können Sie mit ihm eine Vereinbarung über den Unterhalt schließen, in der auch stehen kann, dass er einen Teil des Unterhalts erst später bezahlen muss. Ich möchte Ihnen allerdings dringend raten, eine solche Vereinbarung nicht ohne einen auf das Familienrecht spezialisierten Anwalt zu schließen. Lassen Sie sich bitte auf überhaupt keine Neuregelung des Unterhalts ein, ohne sich vorher von einem Anwalt vor Ort ausführlichst beraten zu lassen. Der Kindesvater zahlt schon einen nur sehr geringen Unterhalt, eine noch weitere Reduzierung bedarf einer besonderen Begründung und könnte Ihnen im Verhältnis zu Ihrem Kind, dessen Interessen im Vordergrund stehen müssen, irgendwann einmal Schwierigkeiten bereiten.

    nach aufforderung zum auszug zahlen die argen die neue erhöhte miete für 6 monate weiter. in berlin sogar 12 monate. die leute brauchen doch gute 6 monate zeit, um eine neue wohnung zufinden und dann noch in dieser zeit umzuziehen.

    nun ist das kind in den brunnen gefallen! aber wird die arge denn überhaupt im betreffenden zeitraum die kontoauszüge einsehen wollen? übrigens sind 50 euro freibetrag im jahr für zinsen oder bargeschenke.