Beiträge von Danielo

    Ich will mich mal meinem vorschreiber horst und seiner zwischen den zeilen geäusserten kritik vorsichtig anschliessen. wenn jemand lediglich 670 euro netto verdient und sich dann eine wohnung für 478 euro nehmen will, so ist dieser anspruch schon sehr gewöhnungsbedürftig und überdenkenswert. Da wäre dann wohl doch etwas mehr bescheidenheit angebracht.

    Rita, bei aller berechtigten kritik an schrader, aber wenn sie eine objektive beantwortung ihrer frage in diesem forum haben möchten, dann sollten sie mit den wichtigsten fakten, nämlich der wohnungsgröße und der warmendmiete nicht hinterm berg halten. Bei 390 euro kaltmiete sind da schon mal 60 bis 70 quadratmeter in köln möglich.

    Zitat

    Wo ist das Problem? Ich will nur nicht weniger Geld haben als ein Arbeitsloser (699.00 Euro in meinem Fall)…. Das Geld steht mir zu, meinte die Beraterin,



    mal wieder ein beispiel, mit welcher unverfrohrenheit sich hier ein 18jähriger hinstellt und lautstark der meinung ist, dass doch bitteschön der steuer-und abgabenzahler für seine widrigkeiten, aufkommen sollte. Von diesen abzockertypen gibt es millionen in deutschland. Darum kommen wir in diesem lande zu nichts mehr. leute wie du sind das problem.

    Zitat

    Ich habe in zwei Schreiben bereits darauf hingewiesen...aber ohne Sanktionen anzudrohen.


    Du willst also Sanktionen gegen die Arge durchführen!
    Welche denn? Vielleicht das Geld wieder zurück überweisen?:D


    Wer soll dir denn hier eine Antwort geben. Kaum einer geht freiwillig zum Sachbearbeiter oder Fallmanager und lässt sich von denen drangsalieren. Aber die Erfahrung fehlt dir anscheinend.
    Oder du bist über 50 Jahre alt oder aus welchen Gründen nicht mehr vermittelbar und bist als D-Kunde eingestuft, also lediglich ein Versorgungsfall.


    Zitat

    Meine Ex-Kollegin hat dadurch ihren neuen Anstellungsvertrag erhalten


    @lifafe klar, Ausnahmen oder Glücksfälle gibt es bei der Arge auch.

    Zitat

    Selbstbehalte ab 01.01.2009:


    Der Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern und gleichgestellten privilegierten volljährigen Kindern beträgt 2009 900 Euro, wenn der Unterhaltspflichtige erwerbstätig ist. Ist er nicht erwerbstätig, so beträgt der Selbstbehalt 770 Euro.
    Gegenüber volljährigen Kindern beträgt der Selbstbehalt bei Erwerbstätigkeit 1100 Euro. Liegt keine Erwerbstätigkeit vor, so beträgt er ebenfalls 1100 Euro.


    Also 900 Euro darfst du für dich einbehalten.

    Paragraph 24a ist ein Bundesgesetz, egal woher du kommst. und richtig ist deine Feststellung dahingehend, dass ihr das natürlich beantragen müsst. von der Arge wird wohl kaum einer kommen und euch 100 Euro aufdrängen!:rolleyes:

    na eigentlich ist es doch egal, ob sie nun da oder dort Hartz4 bekommt. wichtig ist dass ihr euch liebt. zur Begründung also angeben, dass sie zum Zwecke der Familiengründung zu dir in den Norden ziehen will.

    Die ARGE geht generell von einem Umzug in Eigenregie mit privaten Umzugshelfern aus, da das der günstigere Umzug ist, und zahlt eine Pauschale für den Mietwagen und die Verpflegung der Helfer. Hierfür müssen Sie mindestens drei Kostenvoranschläge von Mietwagenfirmen einholen und sie bei der ARGE vorlegen, die sich dann für den günstigsten Anbieter entscheiden wird.
    Kosten für eine Umzugsfirma werden nur in Ausnahmefällen übernommen. Wenn Sie aufgrund einer Erkrankung oder Ihres Alters einen Umzug nicht (mehr) selbst durchführen können, sprechen Sie darüber mit Ihrem Sachbearbeiter. Auch wenn Sie alleinerziehend sind und/oder keine privaten Umzugshelfer haben, kann unter Umständen eine Kostenübernahme erfolgen. Hier müssen Sie dann ebenfalls mindestens drei Angebote von Umzugsfirmen einholen und sie bei der ARGE vorlegen.

    Dir stehen genau die von jalale beschriebenen Leistungen zu. Ohne wenn und aber. Entweder eine eigene Wohnung oder du bildest bei deinem Kind eine eigene Bedarfsgemeinschaft und bleibst zu hause wohnen. dann bekommst du neben den Regelleistungen für dich und das kind anteilmäßig die Miete bezahlt.

    Nach Neufassung des §24 zum SGB II erhaltet ihr ab dieses Jahr jeweils zum 01. August 100 Euro.


    Zusätzliche Leistung für die Schule Schüler, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die eine allgemeinbildende oder eine andere Schule mit dem Ziel des Erwerbs eines allgemeinbildenden Schulabschlusses besuchen, erhalten bis zum Abschluss der Jahrgangsstufe 10 eine zusätzliche Leistung für die Schule in Höhe von 100 Euro, wenn mindestens ein im Haushalt lebender Elternteil am 1. August des jeweiligen Jahres Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach diesem Buch hat "..Die pauschale Leistung umfasst insbesondere die erforderliche Ausstattung am Schuljahresbeginn..." Diese "erforderliche Ausstattung" ist also bisher (01.01.2005 - 31.07.2009) NICHT in der Regelleistung des SGB II enthalten, weshalb ich mir die Frage stelle, ob in Bezug auf diese Begründung betreffende Eltern einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X für den Zeitraum von 01.01.2005 - 31.07.2009 stellen könnten, da sie bisher diese Kosten ja aus der Regelleistung finanzieren mussten, die daurch faktisch unterhalb des Existenzminimums lag.