Umzug mit der straßenbahn.

  • Hallo ich habe ein großes problem. Folgendes ich heirate ende juli und wir ziehen zusammen ich inerhalb duisburg und meine lebensgefährtin von goslar nach duisburg in unsere dann gemeinsame wohnung und jetzt habe ich ein problem. zwar ist es so das ich selbst keinen Führerschein besitze und auch so keinen kenne der mit mir denn umzug von meiner jetzigen adresse zur neuen wohnung machen kann. darauf hin habe ich einen antrag gestellt auf umzugskosten beihilfe der auch gehnemigt wurde aber nur mit dieser einmaligen pauschale von 92€ so aber ich habe keine möglichkeiten mit autio zu fahren oder jemanden zu fragen und das weiß die arge auch nur sagte man mir dort. Ich habe die 92€ bekommen und ich sollte es dann mit der straßen bahn machen dafür ist die einmalige pauschale. Oder ich müßte krank sein das es mir nicht zu zumuten wäre aber dann muss ich ein Ärztliches attest bei bringen. so ich bekomme jetzt zum ersten mal Alg2 habe davor ALg1 bekommen und war so immer in meinem Beruf drin.ich weiß nicht weiter vieleicht weiß jemanden dazu einen rat.


    danke schon mal im Voraus.

  • Die ARGE geht generell von einem Umzug in Eigenregie mit privaten Umzugshelfern aus, da das der günstigere Umzug ist, und zahlt eine Pauschale für den Mietwagen und die Verpflegung der Helfer. Hierfür müssen Sie mindestens drei Kostenvoranschläge von Mietwagenfirmen einholen und sie bei der ARGE vorlegen, die sich dann für den günstigsten Anbieter entscheiden wird.
    Kosten für eine Umzugsfirma werden nur in Ausnahmefällen übernommen. Wenn Sie aufgrund einer Erkrankung oder Ihres Alters einen Umzug nicht (mehr) selbst durchführen können, sprechen Sie darüber mit Ihrem Sachbearbeiter. Auch wenn Sie alleinerziehend sind und/oder keine privaten Umzugshelfer haben, kann unter Umständen eine Kostenübernahme erfolgen. Hier müssen Sie dann ebenfalls mindestens drei Angebote von Umzugsfirmen einholen und sie bei der ARGE vorlegen.