Beiträge von Kitty*

    Hallo,

    • Mir wurde hier auf dem JobCenter gesagt, das hier nicht die m² sondern nur der Mietpreis zählt, der gestaffelt ist.
    • Ich mache eine Zweitausbildung und habe auch schon mehrere Jahre gearbeitet und erhalte nun Bafög über den Zeitraum der schulischen Ausbildung
    • mit demjenigen, mit dem ich zusammenziehen würde, arbeitet


    Es war nur eine Frage, ob mir die Kosten für die Wohnug im Falle eines Zusammenzugs gekürzt oder gstrichen werden und keine Bitte um abfällige Bemerkungen.

    Hallo,


    ok, das ist sicherlich möglich.
    Aber wie viel wprden die mir denn dan ungefähr bezahlen?
    Wenn wir uns eine richtige 2er WG Wohnung um die 80-90 m" suchen, kommen schon mal ca. 400 € für jeden Einzelnen auf.
    Woher weiß ich, das meine Kosten für Wohnraum gedeckt werden?
    VG Kitty*

    Hallo,


    seit drei Monaten erhalte ich ALG II. Da ich eine schulische Ausbildung ab September beginne, werde ich Schülerbafög erhalten.


    Meine Mietkosten werden vom JobCenter übernommen, Schülerbafög wird dann für Lebensmittel ect. ausgegeben.


    Wenn ich nun mit jemanden eine Bedarfsgemeinschaft gründen würde und derjenige einen regelmäßiges Einkommen hat, würden dann diese Person automatisch für für meinen Wohnraum (Miete) aufkommen müssen oder erhlate ich weiterhin einen Teil Mietzuschuss für die gemeinsame Wohnung vom JobCenter?


    Was wäre der Unterschied zu einer WG?
    Wir hätten keine Kinder, kein gemeinsames Konto, keine gegenseitige finazielle Absicherung.
    Wie lange darf man in so einer WG leben, damit sie nicht zu Bedarfsgemeinschaft zählt?


    Würde mich über Antworten sehr freuen.
    VG Kitty* :)