Bedarfsgemeinschaft mit Schülerbafög ALG II

  • Hallo,


    seit drei Monaten erhalte ich ALG II. Da ich eine schulische Ausbildung ab September beginne, werde ich Schülerbafög erhalten.


    Meine Mietkosten werden vom JobCenter übernommen, Schülerbafög wird dann für Lebensmittel ect. ausgegeben.


    Wenn ich nun mit jemanden eine Bedarfsgemeinschaft gründen würde und derjenige einen regelmäßiges Einkommen hat, würden dann diese Person automatisch für für meinen Wohnraum (Miete) aufkommen müssen oder erhlate ich weiterhin einen Teil Mietzuschuss für die gemeinsame Wohnung vom JobCenter?


    Was wäre der Unterschied zu einer WG?
    Wir hätten keine Kinder, kein gemeinsames Konto, keine gegenseitige finazielle Absicherung.
    Wie lange darf man in so einer WG leben, damit sie nicht zu Bedarfsgemeinschaft zählt?


    Würde mich über Antworten sehr freuen.
    VG Kitty* :)

  • Hallo!


    In der Regel gibt man euch 1 Jahr Zeit. Danach wird man versuchen, euch als Bedarfsgemeinschaft zu veranlagen.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Hallo, ich nehme mal an es ist dein Freund oder Freundin. Wenn ihr zusammenzieht erklärt er oder sie, dass ihr kein gemeinsame Kasse habt und er oder sie auf keinen Fall für deinen Unterhalt aufkommt. dann zählt ihr nur als WG und es werden nur die Wohnkosten geteilt.
    Viele Grüße

  • Hallo!


    Hier mal die genaue Definition:



    Zitat

    Nach § 7 Absatz 3a SGB II wird ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, vermutet, wenn Menschen


    länger als ein Jahr zusammenleben,
    mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
    Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
    befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.


    Dieser Absatz legt eine im Gegensatz zum Amtsermittlungsprinzip nach § 20 SGB X stehende Beweislastumkehr fest. Nicht die Behörde muss die Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft beweisen, sondern die Antragsteller müssen beweisen, dass sie keine Einstehensgemeinschaft sind.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Das bedeutet, wenn man über ein Jahr zusammenwohnt hat man schlechte Karten und gilt als BG auch wenn sich an und für sich nichts geändert hat (Kind, Einkünfte teilen ... was in dem einen Jahr eben auch schon war)?
    VG

  • Hallo, nein ihr müsst nur immer wieder klar stellen, dass ihr nicht zusammen wirtschaftet und der andere nicht für den Unterhalt aufkommt. Es gibt ja viele WGs, wo auch mehrere oder wirklich Fremde miteinander wohnen, die kann man nicht automatisch mit heranziehen.
    Viele Grüße

  • Hallo,


    ok, das ist sicherlich möglich.
    Aber wie viel wprden die mir denn dan ungefähr bezahlen?
    Wenn wir uns eine richtige 2er WG Wohnung um die 80-90 m" suchen, kommen schon mal ca. 400 € für jeden Einzelnen auf.
    Woher weiß ich, das meine Kosten für Wohnraum gedeckt werden?
    VG Kitty*

  • Hallo!


    Zitat

    Wohnung um die 80-90 m" suchen


    Warum denn so bescheiden? Wie wäre es denn mit Schloss Neuschwanstein? Weil ihr es seid, man gönnt sich ja sonst nichts!


    Der Staat wird euch schon zeigen wo der Hammer hängt. 80 bis 90 qm, das muss im Normalfall für eine 6 köpfige Familie reichen. Ihr solltet es mal mit Arbeit probieren und hier nicht unverschämte Ansprüche stellen, faule Bande!
    Ich bin immer wieder überrascht mit welchem Anspruchsdenken gerade junge Leute, die noch nie einen Tag im Leben gearbeitet haben, daher kommen!:(:confused::mad:

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 Mal editiert, zuletzt von Schrader170 ()

  • Hallo, ich weiss nicht wo ihr wohnt und wie hoch die Mieten dort sind. Aber für zwei Personen sind 80m² viel zu viel, das bekommt ihr nicht genehmigt. Gehe einfach mal zu deiner ARGE und erkundige dich wie hoch die Miete sein darf und wie groß die Wohnung, danach kannst du eine suchen, denn du bekommst das ja mit dem Schülerbafög. Wenn er schon so eine große Wohnung hat, dann kannst du ja von ihm ein Zimmer für dich richtig mit Mietvertrag mieten, aber auch in angemessener Höhe.
    Viele Grüße



    Schrader!!!! Ich habe sicherlich auch etwas gegen Leute, die nichts machen. Aber deswegen muss man nicht jeden beschimpfen. In der heutigen Zeit gibt es leider viele junge Leute welche von zu Hause her nicht viel mitbekommen haben, in jeder Hinsicht. Die sich aber auch eine Zukunft aufbauen möchten, wenn denen keiner hilft, oder so wie du nur beschimpfst, wie sollen sie dann lernen anders zu werden? Du bist sicherlich kein Vorbild für sie.

  • Hallo,

    • Mir wurde hier auf dem JobCenter gesagt, das hier nicht die m² sondern nur der Mietpreis zählt, der gestaffelt ist.
    • Ich mache eine Zweitausbildung und habe auch schon mehrere Jahre gearbeitet und erhalte nun Bafög über den Zeitraum der schulischen Ausbildung
    • mit demjenigen, mit dem ich zusammenziehen würde, arbeitet


    Es war nur eine Frage, ob mir die Kosten für die Wohnug im Falle eines Zusammenzugs gekürzt oder gstrichen werden und keine Bitte um abfällige Bemerkungen.

  • Wenn ihr eine WG bildet und auch nach einem Jahr nicht als BG sondern als WG angesehen werden wollt dann solltet ihr auch bedenken das ihr getrennte Räume haben müßt.Es kann durchaus vorkommen das ihr von der ARGE kontrolliert werdet und wenn es dann nur ein Schlafzimmer gibt wird es euch etwas schwer fallen als WG durchzukommen.

  • Hallo, jetzt verstehe ich es besser. Beim Bafög bekommst du die Miete bis zu einem bestimmten Satz, wie hoch das ist weiss ich jetzt nicht. Es ist am besten, du machst mit dem Freund einen Untermietsvertrag wie in einer WG. Dann geht das mit der Miete ganz einfach. Für deinen Unterhalt muss er dabei auf keinen Fall aufkommen, ich weiss jetzt nicht wie alt du bist, aber es wird geprüft, ob deine Eltern was zahlen müssen, was selten vorkommt. Schülerbafög ist nicht üppig, aber du musst versuchen damit auszukommen. Mein Kind hat das auch gemacht, eine Ausbildung, gearbeitet und noch mal eine mit Schülerbafög, er hat sich dann in Nebenjobs was dazuverdient.
    Viele Grüße