Beiträge von DerPaul

    Wenn du die Anlage HG nicht ausfüllst dann geht die ARGE davon aus das ihr in einer BG wohnt und deine Mutter dich unterstützt was bedeutet das das Einkommen deiner Mutter zur Berechnung mit herangezogen wird und es sein kann das du gar nichts bekommst.


    Also eigentlich müsste die ARGE aber dann davon ausgehen, dass es sich eben weder um eine Bedarfsgemeinschaft NOCH um eine Haushaltsgemeinschaft handelt, sondern eben um eine ganz normale WG! (Was ja auch den Tatsachen entspricht).

    Wenn sie unter 25 ist, wird das Einkommen der Eltern und auch Ihr Vermögen berücksichtigt. Es bring in diesem Falle auch nicht, wenn die Eltern sagen, wir unterstützen unsere Tochter nicht, weil sie MÜSSEN. (Unterhaltspflicht).

    Ja, ich habe dann aber gesehen, dass die Frage unter "Wohnung und Miete" besser aufgehoben ist. Es war nicht meine Intension die selbe Frage gleich zwei mal zu stellen! Tut mir leid. Kann man Fragen verschieben?

    Also beim Hauptantrag zu ALG 2 hab ich ja NEIN angekreuzt. Somit muss ich doch die Anlage HG erst gar nicht ausfüllen. Würde ich ja ankreuzen und die Anlage HG ausfüllen, müsste ich dort überall nein hinschreiben und die Miete die ich zahle angeben. ABER WOZU? So wie ich das sehe kann mir das Amt DANN unterstellen, dass ich doch unterstützt werde.. ich führe aber quasi meinen eigenen Haushalt (wie oben beschrieben). Habe den Termin nächste Woche, da gebe ich den Antrag ab, nur hab ich eben sorge, weil mir schon direkt diese Anlage HG Blatt unter die Nase gehalten worden ist... dass ich, wenn ich es nicht ausfülle - die Annahme verweigert wird. Und sollte ich dann doch das Blatt HG ausfüllen, kann ich da nicht mit guten Gewissen meine Unterschrift darunter setzen, weil wir eben KEINE HAUSHALTSGEMEINSCHAFT sind... oder ich fülle es aus und schreibe nur mich selbst rein. - Wieso ist das überhaupt alles so kompliziert!

    Selbstverständlich fülle ich den Antrag und sämtliche Anlagen wahrheitsgemäß aus!


    Dies bestätige ich ja auch mit meiner Unterschrift!


    Nur habe ich bereits bei den Kosten der Unterkunft, welche eingereicht wurden, bereits auch angeben, dass nur 1 Person (ich selbst) in meiner Haushaltsgemeinschaft ist.


    Klar, es wohnen 2 Personen (ich + meine Mutter) insgesamt in der Wohnung, nur sind wir eine WG.


    Meine Sorge ist jetzt nur, dass mein Antrag dann gar nicht angenommen wird.


    (KDU wurde direkt genommen, ALG2 Hauptantrag + Anlagen habe ich jetzt noch einen Termin) -

    Ist man immer, wenn man mit Verwandten zusammen wohnt, automatisch eine Haushaltsgemeinschaft?


    So wie ich das verstanden habe, ist man NUR dann eine Haushaltsgemeinschaft, WENN man - den Haushalt betreffend - zusammen wirtschaftet (Einkäufe und dergleichen), keine Miete zahlt oder einer die Miete für alle bezahlt und so weiter.


    Falls man als Kind zur Untermiete in der Eigentumswohnung eines Elternteils lebt, sein eigenes Fach im Kühlschrank hat (Einkäufe selbst erledigt, zwar die selbe Waschmaschine benutzt aber dennoch seine eigene Waschmittel hierfür hat) - quasi MIT-Benutzen der in der Wohnung vorhanden Geräte. IST man dann seine eigenen Haushaltsgemeinschaft?


    Muss man dann Anlage HG überhaupt ausfüllen?

    Ich schildere erst mal kurz meine Situation:


    Ich bin über 25 Jahre und lebe seit dem gemeinsam mit meiner Mutter in einer 3 Zimmer Wohnung. Bevor ich den Antrag auf ALG2 gestellt habe, wurde ich voll unterstützt in Form von freiem Essen und umsonst wohnen. Jetzt werde ich aber nicht mehr Unterstützt, muss aber auch nicht ausziehen. Ich möchte meiner Mutter eine angemessene Miete bezahlen und meinen Lebensunterhalt - solange ich keine Arbeit gefunden habe - eben durch ALG2 selbst finanzieren können. Meine Einkäufe erledige ich selbst, meine Wäsche macht manchmal Sie, manchmal übernehme ich das. Jeder hat ein Zimmer in der Wohnung, dass er komplett alleine für sich beansprucht, daneben gibt es noch einen Gemeinschaftsraum, der von uns beiden und unseren Besuchern genutzt wird.


    Jetzt meine Frage, da die ARGE möchte, dass ich Anlage HG ausfülle.


    Allerdings bin ich der Meinung, wir sind keine Haushaltsgemeinschaft, habe auch im ALG2 Antrag nein angekreuzt, folglich muss ich doch gar keine Anlage HG ausfüllen. Oder liege ich da Falsch?


    Mir ist schon klar, dass es der ARGE am liebsten wäre, das alles so ist wie bisher (ich werde voll von der Mutter unterstützt) - allerdings muss und will meine Mutter das nicht mehr. Wieso auch?


    Eine eigene Wohnung zu suchen möchte ich persönlich nur dann, wenn es anders nicht geht. Wäre aber blöd UND teuerer für die ARGE, da die Miete die meine Mutter von mir verlangt, mehr als nur angemessen ist. 300 EUR für ca. 40 qm (Gesamtgröße der Wohnung 80 qm). Darin enthalten sind ALLE Kosten.


    Muss ich Anlage HG ausfüllen? Kann die ARGE sonst verweigern meinen Antrag anzunehmen?