Hausgemeinschaft, ja oder nein?

  • Ich schildere erst mal kurz meine Situation:


    Ich bin über 25 Jahre und lebe seit dem gemeinsam mit meiner Mutter in einer 3 Zimmer Wohnung. Bevor ich den Antrag auf ALG2 gestellt habe, wurde ich voll unterstützt in Form von freiem Essen und umsonst wohnen. Jetzt werde ich aber nicht mehr Unterstützt, muss aber auch nicht ausziehen. Ich möchte meiner Mutter eine angemessene Miete bezahlen und meinen Lebensunterhalt - solange ich keine Arbeit gefunden habe - eben durch ALG2 selbst finanzieren können. Meine Einkäufe erledige ich selbst, meine Wäsche macht manchmal Sie, manchmal übernehme ich das. Jeder hat ein Zimmer in der Wohnung, dass er komplett alleine für sich beansprucht, daneben gibt es noch einen Gemeinschaftsraum, der von uns beiden und unseren Besuchern genutzt wird.


    Jetzt meine Frage, da die ARGE möchte, dass ich Anlage HG ausfülle.


    Allerdings bin ich der Meinung, wir sind keine Haushaltsgemeinschaft, habe auch im ALG2 Antrag nein angekreuzt, folglich muss ich doch gar keine Anlage HG ausfüllen. Oder liege ich da Falsch?


    Mir ist schon klar, dass es der ARGE am liebsten wäre, das alles so ist wie bisher (ich werde voll von der Mutter unterstützt) - allerdings muss und will meine Mutter das nicht mehr. Wieso auch?


    Eine eigene Wohnung zu suchen möchte ich persönlich nur dann, wenn es anders nicht geht. Wäre aber blöd UND teuerer für die ARGE, da die Miete die meine Mutter von mir verlangt, mehr als nur angemessen ist. 300 EUR für ca. 40 qm (Gesamtgröße der Wohnung 80 qm). Darin enthalten sind ALLE Kosten.


    Muss ich Anlage HG ausfüllen? Kann die ARGE sonst verweigern meinen Antrag anzunehmen?

  • Selbstverständlich fülle ich den Antrag und sämtliche Anlagen wahrheitsgemäß aus!


    Dies bestätige ich ja auch mit meiner Unterschrift!


    Nur habe ich bereits bei den Kosten der Unterkunft, welche eingereicht wurden, bereits auch angeben, dass nur 1 Person (ich selbst) in meiner Haushaltsgemeinschaft ist.


    Klar, es wohnen 2 Personen (ich + meine Mutter) insgesamt in der Wohnung, nur sind wir eine WG.


    Meine Sorge ist jetzt nur, dass mein Antrag dann gar nicht angenommen wird.


    (KDU wurde direkt genommen, ALG2 Hauptantrag + Anlagen habe ich jetzt noch einen Termin) -

  • DerPaul
    Ich glaube, dass du einfach einen klitzekleinen Denkfehler hat, dem zufolge du jetzt im Zweifel bist. Die Anlage HG solltest du komplett ausfüllen. HG bedeutet ja, dass du unabhängig von deiner Ma bist und sein sollst; es geht dabei wirklich nur um die zu teilenden Kosten der Unterkunft. Zur Verdeutlichung. BG = Bedarfsgemeinschaft. Hierbei, wenn du dies ausfülltest, ginge man davon aus, dass deine Ma dich weiter untestützt. HG = Hausgemeinschaft. In der Hausgemeinschaft lebende, vom Antragsteller abweichende Personen, sind aufzuführen, weil die Mietkosten dann entsprechend geteilt werden sollen. Um ganz sicher zu gehen, fügt ihr beide dem Antrag einfach ein Schreiben bei, in dem ihr explizit erklärt, dass keiner für den anderen aufkommt, sondern ihr euch lediglich die Wohnung (weiterhin) teilt.


    Gruß. Lirafe

  • Also beim Hauptantrag zu ALG 2 hab ich ja NEIN angekreuzt. Somit muss ich doch die Anlage HG erst gar nicht ausfüllen. Würde ich ja ankreuzen und die Anlage HG ausfüllen, müsste ich dort überall nein hinschreiben und die Miete die ich zahle angeben. ABER WOZU? So wie ich das sehe kann mir das Amt DANN unterstellen, dass ich doch unterstützt werde.. ich führe aber quasi meinen eigenen Haushalt (wie oben beschrieben). Habe den Termin nächste Woche, da gebe ich den Antrag ab, nur hab ich eben sorge, weil mir schon direkt diese Anlage HG Blatt unter die Nase gehalten worden ist... dass ich, wenn ich es nicht ausfülle - die Annahme verweigert wird. Und sollte ich dann doch das Blatt HG ausfüllen, kann ich da nicht mit guten Gewissen meine Unterschrift darunter setzen, weil wir eben KEINE HAUSHALTSGEMEINSCHAFT sind... oder ich fülle es aus und schreibe nur mich selbst rein. - Wieso ist das überhaupt alles so kompliziert!

  • Wenn du die Anlage HG nicht ausfüllst dann geht die ARGE davon aus das ihr in einer BG wohnt und deine Mutter dich unterstützt was bedeutet das das Einkommen deiner Mutter zur Berechnung mit herangezogen wird und es sein kann das du gar nichts bekommst.


    Also eigentlich müsste die ARGE aber dann davon ausgehen, dass es sich eben weder um eine Bedarfsgemeinschaft NOCH um eine Haushaltsgemeinschaft handelt, sondern eben um eine ganz normale WG! (Was ja auch den Tatsachen entspricht).

  • DerPaul
    Um Wiederholungen zu vermeiden, lies dir meine letzte Antwort doch einfach noch einmal genau durch; dann müßtest du, falls du die verstanden hast, eigentlich jetzt beruhigter sein und hättest nicht im Anschluss daran so geschrieben, wie du es getan hast.

  • Du lebst doch mit deiner Mutter zusammen und es macht aber jeder seine Sachen für sich nur das du eben dich an der Miete beteiligst was aj auch vollkommen normal ist.Insofern bildet ihr eine HG und keine BG.Fülle einfach die Anlage HG aus und dann geht das alles in Ordnung.