Beiträge von Ray

    Hallo Ina,
    Kaution wir in den meisten Fällen als Darlehnen bewilligt.
    Mietautos als Transportmittel ist sehr gut,daher,beim Antrag gleich drei Kostenvoranschläge mit einreichen.
    Es gibt gewisse Regelsätze bei den Einrichtungsgegenständen(Möbeln,Lampen etc)
    Auch bei den Renovierungskosten ist das so.
    In jeder grösseren Stadt gibt es aber Möbelhäuser von der Diakonie, Tafel ,etc,wo man preisgünstig gebrauchte Möbeln kaufen kann.
    Hoffe es klappt alles bestens bei Dir.
    Gruss Ray

    Hallo,
    Du hast familiäre Probleme und bist in einer Lehre.
    Nun,es besteht die Möglichkeit,das wenn Du durch die Probleme zuhause ,in der Lehre nachlässt und die Gefahr besteht,das Du die Lehre nicht richtig beenden kannst,so musst Du bei der ARGE vorsprechen und denen das Problem schildern.
    Die werden alles genaustens überprüfen und solltest Du recht haben,wird die ARGE Dir genehmigen,einen eigenen Haushalt zu gründen.
    Sprich bei der ARGE in der Jugendabteilung vor.
    Gruss Ray

    Hallo,
    Du bist 28 Jahre,und hattest bei den Eltern bis jetzt gelebt.
    Natürlich hast Du Anspruch auf eine Wohnung,diese darf einen bestimmten Kaltmietebetrag nicht übersteigen.
    Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
    Du solltest Dich auf der ARGE erkundigen,wieviel diese übernehmen,bei der Kaltmiete.(Pauschalbetrag in deinem Bundesland)
    Um eine Wohnung beziehen zu können,solltest Du eine in Aussicht haben.Lass Dir vom Vermieter eine Mietsbescheinigung ausstellen und lege die in der Leistungsabteilung vor.
    Wenn die Dir dann zusagen,so das Du diese Wohnung beziehen darfst,hast Du automatisch Anspruch auf Erstausstattung .(Wenn vorher noch nie beantragt)
    Hierzu legst Du eine Liste vor in der alles aufgelistet sein soll,was Du dringend benötigst in der neuen Wohnung.
    Eventuelle Renovierungskosten stehen Dir auch zu,Tapezieren,Fussboden,falls nötig etc.
    Dieses beantragst Du aber lieber erst,wenn die Wohnung Dir genehmigt wurde.Dann lasse Dir von Deinem Vermieter bestädigen,das Du die Wohnung renovieren musst.
    Umzugskosten
    Umzugskosten können ja in Deinbem Falle nicht viele entstehen,wenn Du aus Deinem Elternhaus nicht viel mit nimmst.Das übernimmt aber die ARGE auch.Empfehlenswert ist,3 Kostenvoranschläge mit Antrag auf Umzugskosten einzu reichen-
    Ich wünsche Dir echt viel Glück und wenn Du noch Fragen haben solltest,dann habe ich ein offenes Ohr für Dich.
    Gruss Ray