Auszug vom Elternhaus und Erstausstattung!?

  • Hallo,


    ich in nun 28 Jahre und nach missglücktem Studium ALG II empfängerin. Jetzt möchte ich gerne meine eigenen vier Wände habe und von zu Hause ausziehen. Dabei habe ich aber ständig neue Fragen.


    • Muss die Wohunug eine bestimmt Größe haben oder richtet es sich nach der Miete?
    • Wie beantrage ich das beim Jobcenter? Antrag oder ein Anschreiben ich beantrage...?
    • Wie beantrage ich die Erstausstattung?
    • Zahlt das Amt den Umzug?
    • Worauf muss ich besonders achten?


    Vielen Dank für euere helfenden Antworten im Vorraus


    Gruß Ina

  • Hallo,
    Du bist 28 Jahre,und hattest bei den Eltern bis jetzt gelebt.
    Natürlich hast Du Anspruch auf eine Wohnung,diese darf einen bestimmten Kaltmietebetrag nicht übersteigen.
    Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
    Du solltest Dich auf der ARGE erkundigen,wieviel diese übernehmen,bei der Kaltmiete.(Pauschalbetrag in deinem Bundesland)
    Um eine Wohnung beziehen zu können,solltest Du eine in Aussicht haben.Lass Dir vom Vermieter eine Mietsbescheinigung ausstellen und lege die in der Leistungsabteilung vor.
    Wenn die Dir dann zusagen,so das Du diese Wohnung beziehen darfst,hast Du automatisch Anspruch auf Erstausstattung .(Wenn vorher noch nie beantragt)
    Hierzu legst Du eine Liste vor in der alles aufgelistet sein soll,was Du dringend benötigst in der neuen Wohnung.
    Eventuelle Renovierungskosten stehen Dir auch zu,Tapezieren,Fussboden,falls nötig etc.
    Dieses beantragst Du aber lieber erst,wenn die Wohnung Dir genehmigt wurde.Dann lasse Dir von Deinem Vermieter bestädigen,das Du die Wohnung renovieren musst.
    Umzugskosten
    Umzugskosten können ja in Deinbem Falle nicht viele entstehen,wenn Du aus Deinem Elternhaus nicht viel mit nimmst.Das übernimmt aber die ARGE auch.Empfehlenswert ist,3 Kostenvoranschläge mit Antrag auf Umzugskosten einzu reichen-
    Ich wünsche Dir echt viel Glück und wenn Du noch Fragen haben solltest,dann habe ich ein offenes Ohr für Dich.
    Gruss Ray

  • Hallo Ray,


    vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort. das hilft mir schon um einiges weiter.


    Also kann ich mich auf die Suche nach einer für mch geeigneten Wohnung hier in Berlin machen. Vorher natürlich nachfragen, was sie für Kosten für die Wohnung übernehmen. Dann nach der Mietbescheinigung die Erstausstattung, "Umzugskosten", und Renovierungskosten wenn nötig (aber das denke ich schon - wer will schon weisse Wände wie in der Klinik?;) ).


    Aber eine Sache ist mir da noch eingefallen:


    • Wie sieht es den mit der Kaution aus, die man für fast alle Mietwohnungen leisten muss. Wird die auch übernommen oder ist das dann ein Darlehn, was ich irgendwann abstottern muss?


    • Kann ich mir für den Umzug auch einfach nur einen Wagen von z. B. Sixt oder so ausleihen oder mss es eine Umzugsfirma sein?


    • Gibt es bei der Erstausstattung sowas wie feststehende Beträge, die man für bestimmt Dinge bkommt? (z. B. 200 € für ne Waschmaschine und wenn sie mehr kostet muss ich selber drauflegen oder wird diese dann komplett übernommen - natürlich nur bis einer vertretbaren Grenze, verständlich dass kein Luxusmodel genehmigt wird, wenn es eine normale auch tut!)?


    Vielen Dank.


    Gruß Ina

  • Hallo Ina,
    Kaution wir in den meisten Fällen als Darlehnen bewilligt.
    Mietautos als Transportmittel ist sehr gut,daher,beim Antrag gleich drei Kostenvoranschläge mit einreichen.
    Es gibt gewisse Regelsätze bei den Einrichtungsgegenständen(Möbeln,Lampen etc)
    Auch bei den Renovierungskosten ist das so.
    In jeder grösseren Stadt gibt es aber Möbelhäuser von der Diakonie, Tafel ,etc,wo man preisgünstig gebrauchte Möbeln kaufen kann.
    Hoffe es klappt alles bestens bei Dir.
    Gruss Ray

  • Hallo Ray,


    vielen dank.


    Der Tip mit der Tafel, Diakonie ... ist sehr gut. Wenn man es im Fernsehen sieht, denkt man dran. Aber wenn man es selber gut gebrauchen kann, vergisst man es.


    Ich werde hier auf jedenfall das Forum auf dem Laufenden halten und anderen damit helfen zu können.


    Gruß Ina

  • Ich entschuldige mich an dieser Stelle für das Entern des Threads, aber nachdem mich dies genau so betriftt:


    Mir ist die Auflistung ein Begriff. Diese kann Formlos sein. Meine Fragen jedoch dazu:
    - darf ich Ansprüche stellen, z.B. Stromklasse A für Waschmaschine und Kühlschrank um die Stromkosten niedrig zu halten?
    - gibt es ein Limit an Sachen das man auflisten kann?


    Und für mich am wichtigsten:
    - was wenn mir im Nachhinein einfällt, das noch etwas auf der Liste fehlt?
    - was wenn etwas auf der Liste genehmigt wurde, ich dies jedoch nicht gekauft habe?
    - was wenn ich etwas auf der Liste geschenkt bekommen habe? Muss ich dem Amt etwas zurück zahlen?



    Ich denke einmal, nach Genehmigung des Antrages muss ich etwaige Rechnungen aufheben als Nachweiß?
    Und was ist an dem Gerücht, das "Prüfer" vorbei kommen um sehen zu wollen, das man die Ausstattung wirklich braucht? Ich meine, ich ziehe aus meinem Elternhaus aus und in eine eigene Wohnung. Wenn überhaupt, nehm ich meinen PC Tisch mit, ein paar Schränkchen und zwei mehr als kaputte Regale. Kein Bett - höchstens noch was führsorgliche Eltern mit einpacken (was ich aber jetzt noch nicht abwägen kann).


    Danke für das Beantworten.