Beiträge von Crank

    Hallo,


    habe meinen Bewilligungsbescheid heute erhalten und ich habe nur die 359.- + den Zuschlag nach § 24 erhalten (Zuschlag für ehemalige ALG1-Empfänger)


    Im Antrag hatte ich allerdings zusätzlich einen Mehrbedarf nach § 21 Abs. 4 beantragt, weil ich Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beziehe. Konkret bedeutet dies, dass die Arbeitsagentur mich für leistungseingeschränkt, länger als 6 Monate hält und ich eben in ein paar Wochen eine Maßnahme mitmache, die unter dem Stichwort "berufliche Rehabilitation" bzw. Leistungen zur Teilnahme am Arbeitsleben fällt.


    Ich bin jetzt einfach mal davon ausgegangen, dass ich den Mehrbedarf eigentlich auch kriegen würde oder täusche ich mich da?


    Gibt es denn einen Paragraphen, indem steht dass keine gleichzeitige Zahlung verschiedenartiger Zuschläge o.ä. erfolgt?


    Grüße
    Crank


    Ein grober Richtwert ist die umlagefähigen Kosten werden übernommen, die nicht umlagefähigen Kosten nicht.


    also so Positionen wie..


    1. Instandhaltungsrücklage


    2. Sonderumlage


    3. Fensterrücklage


    4. Kabelfernsehen
    5. Warmwasserkosten


    ..werden nicht übernommen?


    Obwohl die Positionen 4 und 5 doch umlagefähig wären oder?


    umlagefähig = auf Mieter abzuwälzen die Kosten oder?


    Grüße
    Crank

    Hallo!


    Werde demnächst wohl Hartz IV beantragen müssen.


    Habe eine Eigentumswohnung mit unter 80 m². Dies dürfte also kein Problem darstellen.


    Habe recht hohe Nebenkosten bzw. Hausgeldzahlung von 250.- € monatlich.


    Wird diese komplett übernommen?
    -> schließlich würde jede 1-Zimmer-Wohnung mehr Miete kosten und daher freut sich die Arge ohnehin.


    Wäre sehr dankbar, falls jemand etwas dazu wissen sollte.


    Grüße
    Crank