Mehrbedarf nach § 21 Abs. 4 bei gleichzeitigem Zuschlag § 24 ?

  • Hallo,


    habe meinen Bewilligungsbescheid heute erhalten und ich habe nur die 359.- + den Zuschlag nach § 24 erhalten (Zuschlag für ehemalige ALG1-Empfänger)


    Im Antrag hatte ich allerdings zusätzlich einen Mehrbedarf nach § 21 Abs. 4 beantragt, weil ich Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beziehe. Konkret bedeutet dies, dass die Arbeitsagentur mich für leistungseingeschränkt, länger als 6 Monate hält und ich eben in ein paar Wochen eine Maßnahme mitmache, die unter dem Stichwort "berufliche Rehabilitation" bzw. Leistungen zur Teilnahme am Arbeitsleben fällt.


    Ich bin jetzt einfach mal davon ausgegangen, dass ich den Mehrbedarf eigentlich auch kriegen würde oder täusche ich mich da?


    Gibt es denn einen Paragraphen, indem steht dass keine gleichzeitige Zahlung verschiedenartiger Zuschläge o.ä. erfolgt?


    Grüße
    Crank