Beiträge von ferlud46

    Hallo Catweezle,


    der PKW ist zwar im Eigentum der GmbH, wird aber normalerweise von mir auch privat genutzt und wird deshalb pauschal mit 1% des Anschaffungswertes versteuert (übliches Prozedere). Wenn ich Gehalt beziehe, ist das auch völlig OK, aber wenn ich kein Gehalt beziehe, ist der Firmenwagen trotzdem auf der Gehaltsabrechnung aufgeführt, zb:
    Gehalt 0,00
    KFZ-Überlassng AN 450,00
    Steuer Brutto 450,00
    ./. KFZ-Nutzung 450,00
    Auszahlung 0,00


    Das JC argumentiert nun, der Betrag von 450,00 sei als Einkommen zu sehen!


    Ich bin etwas verblüfft, daß der Berechnunsgbogen erklärt wrden soll. Ein Berechnungsbogen ist eine Anlage zum Bescheid, in dem das Netto-Erwerbseinkommen und die Ansprüche aus Hartz 4 tabellarisch aufgeführt sind, somit kann man wenigstens vermuten, wo gestrichen wurde. Ein Bekannter, der Hartz 4 bezogen hatten, erhielt mit jedem Bescheid einen Berechnungsbogen, deswegen nahm ich an, das sei üblich.:confused:

    Hallo,
    ich bin leider auch in die Situation gerutscht, auf Hartz 4 angewiesen zu sein. Zur Situation;
    Ich bin über 60 jahre alt und Geschäftsführer und Alleingeschäftsführer einer GmbH, die derzeit mit mir nur 2 Beschäftigte hat. Aufgrund Krankheit und schlechter Auftragslage konnte ich mir kein Gehalt mehr bezahlen und musste Hartz 4 beantragen. Dies wurde für 3 Monate auch genehmigt (nach der langen Wartezeit von knapp 3 Monaten).
    Mein Folgeantrag für Nov-Dez-Januar , den ich rechtzeitig am 30.10.2009 stellte, wurde am 30.11.2009 abgelehnt - lapidare Begründung - ich hätte zu viel Einkommen - ein Berechnungsbogen war nicht vorhanden. Lediglich ein Zuschuss zum freiwilligen gesetzlichen KV Beitrag wurde genehmigt.
    Meinem Widerspruch vom 28.12.2009 wurde am 09.03.2010 aus "rein formellen Gründen in vollem Umfang entsprochen". Über den Antrag auf Weiterbewilligung müsste noch gesondert entschieden werden.!!??
    Zwischenzeitlich neuer Antrag für Februar März April.
    Nach telefonischem Protest Termin beim JobCenter am 22.03.2010 wurde zugesagt, den Antrag zügig zu bearbeiten. Im Gespräch vom 22.03.2010 wurde als Grund für die Verweigerung mündlich der Firmenwagen benannt, der angerechnet würde.


    Es stimmt, ich habe zwar einen Firmenwagen, den ich privat nutzen kann. Dieser wird regulär pauschal mit 1% für private Nutzung wie üblich versteuert, also Bruttoverdienst um z.b. 450,00€ rauf und dann netto wieder 450,00€ abziehen. Aber keinesfalls kann ich vom Firmenwagen abbeißen oder damit Ausgaben bestreiten.


    Ab März 2010 habe ich auf Leistungen nach SGB II verzichtet, da ich mein Einkommen wieder selbst erwirtschaften kann. Ich meine jedoch, dass mit für die Zeit von November bis Februar jedoch Leistungen zustehen.


    Meine Fragen sind:
    1.) ist die Anrechnung des Firmenwagens rechtens? Da ich im fraglichen Zeitraum kein Einkommen hatte, konnte ich damit nichteinmal fahren.
    2.) Ist ein Bescheid ohne Berechnungsbogen zulässig? Wie soll ich nachvollziehen warum der Antrag abgelehnt wird.
    3.) Sind die Jobcenter mit Selbständigen überforder?


    Seit 22.03.2010 keine Reaktion, kein Zeichen, kein Ergebnis– still ruht der See!


    PS: Falls ich nochmals auf SGB II angewiesen wäre, würde ich den Firmenwagen zurückgeben bzw. still legen, dann wäre diese Punkt sowieso erledigt.

    Hallo,


    ich bin neu hier, deshalb bin ich villeiicht im falschen Forum. Ich habe folgendes Problem:


    Ich bin selbständig (GF und einziger Gesellschafter einr kleinen GmbH). Seit November 2007 und bis Mai 2008 bezogen meine Ehefrau und ich aufgrund meiner Krankheit (mehrere Krankenhausaufenthalte) und somit fehlenden Einkommens Hartz 4.


    Der entsprechende Bescheid des Jobcenters (Mai 2008) sagte, daß ich bei meiner Frau (langjähriges Mitglieder der GKV) familienversichert würde, daß aber die endgültige Entscheidung von der Krankenkasse getroffen würde. Diese lehnte allerdings ab, da ich " hauptberuflich selbständig sei und mich selbst kranken- und pflegeversichern müsste".


    In meiner damaligen Situation hatte ich hatte dann zwischenzeitlich Mitgliedschaft bei einer privaten KV beantragt und rückwirkend ab 01.01.2008 auch erhalten, allerdings mit 3 Monaten Wartezeit, sodaß die in der Zeit bis Ende März anfallenden Kosten nur von mir getragen werden sollen.


    Mittlerweile kommen mir allerdings Bedenken, ob die Vorgang richtig beschieden wurde.
    Meine Fragen sind:


    1.) Kann es sein, daß die Ablehnung der Familienv[B]ersicherung durch die AOK falsch war?
    Schließlich ist meine Frau langjähriges Mitlgied und für sie wurden im Rahmen von Hartz 4
    Pflichtbeiträge abgeführt.


    2.) Falls die Ablehnung durch die AOK rechtens ist, hätte mich dann das Jobcenter nachträglich
    pflichtversichern müssen und dann die Pflichtbeiträge nachentrichten müssen?
    Hätte mich dann die AOK als Pflichtmitglied für den Zeitraum des Bezuges von Hartz 4 aufnehmen müssen?
    [/B]
    Soweit ich weiss, haben Hartz 4 Bezieher auf jeden Fall Anspruch auf Krankenversicherung, warum soll das bei mir nicht gelten?


    Für Antwort bin ich sehr dankbar.


    Ferlud46