Beiträge von Petro2000

    Hallo eine Familie bittet mich, das für sie zu klären.


    Die haben also einen Mietkauf für ein Haus abgeschlossen mit dem Eigentümer des Hauses.
    Sie haben also die 800 Euro vom JC an den Hauseigentümer und gleichzeitig Vermieter monatlich bezahlt.
    Als dann 2016 die letzte Rate fällig war, hätte nach diesem Vertrag das Haus dann Ihnen gehört.


    Dann gab es Probleme mit dem Hauseigentümer und Vermieter und der Vertrag wurde vom Vermieter dann nicht
    mehr als gültig betrachtet. Da aber das JC nichts davon wusste, fragt mich jetzt die betroffene Familie, ob Sie dagegen
    Widerspruch oder Klage einreichen kann oder (die habe Angst) das Sie vom JC da noch bestraft werden können
    oder anderweitige Probleme von Seite des JC kommen können.


    Nun die Frage: Hätte das JC den Mietkauf zustimmen müssen ?
    Und kann die Familie und noch was ändern, an der Nichteinhaltung des Vertrages von Seiten
    des Hauseigentümers und Vermieter in einer Person ?


    Danke für Infos dazu.

    Wenn vorher auch ein Hartz4 Empfänger da gewohnt hat und auch VOLLE Miete bekommen hat, brauche ich NICHT nach einer Genehmigung fragen, denn was dem Recht ist ist mir billig !!! Wie schon erwähnt "gleiches Recht für Alle".


    In einer billigen Wohnung, wo sagen wir mal NUR Hartz4 Empfänger wohnen (Wohnung Gesellschaft) fragt auch keiner vor Einzug nach Genehmigung.


    Ihr seit alle durch die Bank inkompetent und arbeitet FÜR die Jobcenter, nicht, wie es eigentlich hier sein sollte, FÜR die Hilfesuchenden.
    Vielleicht bekommt Ihr noch Prämien für die ablehnenden Mitteilungen.

    na toll, genau so ein inkompetenter Mitarbeiter in der Abteilung "Recht" wie bei uns hier. Ihr solltet alle mal auf Weiterbildung geschickt werden.
    Und Du Turtle1972 persönlich solltes hier sofort verschwinden, denn DU bist ein Feind für alle Hartz4 Leute hier ! Du denkst und handelst nur im Interesse des Sparens und für die Nachteile der Hilfebedüftigen hier. So als ob DU es aus deiner eigenen Tasche zahlen müsstest.

    Turtle1972.. nichts gegen dich, aber du beantwortest nie eine Frage korrekt. das was du schreibst mag sein, aber antworte doch mal konkret auf meine Frage.
    Ich schreibe doch, das die auch vorher in der selben Wohnung gewohnt hat und alles (volle Miete inkl. Nebenkosten bekommen hat) warum soll ich dann erneut fragen ? Warum soll ich fragen wenn ich einem Preis auf einer Ware sehe, der fest steht ? das nur mal so als Beispiel.


    Das andere ist ja, was ich extra nicht geschrieben habe, weil ich wirklich NUR das geklärt haben wollte, das gleiches recht für Alle geht (worauf gar keine Silbe in deiner Antwort geschrieben hast).


    Ich bin nämlich aus der Plattenbauwohnung im 3. Obergeschoss wegen meiner Arthrose links und rechts in den Hüften, also wegen der vielen Treppen die ich nicht mehr steigen kann umgezogen, in das Haus jetzt wo ich in der Parterre wohne. Selbst ärztliche Gutachten die das bestätigen, das ich nur Wohnung in Parterre beziehen sollte, liegen vor und wurden zu dem Widerspruch gegen den Bescheid beigefügt. Darauf geht das Jobcenter in seiner Ablehnung überhaupt mit keiner Silbe ein. In der Ablehnung steht nur der finanzielle Aspekt, das eben die für MICH (für die Vormieterin komischer weise nicht) unangemessen zu groß und zu teuer sei. Darum gehts eigentlich genau, wieso für mich und für die Vormieterin nicht ?


    Auch wenn ich nicht aus Gesundheitlichen Gründen umgezogen wäre, hätte ich die selbe Wohnung mit der selben Miete bekommen müssen wie meine Vormieterin auch.


    Entweder hast du keine Lust nachzudenken und willst nur Punkte sammeln, in dem du auf JEDEN Post antwortest, ohne inhaltlich was korrektes zu schreiben.
    Ich habe extra geschrieben ich möchte kompetente Antworten und nicht nur leere Phrasen und Belehrungen, das weis ich selber.

    Hallo nur mal eine spezielle Frage zu einem Widerspruch gegen einen ALG2 Bescheid (Kosten für die Unterkunft) welcher unbegründet (nach 6 Monaten Wartezeit) vom Jobcenter abgeleht wurde.


    Fakt worum es geht:


    Hartz4 Bekannte ist aus einer etwas größeren und etwas teuereren Wohnung ausgezogen, welche ich nach Ihr bezogen habe.


    Sie bezahlte Miete mit Nebenkosten 305 Euro und bekam das alles ohne Probleme vom Jobcenter von 2013 Januar bis 2014 Februar, ist auch wie ich alleinstehend, hat keine Krankheiten oder so, habe mit Ihr persönlich geredet und auch Ihren alten Mietvertrag gesehen Alter 57 Jahre (ich 63).


    Nun bin ich in die selbe Wohnung gezogen, hatte vorher eine Plattenbauwohnung von 49,5 qMeter die jetzige Wohnung ist 57 qMeter und hatte Miete mit Nebenkosten von 270 Euro. Ich wollte nun auch, wie meine Vormieterin ebenfalls, die vollen Kosten von 305 Euro haben. Habe deswegen auch gar nicht vorher beim Jobcenter gefragt, wegen Übernahme der Miet und Nebenkosten, weil ja die Vormieterin ebenfalls Hartz4 Empfängerin war. Daher ja auch meine Denkweise gleiches Recht für alle.


    Und das Jobcenter sagte man mir damals schon, bevor ich den Widerspruch gegen den Bescheid einreichte, auf telefonische Nachfrage warum ich nicht auch die vollen Kosten bekomme, weil ja 35 Euro i. Monat fehlen (von 305 bekomme ich nur 270) das das bei der Vormieterin eine Einzelfallentscheidung war.


    Ich bekomme also nach wie vor nur die Miete von der letzten vorherigen bewohnten Plattenbauwohnung, also 270 Euro.


    Na wo gibts denn sowas, nur weil die vielleicht schönere Augen hat bekommt die Person volle Miete und weil ich wohl ein Mann bin, nur 270 Euro.


    Solche Einzelfallentscheidung gibts doch wo anders, bei normalen Mietwohnungen zum Beispiel, oder bei anderen Sachen (Versicherungstarife oder sonst was) auch nicht. Es kann doch nicht sein das z.B. eine Wohnungsmiete bei Herrn X so und soviel im Monat kosten und bei Frau Y nur so und soviel.


    Es muss doch meiner Rechtsauffassung gleiches Recht für alle gelten. Daher war ich der Meinung, wenn diese Person volle Miete mit Nebenkosten in der selben Wohnung bekommen hat, müsste mich es doch auch bekommen.


    Nun frage ich hier wirklich kompetente Leute (besser einen RA welcher hier vielleicht unter uns ist) wie sich die Sache mit den Einzelfallentscheidungen und gleiches recht für alle verhält. Und ob es lohnt, gegen die Unbegründete Ablehnung meines Widerspruchs vor dem Sozialgericht dagegen zu klagen.


    Danke für dringende Hilfe.


    PS. habe den Beitrag noch mal hier rein gestellt.. hier ist wohl richtiger als in der vorherigen Rubrik "Sozialhilfe"
    Bitte um Entschuldigung für das Versehen.

    Hallo nur mal eine spezielle Frage zu einem Widerspruch gegen einen ALG2 Bescheid (Kosten für die Unterkunft) welcher unbegründet (nach 6 Monaten Wartezeit) vom Jobcenter abgeleht wurde.


    Fakt worum es geht:


    Hartz4 Bekannte ist aus einer etwas größeren und etwas teuereren Wohnung ausgezogen, welche ich nach Ihr bezogen habe.


    Sie bezahlte Miete mit Nebenkosten 305 Euro und bekam das alles ohne Probleme vom Jobcenter von 2013 Januar bis 2014 Februar, ist auch wie ich alleinstehend, hat keine Krankheiten oder so, habe mit Ihr persönlich geredet und auch Ihren alten Mietvertrag gesehen Alter 57 Jahre (ich 63).


    Nun bin ich in die selbe Wohnung gezogen, hatte vorher eine Plattenbauwohnung von 49,5 qMeter die jetzige Wohnung ist 57 qMeter und hatte Miete mit Nebenkosten von 270 Euro. Ich wollte nun auch, wie meine Vormieterin ebenfalls, die vollen Kosten von 305 Euro haben. Habe deswegen auch gar nicht vorher beim Jobcenter gefragt, wegen Übernahme der Miet und Nebenkosten, weil ja die Vormieterin ebenfalls Hartz4 Empfängerin war. Daher ja auch meine Denkweise gleiches Recht für alle.


    Und das Jobcenter sagte man mir damals schon, bevor ich den Widerspruch gegen den Bescheid einreichte, auf telefonische Nachfrage warum ich nicht auch die vollen Kosten bekomme, weil ja 35 Euro i. Monat fehlen (von 305 bekomme ich nur 270) das das bei der Vormieterin eine Einzelfallentscheidung war.


    Na wo gibts denn sowas, nur weil die vielleicht schönere Augen hat bekommt die Person volle Miete und weil ich wohl ein Mann bin, nur 270 Euro.


    Solche Einzelfallentscheidung gibts doch wo anders, bei normalen Mietwohnungen zum Beispiel, oder bei anderen Sachen (Versicherungstarife oder sonst was) auch nicht. Es kann doch nicht sein das z.B. eine Wohnungsmiete bei Herrn X so und soviel im Monat kosten und bei Frau Y nur so und soviel.


    Es muss doch meiner Rechtsauffassung gleiches Recht für alle gelten. Daher war ich der Meinung, wenn diese Person volle Miete mit Nebenkosten in der selben Wohnung bekommen hat, müsste mich es doch auch bekommen.


    Nun frage ich hier wirklich kompetente Leute (besser einen RA welcher hier vielleicht unter uns ist) wie sich die Sache mit den Einzelfallentscheidungen und gleiches recht für alle verhält. Und ob es lohnt, gegen die Unbegründete Ablehnung meines Widerspruchs vor dem Sozialgericht dagegen zu klagen.


    Danke für dringende Hilfe.

    Hallo


    Beziehe ALG2 bin 62 Jahre alt.


    Ich habe mit meinem Vermieter einen Mietvertrag bei Einzug ausgehandelt und der Vermieter hat auch alles unterschrieben was Kaltmiete und Nebenkosten anbelangt. Nun nach 2 Monaten Mietzeit fällt Ihm ein, einfach eine neuen Vertrag vorzubereiten, wo dann mal 70 Euro mehr Nebenkosten aber nicht detailiert aufgelistet ! drin stehen. Das wird natürlich das Jobcenter nie bezahlen.


    Ich bin der Meinung das der alte von beiden Seiten unterschriebene Mietvertrag doch weiterhin gültig sein muss.
    Da das der Vermieter scheinbar nicht versteht und es zwecklos ist ihm das beizubringen, will ich nun einen Rechtsanwalt für
    Mietrecht damit beauftragen das Problem zu lösen.


    Nun meine eigentliche Frage dazu:


    Kann ich beim Amtsgericht Prozesskostenhilfe beantragen damit ich den RA nehmen kann, oder wie geht das vor sich ?


    Ich würde mich freuen über Tipps zum vorgehen.


    Danke für Hilfe dazu

    Danke Euch für die Feedbacks


    Nein es ist so: Der neue Vermieter will das ich die Miete vom JC abtrete, also er will die Miete direkt vom JC überwiesen bekommen.


    Und Ihr meint das ist so Rechtens ? Und wenn ich das nicht will, sonder ICH die Miete an den Vermieter überweisen möchte, dann kann
    der Vermieter sagen nein, dann kommt das Mietverhältnis nicht zu Stande ?


    Kann ich mir eigentlich gar nicht vorstellen, denn ich denke, es ist doch mir überlassen, wie ich die Miete zum Vermieter überweise.
    Und dadurch ein Mietvertrag platzen zu lassen, ist doch schon bisschen unnormal.


    Klar ist mir, das jeder Vermieter sich aussuchen kann, wen er in seine Wohnungen als Mieter zulässt, aber doch nicht nur wegen der
    Zahlungsmodalitäten ein Mietvertrag verweigern, das ist mir eigentlich unverständlich.

    Hallo Freunde


    Ich will innerhalb meines Ortes umziehen, nur ist die alte Wohnung NICHT der selbe Vermieter wie die der neue Wohnung.


    Größe in Quadratmeter und Warmmiete sind genau gleich. Ich hatte bisher immer alles Geld vom JC bekommen und seit 12 Jahren
    hier bei meinem alten Vermieter immer dann selber die Miete auf deren Konto überwiesen, ohne jemals in Verzug geraten zu sein.


    Nun habe ich den neuen Vermieter in Leipzig kontaktiert und man sagt mir das ich das Einverständnis des JC brauch, soweit so
    klar und dann sollte ich, das würde bei der der TAG Immobilien so "normal" sein, das sich die Miete direkt abtrete, also das das
    JC direkt die Miete an diesen Vermieter überweist.


    Ich weis das das nicht "normal" ist, denn mein JC hat mich damals extra gefragt, ob die selber die Miete zum Vermieter überweisen sollen,
    oder ob ich selber tun will. So weit ich weiss, hat jeder Hartz4 Empfänger selber das Recht seine Miete direkt zum Vermieter zu überweisen.


    Ich finde es ist eine Art Bevormundung um in die private Zuständigkeit bzw. über die Aufteilung des Hartz4 Geldes zu bestimmen, was nicht
    so ohne weiteres erlaubt ist, oder liege ich da falsch ?


    Ich weis nur mal irgendwo gelesen zu haben, das bei labilen Menschen, die zu Suchterscheinungen neigen oder ähnliches, es möglich
    ist, die Miete dann direkt vom Jobcenter abtreten zu lassen, damit das Geld dann direkt zum Vermieter überweisen wird, damit dann die Miete
    nicht noch mit aus "Versehen" verkonsumiert wird.


    Nun kurz die Frage:
    ist es möglich mir die neue Wohnung zu versagen bzw. keinen Mietvertrag zu machen, weil ich eine direkte Mietabtretung durch das JC nicht wünsche ?


    Danke für Antworten dazu.


    Nachrag:


    ich habe hier im Forum noch diesen Artikel von 2009 gefunden wo so etwas mal geplant war aber dann verworfen wurde, was auch
    wie ich schon geschrieben habe dann zu einer Vorverurteilung ALLER Hartz4 Empfänger führen würde.


    Hier:
    http://www.sozialleistungen.in…vermieter-gezahlt-werden/