Beiträge von BMN

    Wo finden sich die Rechtsquellen für die Gewinnermittlung und die abschließende EKS1) ?
    Welche Unterlagen sind der abschließenden EKS zwingend beizufügen ?


    Besten Dank für Antworten
    Gruß BMN



    1) Abschließende Angaben zum Einkommen aus selbständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes

    Hallo Ihr Lieben,


    im Zusammenhang mit der Beantragung auf Urlaub drängen sich folgende Fragen auf:
    1. Gibt es fierzu ein Formular ?
    2. Wie lange kann der Urlaub andauern ?
    3. Bis wann muss der Antrag entschieden werden ?


    Beste Grüße
    BMN

    Hallo Ihr Lieben,


    hat Jemand Erfahrung bei der Beteiligung beziehungsweise Übernahme des Jobcenters an den Kosten für das Kieser Training ?
    Gibt es gar ein entsprechendes Urteil ?


    Beste Grüße
    BMN

    Hallo Ihr Lieben,


    gegen einen fehlerhaften Leistungsbescheid habe ich Anfang Januar Widerspruch eingelegt. Wie lange hat die Behörde Zeit zur Prüfung des Widerspruchs ? Wo findet sich die Rechtsquelle ?


    Besten Dank für Tips
    BMN

    meine Mutter ist 82 und dement. Der Hausarzt rät zu einem Platz in einem Pflegeheim. Die Renten belaufen sich auf etwa 1400 Euro, der Platz kostet circa 3700 Euro monatlich, die Pflegekasse wird voraussichtlich 1550 Euro beisteuern. Ich selbst beziehe ALG II, es gibt keine weiteren Angehörigen. Das Pflegeheim rät, einen Antrag beim Sozialamt zu stellen, um den Fehlbetrag zu finanzieren.
    Meine Mutter verfügt über mehrer Konten mit geringen Salden, sowie ein Wertpapierdepot mit alten Aktien – insgesamt im mittleren vierstelligen Bereich.


    Wie ist das Procedere ?
    Ist es erforderlich rückwirkend Kontoauszüge einzureichen ?


    Danke für Ratschläge
    BMN

    In der Anlage EKS (Erklärung zum Einkommen Selbständiger) meines Weiterbeilligungsantrags vom 08.09. prognostizierte ich meinen Gewinn für den Zeitraum 10/2012 bis 03/2013 auf monatlich 400 Euro. Folglich werden per Bescheid 300 Euro auf den Regelsatz angerechnet. Inzwischen ist mein Hauptauftraggeber weggebrochen. Der zu erwartende Gewinn sinkt praktisch auf Null. Wie wäre jetzt zu verfahren ?


    1. Widerspruch gegen den Bescheid unter Hinweis auf den weggebrochenen Hauptauftraggeber und Gewinn ?
    2. Oder gibt es eine zielführendere Methode ?


    Herzlichen Dank für Antworten
    bmn

    einer Zuweisung gemäß SGB II §16c konnte ich krankheitsbedingt nicht entsprechen. Der Maßnahmeträger beziehungsweise das JobCenter hat die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schlichtweg verbummelt.


    Trotzdem soll ich jetzt sanktioniert werden. Hier die Begründung:



    Welche Möglichkeit bieten sich zur Gegenwehr ?


    Herzlichen Dank für Antworten
    bmn

    In der Anlage EKS (Erklärung zum Einkommen Selbständiger) meines Weiterbeilligungsantrags vom 08.09. prognostizierte ich meinen Gewinn für den Zeitraum 10/2012 bis 03/2013 auf monatlich 400 Euro. Folglich wurden per Bescheid 300 Euro auf den Regelsatz angerechnet. Inzwischen ist mein Hauptauftraggeber weggebrochen. Der zu erwartende Gewinn sinkt praktisch auf Null. Wie wäre jetzt zu verfahren ?


    1. Widerspruch gegen den Bescheid unter Hinweis auf den weggebrochenen Hauptauftraggeber und Gewinn ?
    2. Oder gibt es eine zielführendere Methode ?


    Herzlichen Dank für Antworten
    bmn

    Im April 2011 verlangte mein Vermieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung. Auf Anraten des Mietervereins versagte ich die Zustimmung und wurde folgerichtig verklagt. Sollte der Klage stattgegeben werden, werde ich zur Zahlung von etwa 600 Euro verurteilt. Was wäre die geeignete Verfahrensweise in diesem Fall ?


    Vielleicht ein formloser Antrag auf Kostenübernahme mit dem Urteil und der Vorkorrespondenz in Kopie als Anlage ?
    Hat jemand bereits Erfahrung in einem ähnlichen Fall ?


    Besten Dank für Antworten
    bmn

    Die Datensammelwut grassiert allenthalben. Die Frage, die sich aufdrängt, lautet: Wo sind die rechtlichen Grundlagen? Immerhin gibt es ein Datenschutzgesetz. Die Änderungen von § 16c SGB II sind Ende 2011 in Kraft getreten. Möglicherweise mit „heißer Nadel gestrickt“. Handwerkliche Fehler des Gesetzgebers sind ja neuerdings keine Seltenheit mehr.


    Danke für Antworten
    BMN

    als Aufstockerin genügen dem JobCenter meine Einnahmen nicht. Mein Kundenberater hat mich per Eingliederungsvereinbarung einer Maßnahme „Coaching für Selbständige“ zugewiesen. Die mit der Durchführung der Maßnahme beauftragte Firma SYSTEM-Data Personal Service GmbH fordert vorab: Jahresabschlüsse der letzten beiden Geschäftsjahre (Steuergeheimnis?), bisherige Umsätze, bisherige betriebliche Ausgaben etc.
    Hat jemand bereits Erfahrungen damit gemacht ?


    Danke für Antworten
    BMN

    dms - Danke, für Deine Ausführungen.


    Hätte ich ein kleines Büro gemietet, wären die Kosten sicherlich absetzbar. Wo ist der Unterschied zum Home-Office ? Bleibt nicht der Gleichheitsgrundsatz auf der Strecke ? Steuerrechtlich ist die Absetzung des Home-Offices m.E. unstrittig.


    Besten Dank für Antworten

    vor zwei Wochen erlitt ich einen Bandscheibenvorfall. Im Antrag auf Weiterbewilligung findet sich unter 7b:

    Zitat


    Ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft hat einen gesundheitlichen Schaden erlitten (z. B. durch Arbeits-, Verkehrs-, Spiel- oder Sportunfall, ärztlichen Behandlungsfehler, tätliche Auseinandersetzung) und ist deshalb hilfebedürftig geworden. *) Füllen Sie bitte Anlage UF aus.


    Ich glaube nicht, dass ich mehr als drei Stunden täglich eine sitzende Tätigkeit schmerzfrei bewältigen könnte. Bin völlig ratlos. Hat jemand Erfahrungen gemacht ?


    Danke für Antworten
    BMN

    als Informatikerin arbeite ich im Home-Office, das ich kostenmäßig geltend machen möchte. Es erstreckt sich auf ein Drittel der Wohnfläche, folglich würde ich ein Drittel der Bruttowarmmiete veranschlagen wollen. Kennt jemand die rechtlichen Grundlagen ?


    Danke für Antworten
    BMN

    Hi


    Ich denke ich bin hier im falschen Forum, aber ich weiß nicht wohin das sonst soll. Ich erhalte kein Hartz 4 oder ALG und würde nun gerne Wohngeld beantragen?


    Kurz zu meiner Person. Zunächst ein Fachabitur gemacht, danach eine Ausbildung abgeschlossen, danach auf einem Kolleg das Vollabitur nachgemacht und danach bzw. jetzt immer noch Student im fünten Semester (theoretisch aber erst drittes Semester). Ich werde in diesem Jahr 29 Jahre alt und bin mehr oder weniger gezwungen bei meinen Eltern zu wohnen.
    Bafög habe ich zu Beginn des Studiums nicht beantragt, da ich zu viel Vermögen hatte. Heute würde ich es nicht mehr bekommen, da ich den Leistungsnachweis nicht habe (bin ca. 2 Semester "zurück").


    Da es nicht mehr meine erste Ausbildung ist, müssen mich meine Eltern theoretisch nicht mehr unterstützen. Aber ich bin ihnen zu großen Dank verpflichtet da ich 400€ Unterhalt erhalte.


    Allerdings haben meine Eltern mir inzwischen mehr oder weniger mitgeteilt, dass es langsam Zeit wird wieder auszuziehen. Aber mit den 400€ kann ich gerade mal die Miete, meine Kranken/Pflege Versicherung zahlen und vielleicht zwei Wochen leben. Im nächsten Semester kann ich leider auch nicht nebenher arbeiten, da ich ein unbezahltes Praktikum machen möchte.



    Habe ich so eine Chance auf Wohngeld? Die Miete wird ca. 200-maximal 250€ warm kosten. Also wird es auf eine Kaltmiete in Höhe von ca. 100-160€ hinauslaufen. Je nachdem welche Wohnung ich bekomme (wohne im Ruhrgebiet). Falls ich Wohngeld bekommen sollte. Wie hoch wird es ausfallen?





    Vielen Dank im Voraus.