Beiträge von robin78

    Hallo, ich bekomme Kinderzuschlag und habe auch gleichzeitig Hartz IV berechnen lassen. Ich habe erfahren wenn man Kinderzuschlag erhält, muss man diesen auch nehmen. Ich denke es lohnt sich trotzdem beides berechnen zu lassen. Beim Kinderzuschlag wird außerdem weder das Kindergeld noch das Wohngeld zugerechnet, anders als beim Hartz IV. Ich persöhnlich habe mit Kinderzuschlag und Wohngeld mehr als mit Hartz IV.

    Meines Wissens wären beide dann unterhaltspflichtig (abzüglich Ihren Selbstbehalt), aber ob Du das einforderst liegt dann an Dir. Auch jetzt ist dein Vater Dir und nicht Deiner Mutter unterhaltpflichtig.

    Wenn Du sicher gehen möchtest das alles gerecht zu gehts, kannst Du auch beim Jugendamt es nachrechnen lassen. Du musst ja keinen Titel stellen lassen, sondern nur eine Überprüfung beantragen. Das selbe tun wir gerade für unsere Kinder und es wurde uns gesagt das es unverbindlich ist. Rede aber vorher mit deinen Ex darüber, weil er Unterlagen einreichen muss.

    Hallo. Bei mir ist es das gleiche. Auch ich habe zwei Kinder mit meinem Mann und er hat eine Tochter ( 11 ) aus erster Ehe. Gleichgestellt sind die KInder nicht, durch den Alersunterschied, das ältere Kind hat einen höhren Bedarf als die anderen. Wenn Ihr euch mit der Mutter versteht bittet sie um eine neue Unterhaltstitelberechnung beim Jugendamt, nur Sie kann diesen Antrag stellen, tut sie das nicht werdet Ihr doch zum Anwalt gehen müssen und Ihr könnt einen Antrag auf Prozesskostenbeihilfe stellen. Du kannst auch einen Antrag auf Kinderzuschlag und Wohngeld stellen, das gleicht bei uns die Unterhaltszahlungen aus. Versuch es einfach.

    Wenn Du weißt das Du kein ALG 2 bekommst, kannst Du Wohngeld beantragen und wenn Kinder da sind auch Kinderzuschlag. Den ALG 2 kannst Du nicht verwirken, weil er Dir ja nach deiner Aussage nicht zusteht, wenn Du nicht sicher bist kannst Du ihn ja trotzdem beantragen, er wird ja dann bloss abgelehnt. Beantrage aber gleichzeitig Wohngeld.

    Also das mit dem Vaterschaftstest könnt Ihr vor Gericht machen, ob er begründet ist entscheidet dann ein Richter. Wenn dein Freund Zweifel hat ob er der Vater ist, kommt es darauf an, wann Ihm diese Zweifel gekommen sind und warum. Es gibt meines Wissens eine Verjährungsfrist von 3 Jahren, das heisst wenn er schon kurz nach der Geburt wusste das er betrogen wurde, ist es jetzt zu spät die Vaterschaft anzufechten, wurde es Ihm jetzt aber erst erzählt, könntees sein das der Richter zustimmt. Bedenkt aber, wenn er nicht der Vater ist, wird er den Sohn nie wieder sehen und er ist schon 10 Jahre, deshalb solltet Ihr sowas gut abwägen. Wenn Ihr ein gemeinsames Kind bekommt, wird es mit bei der Unterhaltszahlung berücksichtigt. Das mit der Steuerklasse da hat lirafe recht, er darf nichts tun um seine Situation zu verschlechtern.

    Bei uns hat sich der Unterhalt nicht geändert, es war noch genug Spielraum für beide Kinder. Jetzt habe ich noch ein zweites Kind mit Ihm und wir haben seine Ex-Frau aufgefordert den Unterhaltstitel von 2003 zu ändern. Ich hoffe das wir jetzt keine Erhöhung zahlen müssen. Ich rate Dir nach der Geburt des Kindes bei der Familienkasse Kinderzuschlag und Wohngeld zu beantragen, bei uns wird deshalb der gezahlte Unterhalt zugerechnet und ich bekomme zumindest noch Unterstützung für meine Kinder.

    Hallo, ich war gerade auf der Seite der Arbeitsagentur und dort steht das ALG 1 wird mit angerechnet. Die Mindesteinkommensgrenze liegt bei 900 Euro. Die Höchstgrenze wird je nach Kinder und Miete ausgerechnet. Auf der Seite der Arbeitsagentur ist auch ein Flyer abgedruckt, da steht alles weitere.

    Du bekommst Elterngeld ( mind. 300 Euro), der Vater des Kindes muss zahlen, wenn er nicht kann, beantragst Du einen Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt. Wenn Du dann Hartz IV beantragst, werden Kindergeld und Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss mit abgerechnet. Das Erziehungsgeld bis 300 Euro bleib Anrechnungsfrei. Ausserdem kannst Du vor der Geburt die Erstausstattung beim Amt oder einer Sozialstelle beantragen, dies können dann auch schon mal 800 Euro sein.

    Du wirst nicht mit zugerechnet. Aber wenn er nicht arbeiten würde und nur Du das Geld verdienst, würde er gezwungen sein sich schnell einen Job zu suchen. Ich denke aber das er trotz selbstbehalt etwas Unterhalt zahlen muss, weil eventuell die Mietkosten geteilt werden ( sind im Selbstbehalt) enthalten

    Hallo, ich an deiner Stelle würde zum Anwalt. Du kannst Prozesskostenbeihilfe beantragen und zahlts nicht. Wenn das nicht geht einfach beim Jugendamt mal nachfragen wie es aussieht. Ist etwas lauferei könnte sich aber lohnen.

    Hallo, auch habe einen Mann mit Kind ( damals 3 ) geheiratet und bin durch das Netz gefallen, was die Versorgung anging. Ich habe seit der Geburt meines ersten Kindes vor 5 Jahren nicht mehr arbeiten können und habe nach dem Erziehungsjahr und Arbeitlosengeld rein gar nichts mehr bekommen. Jetzt habe ich zwei Kinder und habe Kinderzuschlag und Wohngeld beantragt. Wenn Du also der Meinung bist Du hast nach der Geurt deines Kindes nicht genung Geld muss Du das auf diesen Wege versuchen, da das Erziehungsgeld bis 300 Euro anrechnungsfrei ist, so bekommst wenigstens dein Kind vielleicht noch etwas Geld.

    Der Witz ist, ich hatte Hartz Iv bestätigt bekommen, aber das war nicht mal ein Drittel vom Kinderzuschlag, weil ja das Kindergeld abgerechnet wird. Ausserdem änderte sich das Hartz IV monatlich, aber der Kinderzuschlag muss "nur" alle 6 Monate neu berechnet werden. Also immer mal probieren.
    PS : Es gibt im Internet einen Kinderzuschlagsrechner und man kann da in etwa ausrechnen wie der Anspruch besteht.

    Hallo, auch wir erhalten Kinderzuschlag für 2 Kinder. Ich arbeite leider nicht, aber mein Mann bekommt Gehalt. Wir haben mit dem Kinderzuschlag und dazu noch Wohngeld, mehr als wenn wir Hartz IV kriegen würden, weil das Kindergeld nicht mit angerechnet wird und auch das Wohngeld nicht, wer also eine Familie hat wo nur einer arbeitet, sollte denn Kinderzuschlag umbedingt berechnen lassen. Mehr als nein sagen können die auch nicht.