Beiträge von defender15

    Hallo,


    bin ja eigentlich nur der stille Leser hier, habe jetzt aber doch mal eine Frage.
    Habe im Januar dieses Jahr meine Umschulung zum Bürokaufmann mit " gut " abgeschlossen.


    Finanziert wurde die Umschulung durch die Rentenversicherung.
    Leider habe ich bis jetzt keinen Arbeitsplatz gefunden.
    Klar, 46 Jahre alt und keine Berufserfahrung.


    Arbeitslosengeld I ist jetzt ausgelaufen und ich muss einen Antrag auf ALG II stellen.


    Bei ALG I war es so, dass mich die Agentur nur in einen Arbeitsplatz als Bürokaufmann vermitteln " durfte "
    Hat wohl irgendwie was mit Gesetzen und meinen 2 Bandscheibenvorfällen zu tuen.
    Hätte aber auch einen Job als Bürohelfer angenommen.
    Aber auch den habe ich nach ca. 300 Bewerbungen nicht gefunden.


    Wie sieht das jetzt bei Bezug von ALG 2 aus ?
    Können/ dürfen die mich in irgendeinen Job z.B an einem Fließband reinzwingen ?
    Oder es versuchen ?


    Vom gesundheitlichen Aspekt würde es sowieso nicht funktionieren.

    Hallo Ihr Aktiven hier im Forum,
    habe mich jetzt des öfteren hier im Forum durchgelesen, aber nicht die richtigen Antworten gefunden.
    Deshalb meine Anmeldung heute und auch gleich mal meine Frage / n.


    Zu meiner Person :
    Volker aus dem Kreis Herford, 43 Jahre alt und Umschüler zum Bürokaufmann.


    Habe mich in 2001 vom Jugendamt nötigen lassen, einen vom Jugendamt geschriebenen Titel zu
    unterschreiben.
    Leider ist der Titel nicht bis zum 18zehntem Lebensjahr begrenzt und die Formulierungen und Prozentwerte
    scheinen auch irgendwie nicht zu passen.


    Hier mal der ungefähre Inhalt :


    1. Ich bin aufgrund des Urteils des Amtsgerichts Lemgo zur Zahlung von 114% des Regelbetrages abzgl. des hälftigen Erstkindergeldes
    an mein Kind geb. 22.12.1993 verpflichtet.


    2. Ich verpflichte mich, unter Abänderung des vorgenannten Schuldtitels für die Zeit vom 1.1.2001 den Regelbetrag zuzüglich eines
    Zuschlags von 14% des Regelbetrags monatlich an das bis zum 1.
    Angerechnete Sozialleistung gemäß § 1612 BGB.
    Nicht anrechenbar ist ab 1.1.2001 der hälftige Kindergeldanteil in der Höhe, in der der geschuldete Unterhalt 135 % des jeweiligen
    Regelbetrages unterschreitet.



    Ich mache seit dem 23.6.09 eine Umschulung welche 2 Jahre dauert.
    1213 Euro bekomme ich monatlich an Übergangsgeld.
    Ich zahle jetzt monatlich 320 Euro an Kindesunterhalt für meinen Sohn, welcher bei seiner Mutter lebt.
    Dieses wurde mir vom Jugendamt ausgerechnet.


    Ab Januar 2010 kommt ja die neue Düsseldorfer Tabelle.
    Das sind dann wieder um die 35 Euro die ich mehr zahlen muss.


    Normalerweise müsste ich doch in die erste Stufe, Verdienst bis 1500 Euro eingestuft werden.
    Sebastian ist 16 Jahre alt, also müsste ich 377 Euro, minus hälftiges Kindergeld bezahlen.


    Liegt das an dem altem Titel ?
    Kann ich den abändern lassen, bzw und begrenzen lassen bis zum 18 Lebensjahr ?


    Nach der Reform der Höhe des Kindesunterhalts 2008 und dem Beispiel der Berechnung müsste das ja möglich sein


    http://www.sozialleistungen.in…halt/kindesunterhalt.html


    Würde mich freuen, wenn mir jemand etwas unter die Arme greifen könnte.


    Mit freundlichen Grüßen


    Volker