Beiträge von silla25

    Da du ja noch unter 25 bist kannst du zwar trotzdem ausziehen aber du müßtest deinen Lebensunterhalt selbst bestreiten können.Wenn du in einer Ausbildung bist dann müssen deine Eltern sofern in der Lage dich bis zum Abschluß der Ausbildung noch unterstützen.Du könntest BAB beantragen wenn dein Ausbildungsgehalt nicht ausreicht.


    Habe jetzt auch das Problem mit meiner Tochter-wenn sie unbegründet und ohne zusage der Arge auszieht stehen ihr bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres keine Leistungen zu-so wurde mir es gesagt-
    LG Silla25

    Hallo- meine Tochter 18 möchte ausziehen- im Januar erhielt ich schon keine Leistungen mehr für sie da sie zuviel Nebeneinkommen hat- kann sie jetzt ohne Zustimmung der Arge ausziehen ( sie bekommt ja nichts mehr vom Amt) ??? Sie hat eine überbetriebliche Ausbildung- ihr Kindergeld und ihren Nebenverdienst- danke für eure Antworten. LG Silla25

    Wie soll ich meine Tochter unterstützen ?Bekomme selber nur HartzIV Und Elterngeld. Jetzt soll meine Tochter auch noch ihr hart erarbeitetes Geld an mich abtreten-sprich ich beziehe keine Leistungen mehr für sie. Die spinnen doch total auf dem AMT !!!!

    Hallo- hätte mal eine Frage--
    ab wann hat ein Kleinkind ein Recht auf ein eigenes Zimmer ?? Beziehe Elterngeld und Hartz IV- meine Große ist 18 meine Kleine knapp 2. kann die Kleine auf ein eigenes Zimmer hoffen und ab wann( wir haben aber nur ein Kinderzimmer !!!) ???Kann da einer Auskunft geben ob es da irgendwelche Richtlinien oder Gesetze gibt ?? Kann die Zwei schlecht zusammen stecken . LG

    Danke für deine Antwort- meine Wohnung ist schon immer zu teuer- da mache ich mir die wenigsten Gedanken da die Arge schon immer nur den grundbetrag bezahlt- Kann meine Tochter nach dem Umzug noch BAB beantragen ?? Für "ihre "Wohnung bezahlt sie dann 160 Euro warm- hat ausbildungsgeld+ Kindergeld+nebenverdienst ca. 120 Euro im Monat also zusammen ca 450 Euro. Lohnt es sich da BAB zu beantragen ??? Danke im vorraus

    Hallo an alle,
    habe da ein Problem wo ich mich erst mal vorab hier informieren möchte oder mir jemand helfen kann.
    Also meine Tochter ist jetzt 18- ich habe noch eine 18 Monate alte Tochter- bin alleinerziehend und beziehe Elterngeld und Hartz IV. Meine ältere Tochter hat eine überbetriebliche Ausbildung und bezieht 164 Euro Ausbildungsgeld. Sie möchte /will jetzt mit einer Freundin eine WG bilden, da ihre kleine Schwester immer nervt und sie sich nicht auf die Ausbildung konzentrieren kann. Nun meine frage-was passiert mir wenn ich sie ohne Zustimmung ausziehen lasse(beziehe eh nur 40 euro für sie da sie noch nebenbei arbeitet) bzw meiner älteren Tochter, wenn sie auszieht???kann die Arge irgendwelche Leistungen sperren- aus meiner Wohnung will ich nicht ausziehen-lbezahle schon einen teil aus meiner Tasche. Danke für die Auskunft- LG silla25