Umzug des Kindes unter 25

  • Hallo an alle,
    habe da ein Problem wo ich mich erst mal vorab hier informieren möchte oder mir jemand helfen kann.
    Also meine Tochter ist jetzt 18- ich habe noch eine 18 Monate alte Tochter- bin alleinerziehend und beziehe Elterngeld und Hartz IV. Meine ältere Tochter hat eine überbetriebliche Ausbildung und bezieht 164 Euro Ausbildungsgeld. Sie möchte /will jetzt mit einer Freundin eine WG bilden, da ihre kleine Schwester immer nervt und sie sich nicht auf die Ausbildung konzentrieren kann. Nun meine frage-was passiert mir wenn ich sie ohne Zustimmung ausziehen lasse(beziehe eh nur 40 euro für sie da sie noch nebenbei arbeitet) bzw meiner älteren Tochter, wenn sie auszieht???kann die Arge irgendwelche Leistungen sperren- aus meiner Wohnung will ich nicht ausziehen-lbezahle schon einen teil aus meiner Tasche. Danke für die Auskunft- LG silla25

  • Wenn deine Tochter ausziehen will, kann man es ihr nicht verbieten. Sie wird aus deiner Bedarfsgemeinschaft rausgenommen. Du bekommst dann für Sie keine weiteren Leistungen mehr. Bei dir laufen die Leistungen weiter, es kann jedoch sein, dass die Wohnung z.B. zu groß und zu teuer dann für dich ist. Das kann ich so nicht beurteilen. Das muss die Arge dann prüfen.
    Da würde ich mir erstmal keine Gedanken machen.


    Gruß
    kamausi

  • Danke für deine Antwort- meine Wohnung ist schon immer zu teuer- da mache ich mir die wenigsten Gedanken da die Arge schon immer nur den grundbetrag bezahlt- Kann meine Tochter nach dem Umzug noch BAB beantragen ?? Für "ihre "Wohnung bezahlt sie dann 160 Euro warm- hat ausbildungsgeld+ Kindergeld+nebenverdienst ca. 120 Euro im Monat also zusammen ca 450 Euro. Lohnt es sich da BAB zu beantragen ??? Danke im vorraus

  • Hallo,
    auf BAB wird deine Tochter keinen Anspruch haben.
    Die haben auch bestimmte Anspruchsvoraussetzungen und die sind bei ihr wahrscheinlich nicht erfüllt.
    Evtl. direkt vor Ort entsprechend Beraten lassen.

  • Deine Tochter sollte auf alle Fälle zum Amt gehen, um Erkundigungen über ihre Rechte einholen. Eine nervige Schwester ist keinesfalls ein Grund um auszuziehen. Bis 24 Jahre hast du die Pflicht, deine Tochter zu unterstützen. M.E. wird sie keine Unterstützung seitens des Amtes erhalten.

  • Wie soll ich meine Tochter unterstützen ?Bekomme selber nur HartzIV Und Elterngeld. Jetzt soll meine Tochter auch noch ihr hart erarbeitetes Geld an mich abtreten-sprich ich beziehe keine Leistungen mehr für sie. Die spinnen doch total auf dem AMT !!!!