Beiträge von city63

    Liebe Leidensgenossen,
    bin seit dem 17.01.11 wieder in Arbeit!!! Endlich! Bisher war ich auf Hartz 4 angewiesen. Es war nicht leicht einen Job zu finden, weil meine Fráu 2008 verstorben ist und ich noch meine kleine Prinzessin habe um welche ich mich kümmern muss und will (9Jahre).
    Nun zu meinem Problem! Meine ARGE Dresden macht mir das Leben (Überleben) unnötig schwer.
    Ich habe Übergangsgeld beantragt (vor Arbeitsaufnahme) und erhielt die Auskunft, ich müsse mir von meinem neuen Arbeitgeber eine Bescheinigung einholen, das er mir keinen Vorschuss gibt um meine Miete zu zahlen.
    Der freundliche Mann am Telefon erklärte mir, wenn jeder einen Vorschuss bekäme müssten Millionen Euros vorgeschossen werden und das gänge natürlich nicht.
    Nun frage ich mich als Arbeitnehmer, was denn für den Staat besser ist. Einen H IV Empfänger durchfüttern, oder ein Darlehen gewähren. Nun habe ich am 24. einen Termin um mich mit denen auseinander zu setzen. Ich gehe mit einem schlechten Gefühl dorthin. Wenn ich kein Überbrückungsgeld bekomme kann ich mich gleich wieder arbeitslos melden.
    Wer kann mir einen Ratschlag geben???
    city

    Hallo Luna,
    ich denke schon, das es dem Jugendamt zusteht, Gehaltszahlungen zu überprüfen wenn der Partner praktisch in Familie arbeitet.
    Es könnte ja auch sein, das Du mit Absicht so wenig zahlst, ohne das ich Dir etwas unterstellen möchte. Ich empfehle Euch auch die Seite Recht.de. Da seid Ihr wohl besser beraten.
    city63

    Hallo,
    also es sind zu weinig Informationen. Wie alt ist Deine Mutter, hat Sie oder Ihr Mann Arbeit und wie sind die Vermögensverhältnisse. Wil Sie die Scheidung oder eine ständige räumliche Trennung.
    city63

    Hallo ,
    wenn Du keine Anträge stellst wirst Du nie erfahren ob Euch etwas zusteht. Antrag auf Wohngeld stellen, Antrag auf ALG II stellen, Antrag auf auf Kinderzuschlag stellen! Alles gleichzeitig und sofort. Ihr bekommt dann schon die Auskünfte von den Ämtern, ob Ihr etwas bekommt oder etwas anderes beantragen müsst. Unterhalt welcher gezahlt werden muss wird nicht gekürzt sondern bei der Bedürftigkeit mit angerechnet, wenn ich mich nicht irre. So war es jedenfalls bei mir. Ihr müsst nur den Nachweis erbringen, das der Unterhalt tatsächlich erbracht wird.
    MfG city

    Hallo,
    seid Ihr denn in der Wohnung gemeldet? Redet doch mit Eurer Mutter, das Ihr die Wohnung übernehmt. Der Vermieter wird bestimmt nichts dagegen haben, weil er ja auch bemüht sein wird, Miete zu bekommen.
    Dann müsst Ihr (Du mit Bruder) beim Amt ALG II beantragen. Eure Nebenjobs solltet Ihr nachweisen können. Dazu braucht Ihr die Verdienstbescheinigung. Vom Vermieter braucht Ihr noch den Mietvertrag ohne das Eure Mutter mit angeführt ist.
    Wenn Ihr alles zusammen habt bekommt Ihr ALG II und die Miete wird vom Amt übernommen. Solltet Ihr sicher sein das Ihr es so machen wollt, könnt Ihr den Antrag auch schon abgeben, bevor Ihr alle Unterlagen abgeben könnt. Diese kann man auch nachreichen. Wichtig ist aber der Tag der Antragstellung, weil es ab diesem Zeitpunkt Geld gibt.
    Gruß city63

    SB nicht im Haus? Aber Hallo, es gibt Stellvertreter! Wenn ein SB nicht da ist muss doch trotzdem alles weiter gehen. Nicht von der Kundentheke abwimmeln lassen. Einfach am Montag hin und Notfall anmelden. Zur Not zum Vorgesetzten oder zum Vorgesetzten vom Vorgesetzten. Es gibt da Härtefallregelungen!
    city63

    Wenn dein Freund nicht in der Lage ist Unterhalt für Deine kl (?) zu zahlen, dann wende Dich ans Jugendamt und beantrage Unterhaltsvorschuß! Diese werden dann alles in die Wege leiten. Im übrigen solltest Du wie lirafe schon feststellte Deine Frage genauer oder auch präzieser stellen, weil man nicht wirklich helfen kann.
    city63

    Hallo ihr lieben
    habe eine frage mein noch ehemann und ich wollen uns trennen haben im feb. 2008 geheiratet und im mai 2008 kam meine tochter zur welt. mitlerweile arbeite ich auf 400 euro basis im meinem alten beruf weiter. mein mann arbeitet als vollzeit. unsere tochter geht noch nicht in den kindergarten. wollen uns trennen aber wie gehts dann weiter. kann ich die jetztige wohnung behalten sie ist 73 qm gross und kostet 620 euron warm. wer zahlt die anwaltskosten??? und was steht mir überhaupt danach zu??? wenn ich schon daran denke wie es weiter gehen soll könnte ich nur losheulen weil ich total hilfslos bin. wer zahlt die ganzen rechnungen wie strom tele. und versicherungen??? wid lange zahlt mein mann mir und der kleinen unterhalt und vor allem wieviel und wer zahlt mir die wohnung??? bitte helft mir vielen dank im vorraus


    Wie Lirafe schon sagte ist Deine Wohnung sicher zu groß. Als Alleinerziehende stehen Dir 60 m² zu, wobei auch noch die m² -Preise zu berücksichtigen sind welche in Deinem Bundesland gefördert werden. Wenn mit Deinem Noch-Ehemann keine Einigung zu erreichen ist, lass den Unterhalt vom Jugendamt berechnen. Dazu muss Dein Mann sein Einkommen offenlegen. Als auch alleinerziehender Vater würde ich Dir raten, Deine Tochter in einer Kinderbetreuung anzumelden, damit Du dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehst. Stelle vorsorglich Anträge auf dem Wohngeldamt (schriftlich mit Antrag) und bei der Arge (auch mit Antrag schriftlich). Wenn Dein Mann sich scheiden lassen will ( was ich mal vermute ) muss er ein Trennungsjahr einhalten. In dieser Zeit ist er meines Erachtens für Dich Unterhaltspflichtig. Je nachdem wie Eure jetzige Situation und Zusammenleben ist, wirst Du auf anwaltlichen Rat kaum verzichten können. Dazu gibt es aber entsprechende Beratungsstellen. Also nicht herum heulen, sondern die Sache anpacken und kämpfen, denn wer nicht kämpft hat schon verloren.
    city63

    Hallo Kuschelbär,
    ich würde an Deiner Stelle die Finger davon lassen! Ein Vermittlungsgutschein ist nicht dafür vorgesehen einen Führerschein zu machen. Wenn Du eine Arbeitsstelle hast die Dich mit einem notwendigen FS einstellt bekommst Du auch eine Förderung über die Arge. Brauchst aber hierfür eine feste Einstellungszusage.
    Aber das Ding kommt mir ganz schön seltsam vor.
    Sei auf der Hut, das Du keinem Betrüger auf den Leim gehst.
    city63

    Gehe sofort zu Deinem SB und gib den Antrag ab!!! Lass Dir den Stempel des Abgabedatums geben!!! Jeder hat das Recht einen Antrag zu stellen. Ob er dann bewilligt wird sei dahingestellt. Das Abgabedatum ist wichtig. Sollte er nämlich bewilligt werden bekomst Du Nachzahlungen. Zur Zeit hast Du nichts in den Händen worauf Du Dich beziehen kannst. Bekommst somit auch Deine Miete nicht nachgezahlt! Nicht abwimmeln lassen! Nimmt er den Antrag trotzdem nicht an schriftlich bestätigen lassen, das Du es versucht hast und damit direkt zum Vorgesetzten.
    city63

    Wieso kann einem die Fahrtkostebeihilfe abgeleht werden ,wenn man schon mal bei dem Arbeitgeber bekommen hat, und noch mal bei dem gleichen Arbeitgeber als Aushilfe arbeitet?


    Die Frage etwas konkreter stellen! Arbeitest Du noch oder bist Du entlassen usw..
    city63

    Das Komische ist bei mir wird das Kindergeld in dem einen Bescheid garnicht angerechnet den mal wieder zum Teil. bis jetzt wurde es noch nie ganz anfgerechnet.


    Das Kindergeld wird immer in voller Höhe angerechnet! Schaue Dir Deinen Bescheid nochmals genau an und überprüfe seine Richtigkeit! Wenn Du damit nicht klar kommst, was ja auch nicht immer leicht fällt bei dem Zahlen wirrwar dann geh zu Deinem SB und kläre das. Das ist wichtig, sollte das Amt hinter den Fehler kommen, dann kannst Du mit einer satten Rückforderung rechnen, welche gnadenlos eingetrieben wird.
    city63

    Unsere Politiker waren ja auf das Urteil schon vorbereitet, wie die ersten Reaktionen heute gezeigt haben. Man hat noch lange Zeit daran zu feilen. Wie heute zu hören war kann man auf wirkliche Erhöhung der Regelsätze wohl kaum hoffen. Vielmehr läuft es auf Sachleistungen und Gutscheine hinaus. Wie das heute schon abläuft habe ich am eigenen Leib erfahren, als meine Waschmaschine nicht mehr reparabel war. Habe dann 2 Monate als alleinerziehender Vater einer 8-jährigen Tochter mit der Hand gewaschen. Eine wirkliche Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der H IV Empfänger erwarte ich nicht.
    city63

    3b) Wenn nein, wie kann ich mich wehren - arbeite ich doch unter Niveu, es wird auf Dumping-Preis gearbeitet und es bringt mich auf langer Sicht auch nicht auf den Arbeitsmarkt, bzw. verwehrt es mir sogar wieder auf den Arbeitsmarkt zu kommen?



    Hallo,


    Unter Niveau arbeite ich auch! Bin gelernter Maschinen-und Anlagenmonteur, habe seit 1996 als Tischler gearbeitet und wurde arbeitslos. Seit 2005 arbeitete ich schließlich als "Putze" (Gebäudereiniger) um überhaupt wieder arbeiten zu gehen. Und ich habe nicht auf Sanktionsandrohungen gewartet. Du bist laut Gesetz nunmal dazu verpflichtet jede Möglichkeit zu nutzen um der Gesellschaft nicht mehr zur Last zu fallen. Wenn Du in Deinem Beruf keine Chance hast dann ebend woanders. Leider bin ich seit 2008 wieder arbeitssuchend weil meine Frau verstorben ist und ich alleinerziehend bin. Ich würde jedem Arbeitgeber die Füsse küssen, wenn ich egal mit was für Arbeit wieder Geld verdienen könnte.


    city63

    Hallo Catweezle,


    danke für Deine Antwort. Es handelt sich hierbei tatsächlich um eine Eigentumswohnung, 57m², habe sie
    geerbt. Muss hierfür schon 265,00 € bezahlen. Wie schon erwähnt, beziehe ich ALG 1 und ALG 2, da ich von 427,00 € ALG 1 nicht leben kann.


    Grüße
    Charli


    Ich vermute ein mal dass Du weder Beratungsschein noch Prozesskostenhilfe bekommst, weil Du Vermögen hast.
    Das musst Du ja mit angeben. Hatte das jetzt erst bei meiner Mutter, welche in Scheidung lebt und eine Eigentumswohnung hat welche Sie allerdings nicht mal nutzt, weil Ihr Nochehemann drin lebt.
    Solltest Du Prozesskostenhilfe erhalten, müsstest Du nach Abschluß des Verfahrens 3 Jahre Auskünfte über Dein Vermögen beim Amtsgericht offenlegen. Hast Du dann wieder Arbeit und verdienst ordentlich musst Du auch diese zurückzahlen.
    city63

    Hallo city63


    besten Dank für Deine Antwort. Falls ich einen Rechtsanwalt einschalte, muss ich doch die Kosten für den Rechtsanwalt selber zahlen, wenn ich verliere, oder?


    Grüße
    Scharli


    Mit dem Beratungsgutschein kannst Du nur eine Beratung beim Anwalt bekommen. Kostet alles zusammen max. 10€. Für den Prozess bekommst Du Prozesskostenhilfe. Die beantragst Du oder dein Anwalt ebenfalls beim Amtsgericht.
    city63

    Hallo Eismann,
    Hartz IV bekommt nur, wer arbeitsfähig ist. Du müsstest dann wohl Sozialgeld beantragen.
    city63