Beiträge von city63

    Hallo,ich lebe seit Sommer 2007 von meiner Frau dauernd getrennt,wir sind aber noch verheiratet.Trotz intensiver Arbeitssuche ist es mir noch nicht gelungen,einen Job zu bekommen.Am 31.03.2010 läuft mein ALG I aus und ich muß Hartz IV beantragen.Kann meine Frau zu Leistungen herangezogen werden?Sie arbeitet in Vollzeit,wir haben aber seit über 2 Jahren kaum Kontakt.Gruß Franz


    Ich würde mir an Deiner Stelle von der Einwohnermeldestelle das dauernd getrennt Leben bescheinigen lassen. Hatte dasselbe Problem bei meiner Mutter. Sie musste sich das auch bescheinigen lassen, ansonsten hätte Sie keinerlei Hilfe in Anspruch nehmen können. Den Schein dann einfach der ARGE vorlegen.


    city63

    Genau genommen gehst Du zum Amtsgericht und nimmst Deinen Hartz IV Bescheid und Deine Kontoauszüge der letzten 3 Monate mit. Hast Du noch andere Einkünfte bitte auch diese Belege mitnehmen. Beim AG beantragst Du Rechtsberatungshilfe. Wenn Du den Schein erhältst, kannst Du mit diesem gehen und Dir einen Rechtsanwalt suchen. Du musst aber beim Anwalt noch 10€ zuzahlen.
    Am besten gleich einen Anwalt mit Schwerpunktarbeit Soziales, Insolvenzrecht oder so suchen.
    So wie Du es darstellst, hat ein Gespräch mit Deinem SB wohl keinen Sinn mehr.
    Gruß city63

    hallo,


    ich würde gerne wissen wollen, ob das job center mietnachzahlung übernehmen muss?
    wahrscheinlich bekomme ich von meinem vermieter ein schreiben das ich ab märz'09 miete nach zahlen muss. da sie ab da dann nachträglich erhöht wird, wegen umbau in der whg!
    das jobcenter hatte mir damals genehmigt in die whg ziehen zu dürfen, also müssen sie ja auch die kosten übernehmen, oder???


    lg


    Dein Vermieter darf die Miete nicht rückwirkend erhöhen ! Wenn er die Wohnung umbaut schon gar nicht. Mieterhöhung kann nur erfolgen bei Modernisierung. Außerdem möchte man annehmen, das der Vermieter nicht erst ein Jahr später merkt, das er umgebaut hat. Das Jobcenter wird meiner Meinung nach nicht dafür aufkommen, wenn nicht schon zum Zeitpunkt des Einzugs feststand, dass eine Mieterhöhung in Aussicht gestellt wird und Du eine schriftliche Absicherung vom Amt hast.
    Zum Problem mit der Mieterhöhung empfehle ich Dir folgendes Forum auf [U]www.recht.de[U]
    city63

    ja so wurde es mir damals auch gesagt das ich vorstand bin wie auch immer :p mmhhhh ja habe ja schon jedesmal auch in den schreiben rein geschrieben das ein persönlicher termin bessere um das zu klären schon zuvor da ich genau vor sowas angst hatte habe aber nie ein termin bekommen ans telefon geht wie immer keiner habe es sogar mal ganz dreist getestet muss ich sagen den wenn ich in das gebäude gehe kann ich mein sachbearbeiter direkt im fenster sehen habe mal angerufen er hat lieber gemalt als ans telefon zugehen... dreist ehrlich. nun ja was kann ich aber machen wenn es doch eine sperre ist :-( da ich wie gesagt keine mietschulden machen will und windeln etc kosten ja auch ein paar euro im monat bekomme kindergeld aber ich denke sie verstehen alle das ich davon nicht alles zahlen kann. nein habe 2 bescheide die sogar noch bis mai gültig sind


    Wenn Dein Geld morgen nicht da ist, dierekt auch ohne Termin zum SB! In solchen Dringlichkeitsfällen müssen die Dich drannehmen. 2 Bescheide kannst Du nicht haben. Höchstens einen Bescheid und einen Aufhebungsbescheid wegen Neuberechnung. Dieser würde den vorhergehenden Bescheid aufheben weil neu berechnet wurde.
    city63

    Ich würde mal sagen, Deine Bank hat es noch in Arbeit. Die brauchen schon mal gern länger.
    Ohne amtliches Schreiben wird keine Sperre vollzogen. Oder ist Dein Bewilligungsbescheid abgelaufen? Auf jeden Fall würde ich trotzdem persönlich bei der ARGE vorsprechen um das Wirrwar mit Deinem SB zu lösen.
    Ansonsten können für Dich ganz schöne Nachteile entstehen. Ich vermute mal, das Du Vorstand der Bedarfsgemeinschaft bist, so das die immer an Dich bezüglich der Nachforderungen herantreten werden. Dein ehemaliger Freund bleibt dann außen vor. Wenn er 2 Monate Geld bekam, und er noch bei Dir wohnte, muss zurückgezahlt werden. Wenn er ausgezogenn ist muss er bei der ARGE abgemeldet werden und Du bekommst einen neuen Bescheid.
    city63


    Hallo Sebastian,
    Deine Fragwe ist so nicht zu beantworten. Es spielen viele Faktoren eine Rolle, welche berücksichtigt werden müssen.
    Bekommst Du schon ALG II, so musst Du Deinen Umzug vorher mit der Arge besprechen und absegnen lassen.
    Auch die Größe der Whg. spielt eine Rolle. Bist Du alleinstehend, stehen Dir 45 m² Wohnfläche zu. Die Höhe der Mietübernahme ist regional unterschiedlich und sollte von Dir ebenfalls mit dem Jobcenter vorher abgeklärt werden!
    Gruß city63

    Wenn bei der Bank die Dispos gekündigt wurden muß das ALG II meines Wissens trotzdem ausgezahlt werden, weil es sich hierbei um Sozialleistungen handelt und diese nicht gefändet werden dürfen! Dies gilt auch für gepfändete Konten!
    Wenn er wieder Arbeit hat muß er lediglich rechtzeitig dies bei der ARGE anzeigen ab wann er diese wieder aufnimmt. Dabei ist zu beachten, das ALG II vorausgezahlt wird! Also wenn er im Juni wieder Arbeit hat, bekommt er für diesen Monat kein Geld. Er muss dann vorher Übergangsgeld beantragen! Dieses Übergangsgeld muss dann zurückgezahlt werden. Er muss ja im Juni auch von irgend etwas leben da er ja sein Geld aus seiner neuen Arbeit auch nicht sofort zur Verfügung hat. Wenn dann bei den Banken allerdings wieder viel Geld eingeht, gelten andere Bestimmungen (Pfändungsfreigrenzen).
    Gruß city63

    Hallo,
    ich würde an Deiner Stelle sofort zum Amt gehen und ALG II beantragen, weil ja 144€ ALG I schon unter den Hartz IV Satz sind. Also aufstockend ALG II beantragen. Dir stehen als Single 355€ zu. Wenn Du bei Deinen Eltern wohnst bekommst anteilig Geld, welches aber auch noch mehr als Dein ALG I ist. Außerdem bekommst Du einen Wohnkostenanteil beigesteuert. Dein Auto spielt dabei keine Rolle, weil Dir ein angemessenes Fahrzeug zusteht.
    Gruß city 63

    Hallo Forum,
    danke für eure unqualifizierten Antworten.
    Meine Frage war, ob man mich zu einer Therapie zwingen kann, weil ich auch andere Drogen nehme und mit welchen Sanktionen ich rechnen kann, wenn ich keine Therapie mache.
    MfG
    charly08


    Hallo,
    habe gerade im SGB II nachgelesen und durch Zufall folgendes entdeckt.


    SGB II § 23


    (2) Solange sich der Hilfebedürftige, insbesondere bei Drogen- oder Alkoholabhängigkeit
    sowie im Falle unwirtschaftlichen Verhaltens, als ungeeignet erweist, mit der
    Regelleistung nach § 20 seinen Bedarf zu decken, kann die Regelleistung in voller Höhe
    oder anteilig in Form von Sachleistungen erbracht werden.


    Das könnte im schlimmsten Fall die Ausgabe von Gutscheinen bedeuten!


    Gruß city63

    Hallo charly08,
    wenn vom Amt ein 1€ - Job angeboten wird, soll dies als Wiedereingliederungsmaßnahme betrachtet werden. Sollte die Maßnahme abgelehnt werden droht eine Kürzung des ALG. Eine Krankheit wie in Deinem Fall wird warscheinlich nur berücksichtigt wenn man in ärztlicher Behandlung ist und diese auch attestiert wurde.
    city63

    Hallo,
    bei Abbruch der Ausbildung unbedingt vorher beim Amt melden! Da kann es zu großen Problemen kommen. Wenn Sie gemeinsam in einer Wohnung leben, wird von einer Haushalt- und Lebensgemeinschaft ausgegangen wobei alle Einkünfte verrechnet werden. Zudem kann es Probleme mit dem unangemessenen Wohnraum geben. Angemessen sind wohl 45 m² für die erste und je 15 m² für jede weitere Person.
    Gruß city63