ALG II bei getrennt lebendenden Ehepartnern

  • Hallo,ich lebe seit Sommer 2007 von meiner Frau dauernd getrennt,wir sind aber noch verheiratet.Trotz intensiver Arbeitssuche ist es mir noch nicht gelungen,einen Job zu bekommen.Am 31.03.2010 läuft mein ALG I aus und ich muß Hartz IV beantragen.Kann meine Frau zu Leistungen herangezogen werden?Sie arbeitet in Vollzeit,wir haben aber seit über 2 Jahren kaum Kontakt.Gruß Franz

  • Hallo,ich lebe seit Sommer 2007 von meiner Frau dauernd getrennt,wir sind aber noch verheiratet.Trotz intensiver Arbeitssuche ist es mir noch nicht gelungen,einen Job zu bekommen.Am 31.03.2010 läuft mein ALG I aus und ich muß Hartz IV beantragen.Kann meine Frau zu Leistungen herangezogen werden?Sie arbeitet in Vollzeit,wir haben aber seit über 2 Jahren kaum Kontakt.Gruß Franz


    Ich würde mir an Deiner Stelle von der Einwohnermeldestelle das dauernd getrennt Leben bescheinigen lassen. Hatte dasselbe Problem bei meiner Mutter. Sie musste sich das auch bescheinigen lassen, ansonsten hätte Sie keinerlei Hilfe in Anspruch nehmen können. Den Schein dann einfach der ARGE vorlegen.


    city63

  • Es könnte schon sein, dass das Amt auch Unterlagen (Einkommensnachweise) von deiner Frau haben möchte, und zwar nicht nur, weil ihr noch nicht geschieden seid, sondern das kann auch generell gefordert werden. Sollte sie gut verdienen, ist die Möglichkeit, dass sie Unterhalt leisten muß, gegeben. Vielleicht findest du hier im Forum - obere Menueleiste - unter "Unterhalt" auf dich zutreffende Informationen.