Hartz IV und Sucht

  • Hallo Forum,
    ich bin Hartz IV Empfänger. Habe an einer Eingliederungsmaßnahme teilgenommen. Als Web-Designer viele Berbungen weggeschickt. Erfolglos. Meine Sachbearbeterin meint nun mich in einen 1€- Job zu vermitteln. Leider habe ich ein Alkohol-Problem. Kann Sie mich in eine Therapie zwingen und wenn ich ablehne muss ich dann mit Sanktionen rechnen.


    Für eure Antworten bedanke ich mich im Voraus.
    charly 08

  • Hallo Forum,
    danke für eure unqualifizierten Antworten.
    Meine Frage war, ob man mich zu einer Therapie zwingen kann, weil ich auch andere Drogen nehme und mit welchen Sanktionen ich rechnen kann, wenn ich keine Therapie mache.
    MfG
    charly08

  • Das Thema ist ja nun ernst genug, schließlich handelt es sich um eine Krankheit. Deshalb verstehe ich nicht, daß sich hier im Ton vergriffen wird, oder handelt es sich um Mißverständnisse?
    Ich gebe Stylewolf völlig recht, besser Therapie als Sanktionen, die Gesundheit ist ein Gut, das Vorrang vor etwaigen Sanktionen hat. Nur, wird es Sanktionen geben? NEIN, höchstens Kürzungen auf ein Taschengeldniveau, wenn dann noch die Krankenkasse oder wer auch die Unterbringung zahlt und ein gepflegtes Frühstück, ist das ok. Deshalb, ran an Beratungsstellen, mit offenen Karten spielen.
    Die Frage muß erlaubt sein, krank mit oder ohne Sanktionen oder gesund

  • Mal ganz ehrlich und vollkommen wertfrei: Was bringt Dir die verweigerung einer Therapie für einen Nutzen? Welchen Nutzen bietet sie seinem Umfeld? Welchen Nutzen hat jene, hast Du bei einer Verweigerung? Ich lasse hier offen, ob man dich 'zwingen' kann. Vielleicht stimmt Dich das ein wenig nachdenklich - aber das liest sich da oben (vorsichtig ausgedrückt) wie "Mir ist alles sch***egal, solange ich meine Kohle bekomme" - wäre schön wenn Du das entkräften könntest.

  • Hallo Stylewolf,
    sollte ich andere Forunsmitglieder mit "unqulaifizierten Antworten" beleidigt haben, so entschuldige ich mich.


    Da du ja ein erfahrenes Forumsmitglied bist, wollte ich nur wissen, ob ich einen 1€-Job annehmen muss, obwohl ich krank bin. War 10 Jahre abstinent, aber daneben Antidepressiva und Mariuanha geraucht. Kenne mich also mit Therapie und mit mir aus. Weiss auch, dass man ohne Einsicht nicht erfolgreich eine Therapie machen kann. Würde ja gerne in meinem Metier arbeiten, so schlecht bin ich nicht. Aber einen 1€-Job annehmen zu müssen für den die Kommunen die Firma auch noch bezahlen müssen, der Mindestlohn zum Absurdum geführt wird, dieses finde ich nicht akzeptabel. Das ist Sklaventum. Was ich mit meiner Gesundheit mache geht niemanden etwas an und ich schädige auch nicht andere.
    Zu dem Spruch "Mir ist alles sch***egal, solange ich meine Kohle bekomme" kann ich nur sagen, der ist nicht wertfrei.
    Wenn du so viel weisst, gib mir doch eine Adresse, wo ich mich informieren kann.


    beste grüße
    charly08


    P.S.: Im übrigen habt ihr mich Missverstanden. Ich habe kein Problem mit Alkohol. Kann da mit arbeiten, da ich nicht zwei Flaschen Wodka pro Tag trinke!

  • Hallo Stylewolf,


    noch eine persönliche Frage?
    Warum antwortest du nicht auf meine eigentliche Frage und kommst mir mit" Moralapostelei"
    Klingt mir verdächtig nach Profil-Neurose! Du hilfst mir aber nicht damit, da ich es selber weiss.


    MfG
    charliy08

  • Hallo charly08,
    wenn vom Amt ein 1€ - Job angeboten wird, soll dies als Wiedereingliederungsmaßnahme betrachtet werden. Sollte die Maßnahme abgelehnt werden droht eine Kürzung des ALG. Eine Krankheit wie in Deinem Fall wird warscheinlich nur berücksichtigt wenn man in ärztlicher Behandlung ist und diese auch attestiert wurde.
    city63

  • Hallo Forum,
    danke für eure unqualifizierten Antworten.
    Meine Frage war, ob man mich zu einer Therapie zwingen kann, weil ich auch andere Drogen nehme und mit welchen Sanktionen ich rechnen kann, wenn ich keine Therapie mache.
    MfG
    charly08


    Hallo,
    habe gerade im SGB II nachgelesen und durch Zufall folgendes entdeckt.


    SGB II § 23


    (2) Solange sich der Hilfebedürftige, insbesondere bei Drogen- oder Alkoholabhängigkeit
    sowie im Falle unwirtschaftlichen Verhaltens, als ungeeignet erweist, mit der
    Regelleistung nach § 20 seinen Bedarf zu decken, kann die Regelleistung in voller Höhe
    oder anteilig in Form von Sachleistungen erbracht werden.


    Das könnte im schlimmsten Fall die Ausgabe von Gutscheinen bedeuten!


    Gruß city63