Beiträge von sasiHH

    Hallo,


    bei Unterhaltschulden gelten die üblich Pfändungsfreigrenzen nicht.


    Guten Morgen!


    Danke für die nette Antwort, ich dachte es schon, konnte aber bezüglich eines volljährigen Kindes nichts genaues finden.



    Ggü. privilegierten Kindern beträgt dieser 1.000€.


    Mich hat es verunsichert das der Anwalt meinte das dies nur bei minderjährigen Kindern gilt?




    Was macht denn das 19jährige Kind im Moment?


    LG chico


    Das gute Kind studiert ganz normal im 2. Semester, ist also privilegiert.



    Und wie wird überprüft ob er AG richtig gerechnet bzw. beachtet hat das hier die übliche Freigrenze nicht gilt???



    Allen einen wunderschönen Tag....:)


    Liebe Grüße


    Sasihh

    Liebe Forenmitglieder,


    es ist gerichtlich alles soweit geklärt, der KV hat Unterhalt und den Rückstand zu zahlen.
    Das geschieht aber nur schleppend bis gar nicht, so das jetzt eine Lohnpfändung ansteht.


    Kurz und knapp gefragt....wie hoch ist die Lohnpfändungsgrenze für rückständigen Unterhalt bei einem 19-jährigen Kind?


    Danke für eure Hilfe & liebe Grüße


    Sasihh


    Desweitern muß Ich mal an dieser Stelle auf ein Urteil aus Bremen hinweisen, "Ohne das ein Volljähriges Kind den Unterhalt von beiden Eltern fordert kann es trotz bestehden Titels den Unterhaltsanspruch nicht begründen und darf somit auch nicht mehr so einfach Pfänden"
    ALSO ABSOFORT ETWAS VORSICHTIG MIT DER AUSSAGE "MAN KANN PFÄNDEN WENN EIN TITEL BESTEHT".


    Danke für deinen ersten Teil deiner Antwort.


    Was den zweiten Teil betrifft, so erschliesst er sich mir jetzt nicht so ganz. Wer will hier pfänden?


    Sundown, ich möchte dich freundlich bitten mir auf meine Anfragen nicht mehr zu antworten. Dein manchmal etwas belehrender Ton ist mir schon einmal aufgefallen. Ich stelle hier höflich meine Fragen, und meine auch so zu antworten. Deshalb finde es sehr irritierend das du mich jetzt sogar anschreist. Und alles in Großbuchstaben zu schreiben ist anschreien! Das ist eigentlich in jedem Forum bekannt.


    Trotzdem Danke...


    LG
    Sasi

    Hi Chico!


    So, nur mal kurz ein Zwischenstand...


    Zum Glück ist meine Sachbearbeiterin beim Jugendamt sehr, sehr nett.
    Ich habe sie noch einmal zu meinen Fragen angemailt, und siehe da...mein Sohn muss tatsächlich nur einen Termin bei ihr ausmachen und meine Verdienstbescheinigungen usw. mitbringen. Die vom Vater fordert sie an!
    Das nimmt meinem Sohn und mir eine große Last, denn sein Vater hätte bestimmt wieder auf nichts von uns reagiert.


    Also, ich warte nur noch auf Rückmeldung wann wir einen Termin haben, und dann melde ich mich wieder hier um zu berichten wie es weiter geht.


    Aber sag mal, weisst du wie es sich dann mit einem Job nach der Schule (bis 400 €, meist sind es 200-250 €) verhält? Kommt das mit in die Berechnung?


    Der Vater wollte schon einmal an das dazu verdiente "Taschengeld", wollte es vom Unterhalt abziehen. Ging aber zum Glück nicht!
    Wie verhält es in dieser neuen Unterhaltssituation?


    LG
    Sasi

    Hallo sasi,
    Das werden die nicht machen. Dafür fehlt ihnen die Rechtsgrundlage. Fordern kann nur der Sohn selber.


    Oje! Und nun? Der Vater wird das nicht freiwillig machen! Man kann es versuchen, aber was wenn nicht? Und wenn er dann ewig "mauert"? Das macht er gerne mal, um dann ausstehende Beträge/ Nachzahlungen in netten kleinen Beträgen abzuzahlen...sehr lästig und wohl bekannt!


    Das gute Kind wird am 01.01.12 volljährig....kein Scherz! ;)

    Du bist supernett! :)


    Ok, ob er das auch wirklich hat beurkunden lassen weiss ich nicht. Es gab keinen Anlass für mich das zu überprüfen, weil es ja dann mit den Zahlungen geklappt hat.


    Das Anschreiben vom Sohn an den Vater wird allerdings nichts bringen. Der Vater stellt sich tatsächlich jedes mal "tot", heisst reagiert nicht, bis es wie auch immer "offiziell" wird.


    Ich werde aber Morgen nachfragen ob die Urkunde vorliegt, und ob das Jugendamt die Gehaltsbescheinigungen vom Vater einfordert. Meine bekommen die selbstverständlich! :D


    Ich melde mich dann hier auf jeden Fall sofort wieder wenn ich genauere Info habe, für heute bin ich platt, hab nebenbei im Netz Info hierzu gesucht...leider nicht´s gescheites gefunden!


    Ach, es ist so nervig...! Aber wird schon werden!


    Ich bleibe noch ein paar Minuten online, falls noch etwas von dir kommt, ansonsten noch einmal vielen, vielen Dank für deine Hilfe, ich melde mich so schnell es geht!


    LG
    Sasi

    Danke für deine Antwort. :)


    Das mit dem Titel weiss ich immer nicht so genau...?!
    Ich habe hier ein Schreiben vom Jugendamt an meinen Ex-Mann, das mein Sohn einen Anspruch auf einen Unterhaltstitel von 100% in der 3. Altersstufe hat, und das er das Beurkunden lassen soll. Ist das gemeint?


    Ja, ich weiss das ich jetzt auch barunterhaltspflichtig bin, und das von mir und dem Ex alles offen gelegt werden muss. Ich will ihn ja auch nicht abzocken, sondern nur das alles fair läuft.


    Ich habe heute auch schon vom Jugendamt die Info bekommen das sie den korrekten Unterhaltsanspruch für meinen Sohn ausrechen würden. Allerdings wäre mein Sohn für die Durchsetzung selber zuständig.


    Und da liegt nun mein Anliegen...
    Wenn ich warte bis mein Sohn volljährig ist, und es kommt mit den Zahlungen des Vaters tatsächlich so wie ich es einschätze, geht wieder viel Zeit in´s Land bis sich alles geregelt hat.


    Gibt es eine Möglichkeit den Vater schon vor dem 18. Geburtstag "sehr offiziell" mitzuteilen wie hoch sein Anteil am Volljährigenunterhalt sein wird, und das er den zu gegebener Zeit dann auch bitte zahlen möchte?


    Und wenn mein Sohn volljährig ist, und der Vater reagiert nicht, bleibt dann nur der Anwalt?


    LG
    Sasi


    P.S. Eine persönliche Kommunikation mit dem Vater ist leider nicht möglich...weder über mich noch über seinen Sohn. Er reagiert grundsätzlich nicht bis es "offiziell" wird....

    Hallo liebe Forumsmitglieder!


    Kurz und knapp gefragt:


    Zum Ende des Jahre endet die Beistandsschaft des Jugendamtes, weil mein Sohn (Schüler) vollrährig wird.
    Das und wie der Unterhalt dann neu berechnet wird weiss ich.


    Nun befürchte ich aber, das der Kindsvater die Zahlungen (Mindestunterhalt) sofort nach Ende der Beistandsschaft erst einmal wieder einstellt.
    Warum muss nicht weiter ausgeführt werden, heisst aber, das er wahrscheinlich wieder nachdrücklich dazu aufgefordert werden muss.
    Daraus wird sich, wie immer, eine mehr oder weniger große Verzögerung der Zahlungen ergeben...! :rolleyes:


    Deshalb möchte ich fragen:
    -Was hat mein Sohn hier [I]im vorwege für Möglichkeiten hat um dem vorzubeugen?[/I]
    -Gib es da Anlaufstellen für ihn, oder muss er sich einen Anwalt nehmen?
    -Was für Kosten kommen da evtl. auf ihn zu?


    Danke im Voraus...


    SasiHH

    Hallo liebes Forum!


    Mein Sohn ist 17 J. alt, Schüler und jobbt nach der Schule auf 400 € Basis, meist ist es weniger.


    Sein Vater ist Unterhaltspflichtig (niedrigster Satz lt. DD-Tabelle).


    Da sein Vater sehr ungern zahlt, hat mittlerweile das Jugendamt die Beistandschaft für meinen Sohn übernommen, so das es bis jetzt mit den Zahlungen geklappt hat.


    Nun hat sein Vater aber letzten Monat unverhofft den Unterhalt um 134 € gekürzt, und wird es wohl auch diesen Monat tun.
    Die Begründung:
    Weil mein Sohn ja Geld verdient, würde er den Unterhalt kürzen! Und auch wenn es sein Sohn ist, würde er alles tun um seine finanziellen Vorteile zu wahren...!


    Das Jugendamt kümmert sich zwar, genaue Aussagen scheint es dazu aber nicht zu geben.


    Deshalb meine Frage an euch:
    Darf ein Vater den Unterhalt kürzen, weil sein minderjähriger, schulpflichtiger Sohn sich ein Taschengeld dazu verdient?


    Vom Moralischen ist es natürlich unfair seinem Kind beizubringen das sich arbeiten nicht lohnt, aber muss mein Sohn für seinen Vater mit jobben?


    Es wäre nett wenn ihr mir helfen könntet! :)


    LG
    Sasi

    Hallo liebe "lirafe",


    mein Thema ist hier im Forum schon sooo weit weg, deshalb nur noch einmal für dich zur Info...
    Das Jugendamt hat mir letzte Woche eine Kopie von dem Anschreiben an den Kindsvater zugeschickt.


    Daraus geht hervor, das er, Zitat:
    "...Anhand seines bereinigten Nettoeinkommens Unterhalt nach der 1. Einkommensstufe der Düsseldorfer Tabelle zu zahlen hat. Das entspricht 100% des Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe", also in unserem Fall 334,00 €.

    Ausserdem muß er hierzu beim zuständigen Jugendamt einen "'Unterhaltstitel von o.g. 100% " beurkunden lassen.
    (Was heisst das? Ist das ok?)


    Und die Differenz zu den von Januar bis heute, April, stur weiter gezahlten 288 € muß er auch nachzahlen (Fragt sich nur, ob und wann er das tut, oder ob das wieder Theater gibt?! Ich befürchte es fast.. :rolleyes:)


    Jedenfalls hoffe ich, das nun alles gut ist und er dieses "offizielle" Schreiben nicht auch ignoriert...wer weiss, möglich ist ja alles... :eek:
    Naja, warten wir den nächsten Monat ab.



    Also noch einmal vielen, vielen Dank für dein Unterstützung, du hast mir sehr geholfen! :)


    Ganz liebe Grüße
    sasiHH

    Zu meinem Ausgangsbeitrag, vielleicht hilft es ja jemandem weiter....


    Ich bin heute beim Jugendamt gewesen und hatte zum Glück eine sehr nette Sachbearbeiterin.
    Der Tip von "lirafe" war genau der Richtige!!! ;)
    Ich bin durchaus im Recht!
    Der Ex kann nicht einfach zahlen was er will, und mir seine Gehaltsabrechnungen vorenthalten. Da wird ihm auch "aussitzen und schweigen" nicht viel weiter helfen...
    Die ganz klare Aussage war, das die DD-Tabelle zwar wirklich "nur ein Richtwert" ist (siehe Zitat Kindsvater), aber auch das Jugendamt diesen "Richtwert" als Berechnungsgrundlage nimmt.
    Und diese Berechnung wird immer zum "Wohle des Kindes" erstellt.
    Das heisst, da mein Ex-Mann bisher nur den Mindestsatz der DD-Tabelle gezahlt hat, würde er also auf keinen Fall weniger als den aktuellen Mindestunterhalt zahlen. Sollte er aber mehr als diese "bis 1500 €" verdienen, könnte dieser Unterhalt, wie wohl jeder weiss, auch dem entsprechend höher angesetzt werden.
    Es war also nicht wirklich klug von ihm einfach den Unterhalt zu "kürzen". Nun geht alles seinen ganz korrekten und offiziellen Weg.
    Sorry, aber "...die Geister die ich rief..."


    Fazit ist also erst einmal:
    Das Jugendamt macht nichts anderes als ein Anwalt, nur eben kostenlos zum Wohle das Kindes.
    Und ich habe die ganze Sache in kompetente Hände abgegeben, statt immer nur Kreis zu denken und nicht zu wissen, was nun richtig ist.
    Also sucht euch dort ruhig Beratung und Hilfe. Diese Leute sind schließlich für die Rechte der Kinder da. Einen Versuch ist es allemal wert!


    Ich warte jetzt erst einmal ziemlich ent- und gespannt ab was passiert, und hoffe das bald alles gut ausgeht... :cool:


    Gruß
    sasiHH

    Hallo lirafe :),
    ich habe heute gleich beim Jugendamt angerufen.
    Sachbearbeiterin war sehr nett! (schon einmal gut....)
    Hat mir gleich für nächsten Mittwoch einen Termin gegeben.
    Hat gefragt ob es eine schriftliche Absprache oder einen Tiltel gibt (alles Nein), und gesagt, das ich das Jugendamt nur beauftragen muß und dann alles seinen Weg geht. Also große Hoffnung...!
    Halte hier auf dem Laufenden, vielleicht hilft es auch anderen....

    Hallo lirafe,
    danke für deine nette Antwort!!! :)
    Eigentlich wusste ich das so in Etwa, aber ich bin solche "Auseinadersetzungen" nicht gewohnt und deshalb so unsicher, wann und wo ich im Recht bin und wie ich anfangen soll.
    Deine Antwort hat mich aber jetzt bestätigt und genauso wird es dann auch gemacht. Und wenn das Jugendamt uns da hilft, um so besser.


    Ist zwar alles schade, aber wenn es anders nicht geht...


    Nochmals Danke,
    sasiHH

    Hallo ihr Lieben, vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen....


    Mein Ex-Mann hat bisher immer den Mindestunterhalt, berechnet nach der Einkommensstufe bis 1500 € der Düsseldorfer Tabelle, für unseren 16. jährigen Sohn gezahlt.
    Die Angabe das er "bis 1500 € " verdient erfolgte allerdings nur mündlich von ihm und ich hatte auch keinen Grund zu zweifeln, da wir uns ohne Streit getrennt haben, d.h. es genügt mir der Mindestunterhalt, auch wenn er evtl. doch etwas mehr als 1500 € verdient.
    So weit, so gut, alles friedlich....


    Seit Januar 2010 und der neuen DD-Tabelle ist nun aber leider der totale Krieg.:(
    Bisher hat er 288 € gezahlt. Dieser Betrag war zwar aus einer älteren DD-Tabelle, aber ich wollte nicht um
    7 € Euro streiten.
    Jetzt geht es aber um etwas mehr als 7 € und ein 16. Jähriger hat ja auch Ansprüche, die ich ihm nicht allein erfüllen kann.
    Diesen Betrag von 288 € hat er nun aber auch im Januar kommentarlos weiter angewiesen, obwohl ihm die neue DD-Tabelle sehr wohl bekannt war.
    Auf meine Information, das unser Sohn seit Januar mehr Unterhalt bekommen müßte, habe ich zur Antwort bekommen das die DD-Tabelle nur ein Richtwert ist und es deshalb "...nicht mehr Geld gibt...!"
    Das hat er dann auch im Februar so weiter durchgezogen.
    Meine Frage ist nun: Darf er das? Kann er den Unterhaltsbetrag einfach so festlegen?
    Ich habe ihn im Januar noch einmal schriftlich aufgefordert, den Mindestunterhalt und die Differenz vom Januar ab Februar anzuweisen, aber keine Reaktion.
    Ausserdem wollte ich auf Grund der Ansage "mehr Geld gibt es nicht..." doch einmal wissen was er wirklich verdient und habe um Einblick in seine Gehaltsabrechnungen gebeten. Ich weiß, das ich dazu berechtigt bin, aber auch da bis heute keine Reaktion....Mit ihm zu reden ist nicht, er schweigt und sitzt es aus...
    Wer ist denn da nun im Unrecht? Und was kann ich tun, außer einen Anwalt nehmen?


    Vielleicht weiß ja jemand Rat.
    Danke
    SasiHH