Neue Düsseld. Tab. / Vater "kürzt" Unterhalt

  • Hallo ihr Lieben, vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen....


    Mein Ex-Mann hat bisher immer den Mindestunterhalt, berechnet nach der Einkommensstufe bis 1500 € der Düsseldorfer Tabelle, für unseren 16. jährigen Sohn gezahlt.
    Die Angabe das er "bis 1500 € " verdient erfolgte allerdings nur mündlich von ihm und ich hatte auch keinen Grund zu zweifeln, da wir uns ohne Streit getrennt haben, d.h. es genügt mir der Mindestunterhalt, auch wenn er evtl. doch etwas mehr als 1500 € verdient.
    So weit, so gut, alles friedlich....


    Seit Januar 2010 und der neuen DD-Tabelle ist nun aber leider der totale Krieg.:(
    Bisher hat er 288 € gezahlt. Dieser Betrag war zwar aus einer älteren DD-Tabelle, aber ich wollte nicht um
    7 € Euro streiten.
    Jetzt geht es aber um etwas mehr als 7 € und ein 16. Jähriger hat ja auch Ansprüche, die ich ihm nicht allein erfüllen kann.
    Diesen Betrag von 288 € hat er nun aber auch im Januar kommentarlos weiter angewiesen, obwohl ihm die neue DD-Tabelle sehr wohl bekannt war.
    Auf meine Information, das unser Sohn seit Januar mehr Unterhalt bekommen müßte, habe ich zur Antwort bekommen das die DD-Tabelle nur ein Richtwert ist und es deshalb "...nicht mehr Geld gibt...!"
    Das hat er dann auch im Februar so weiter durchgezogen.
    Meine Frage ist nun: Darf er das? Kann er den Unterhaltsbetrag einfach so festlegen?
    Ich habe ihn im Januar noch einmal schriftlich aufgefordert, den Mindestunterhalt und die Differenz vom Januar ab Februar anzuweisen, aber keine Reaktion.
    Ausserdem wollte ich auf Grund der Ansage "mehr Geld gibt es nicht..." doch einmal wissen was er wirklich verdient und habe um Einblick in seine Gehaltsabrechnungen gebeten. Ich weiß, das ich dazu berechtigt bin, aber auch da bis heute keine Reaktion....Mit ihm zu reden ist nicht, er schweigt und sitzt es aus...
    Wer ist denn da nun im Unrecht? Und was kann ich tun, außer einen Anwalt nehmen?


    Vielleicht weiß ja jemand Rat.
    Danke
    SasiHH

  • Du mußt - auch wenn du Frieden möchtest (ich wollte das auch immer) den Vater deines Kindes per Einschreiben-Rückschein oder durch "persönliche Zustellung" mit Nachweis darüber auffordern, seine Einkommensverhältnisse offenzulegen. DAs ist dein/euer Recht, legitim und nicht außergewöhnlich und normal. Wenn er dem nicht Folge leistet (wovon ich ausgehe), gehst du mit der Kopie deines Schreibens und dem Nachweis der Zustellung zu dem für euch zuständigen Jugendamt. Die übernehmen das Ganze ab dem Zeitpunkt und du brauchst nur abzuwarten, was geschieht. Wenn dein Sohn erst 18 Jahre alt ist, wird es schwieriger, weil er dann "selbst" "gegen" (meine ich so nicht, aber man fühlt sich schlecht) Vater angehen muß. Also: "Tue es gleich" und erspare deinem Kind später diesen Weg.

  • Hallo lirafe,
    danke für deine nette Antwort!!! :)
    Eigentlich wusste ich das so in Etwa, aber ich bin solche "Auseinadersetzungen" nicht gewohnt und deshalb so unsicher, wann und wo ich im Recht bin und wie ich anfangen soll.
    Deine Antwort hat mich aber jetzt bestätigt und genauso wird es dann auch gemacht. Und wenn das Jugendamt uns da hilft, um so besser.


    Ist zwar alles schade, aber wenn es anders nicht geht...


    Nochmals Danke,
    sasiHH

  • Ich wünsche dir eine "nette" Sachbearbeiterin bei dem für euch zuständigen Jugendamt. Das macht alles leichter. Aber auch für den Fall, dass du an jemanden gerätst, der etwas schwieriger ist, halte durch für dein Kind.

  • Hallo lirafe :),
    ich habe heute gleich beim Jugendamt angerufen.
    Sachbearbeiterin war sehr nett! (schon einmal gut....)
    Hat mir gleich für nächsten Mittwoch einen Termin gegeben.
    Hat gefragt ob es eine schriftliche Absprache oder einen Tiltel gibt (alles Nein), und gesagt, das ich das Jugendamt nur beauftragen muß und dann alles seinen Weg geht. Also große Hoffnung...!
    Halte hier auf dem Laufenden, vielleicht hilft es auch anderen....

  • Zu meinem Ausgangsbeitrag, vielleicht hilft es ja jemandem weiter....


    Ich bin heute beim Jugendamt gewesen und hatte zum Glück eine sehr nette Sachbearbeiterin.
    Der Tip von "lirafe" war genau der Richtige!!! ;)
    Ich bin durchaus im Recht!
    Der Ex kann nicht einfach zahlen was er will, und mir seine Gehaltsabrechnungen vorenthalten. Da wird ihm auch "aussitzen und schweigen" nicht viel weiter helfen...
    Die ganz klare Aussage war, das die DD-Tabelle zwar wirklich "nur ein Richtwert" ist (siehe Zitat Kindsvater), aber auch das Jugendamt diesen "Richtwert" als Berechnungsgrundlage nimmt.
    Und diese Berechnung wird immer zum "Wohle des Kindes" erstellt.
    Das heisst, da mein Ex-Mann bisher nur den Mindestsatz der DD-Tabelle gezahlt hat, würde er also auf keinen Fall weniger als den aktuellen Mindestunterhalt zahlen. Sollte er aber mehr als diese "bis 1500 €" verdienen, könnte dieser Unterhalt, wie wohl jeder weiss, auch dem entsprechend höher angesetzt werden.
    Es war also nicht wirklich klug von ihm einfach den Unterhalt zu "kürzen". Nun geht alles seinen ganz korrekten und offiziellen Weg.
    Sorry, aber "...die Geister die ich rief..."


    Fazit ist also erst einmal:
    Das Jugendamt macht nichts anderes als ein Anwalt, nur eben kostenlos zum Wohle das Kindes.
    Und ich habe die ganze Sache in kompetente Hände abgegeben, statt immer nur Kreis zu denken und nicht zu wissen, was nun richtig ist.
    Also sucht euch dort ruhig Beratung und Hilfe. Diese Leute sind schließlich für die Rechte der Kinder da. Einen Versuch ist es allemal wert!


    Ich warte jetzt erst einmal ziemlich ent- und gespannt ab was passiert, und hoffe das bald alles gut ausgeht... :cool:


    Gruß
    sasiHH

  • hallo, na, dann hoffen wir mal, daß der vater nicht seine umgangspflicht einfordert.


    dieses könnte nämlich dazu führen, daß er überhaupt keinen BARunterhalt mehr zahlt und nach einem kombinierten umgangsverfahren auch dies per urteil aus dem unterhaltsprozess geführt durch die sog. beistandschaft des jugendamtes auch nicht braucht, dann nämlich, wenn er seinen sohn hälftig betreuen möchte und kann.
    wer weiß es schon, vielleicht hätte der sohn ja auch spaß daran.


    falls der vater dies aber nicht möchte, (und sich einfach nur drücken will), schließe ich mich den wünschen der lirafe an.

  • Hallo liebe "lirafe",


    mein Thema ist hier im Forum schon sooo weit weg, deshalb nur noch einmal für dich zur Info...
    Das Jugendamt hat mir letzte Woche eine Kopie von dem Anschreiben an den Kindsvater zugeschickt.


    Daraus geht hervor, das er, Zitat:
    "...Anhand seines bereinigten Nettoeinkommens Unterhalt nach der 1. Einkommensstufe der Düsseldorfer Tabelle zu zahlen hat. Das entspricht 100% des Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe", also in unserem Fall 334,00 €.

    Ausserdem muß er hierzu beim zuständigen Jugendamt einen "'Unterhaltstitel von o.g. 100% " beurkunden lassen.
    (Was heisst das? Ist das ok?)


    Und die Differenz zu den von Januar bis heute, April, stur weiter gezahlten 288 € muß er auch nachzahlen (Fragt sich nur, ob und wann er das tut, oder ob das wieder Theater gibt?! Ich befürchte es fast.. :rolleyes:)


    Jedenfalls hoffe ich, das nun alles gut ist und er dieses "offizielle" Schreiben nicht auch ignoriert...wer weiss, möglich ist ja alles... :eek:
    Naja, warten wir den nächsten Monat ab.



    Also noch einmal vielen, vielen Dank für dein Unterstützung, du hast mir sehr geholfen! :)


    Ganz liebe Grüße
    sasiHH

  • Zitat

    einen "'Unterhaltstitel von o.g. 100% " beurkunden lassen


    das heisst, wenn er sich irgendwann weigert dieses Geld zu zahlen oder was auch immer, kannst du zum Gericht gehen und über einen Anwalt (oder eben über Jugendamt) eine einstweilige Einordnung (wenn ich mich richtig erinnere, heißt es so) beantragen. D.h. sein Konto wird gesperrt etc. und du kriegst das Geld von ihm schon ohne seinen Willen/Unwillen.. bis er wieder ordentlich zahlt.


    Übrigens, DD-Tabelle als "Richtwert" heißt nur, das Kind kann auch durchaus mehr kriegen. Aber nicht weniger. Meine Tochter (6 J.) bekommt zurzeit ihren Unterhalt ohne Abzug des hälftigen Kindergeldes, also 383 Euro - das Gericht hat es so festgelegt. Obwohl Mindestunterhalt, der ihr zusteht, nur 291 Euro ist.