Beiträge von pitpit1958

    1. Bekomme Mikrorente und ergaenzende Grundsicherung (Muenchen). Jetzt ist meine Wohnung zu gross, weil meine Tochter ausgezogen ist und Soziamt will nicht auf Dauer die gesamte Miete uebernehmen. Ich bin 54, chronisch krank (psychisch und physisch) und wohne schon fast 9 Jahre in der Wohnung. Jetzt sagte mir ein Bekannter, dass es Zumutbarkeitsgrenzen fuer einen Umzug gibt, wenn ein entsprechendes Alter, Gesundtheitszustand und Gesamtwohndauer erreicht ist. Dann kann man keinen mehr dazu zwingen umzuziehen. Habe ich diese Zumutbarkeitsgrenze erreicht? Habe Ende Oktober noch einen Termin beim Gesundtheitsamt, wo nocheinmal mein Gesundtheitszustand festgestellt werden soll, obwohl schon genuegend Atteste vorliegen.


    2. Kann man mit einem psychologischen Attest den Termin beim Gesundtheitsamt noch um 3-4 Monate herausschieben? Danke fuer Eure Antworten.

    Danke für Eure Antworten!! Meine unbefristete ER ist aber nicht "von einer Veränderung hin zu einer befristeten ER betroffen" sondern unbefristet und ich möchte eine 24monatigen Bewilligungszeitraum, weil ich meine Ruhe vor den Ämtern haben will. Und heisst dieser Satz "... als es diesen Personen nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate.... " dass ich nach 6 Monaten auf jeden Fall in eine günstigere Wohnung umziehen muss?

    Danke für Deine Antwort Horst Grunert, aber ich mache nochmal darauf aufmerksam, dass es hier um SGB XII geht und nicht um SGB II. SGB XII ist schon die letzten 2 Jahre aufstockend bewilligt worden und jetzt habe ich die Weiterbewilligung nur für ein halbes Jahr bekommen, obwohl sich bei meiner Situation nichts geändert hat, warum das? Bitte bei Antworten möglichst genau auf den Text eingehen, danke!!!

    Hallo liebe Leser,
    habe 2 Jahre lang obige Leistung (also SGB XII) aufstockend zur unbefristeten Erwerbsminderungsrente erhalten (davor noch Hartz IV Empfaenger), Wohnung ist etwas zu gross, zur Verlaengerung des Bewilligungszeitraum fuer Grundsicherung musste ich ein Attest vom Arzt bringen, dass ich nicht ausziehen kann, aber ich bin chronisch krank, sonst wuerde ich ja nicht die Rente bekommen!!! Jetzt ist der Bewilligungszeitraum auf nur ein halbes Jahr festgelegt, dann muss ich also nach 6 Monaten wieder zum Arzt und ein weiteres Attest besorgen!!! Also was soll das und wie kann ich vor der naechsten Verlaengerung der Grundsicherung wieder einen Zeitraum von 24 Monaten bewilligt bekommen? Muss dann auf dem Attest stehen, dass die Krankheit noch mindestens 24 Monate anhaelt, obwohl ich unbefristete Erwerbsminderungsrente bekomme, weil chronisch krank? Danke fuer Eure Tipps!

    Wohne mit meiner Tochter (19 Jahre) zusammen, sie moechte ausziehen, bekommt aber etwas ALG II neben ihrem Lohn aus geringfuegiger Beschaeftigung. Nun habe ich gehoert, dass Kinder bis zum 25. Lebensjahr bei den Eltern wohnen bleiben muessen, damit auch nach einem Auszug ihr Anspruch auf ALG II erhalten bleibt. Ist das richtig? Danke fuer Eure Antworten!!

    Hallo liebe Leser,


    habe gehört dass sich ab 1.1.2012 bezüglich des o.g. Themas was ändert. Habe persönlich schon ein paar Jahre ein paar Tausender Schulden beim Finanzamt, die sind "eingefroren", ein Gerichtsvollzieher war vor ein paar Jahren schon mal da, hat nichts gefunden, was er mitnehmen konnte. Muss ich jetzt befürchten, dass man mir diese Schulden einfach vom Konto abbucht ab 1.1., oder werde ich vorher durch irgendein Schreiben von denen gewarnt? Habe noch kein Pfändungsschutzkonto. Habe nur Zahlungen von SGB II, SGB XII, Kindergeld, Microrente. Lebe mit meiner Tochter (19 Jahre) zusammen


    Danke für Eure Antworten


    Pit

    Hallo liebe Leser,


    z. Zt. lebe ich mit meiner Tochter in einer Mischbedarfsgemeinschaft (sie: SGB II, ich: Mikrorente + SGB XII-Aufstockung). Sie sucht aber Job und wenn sie was gefunden hat muessen wir sie natuerlich aus dem Bezug abmelden. Nun wird ja die Miete haelftig von den SGB Stellen bezahlt (445 + 445), sie wohnt aber nur in einem kleinen Zimmer und da kann ich nicht 445 von ihr verlangen, sondern nur hoechstens 250. Sie ist ja noch ungelernt und wird wohl nicht viel verdienen (als Teilzeitkraft in einem Supermarkt wahrscheinlich nur um die 600 netto, da kann man sich ja ausrechnen, was dann noch übrigbleibt, wenn man Miete, Lebensmittel, etc. abzieht). Wird die Differenz, also 195, von meiner SGB XII Behoerde bezahlt? Weil wenn Tochter z.B. ausziehen würde und ich keinen finde, der oder die hier wohnen will, muss doch die SGB XII Behörde die ganze Miete zahlen, da wegen meiner Krankheit ein Umzug nicht zumutbar ist, oder?


    Danke fuer Eure Info und Gruesse


    Peter

    bei den Griechen gehen wir NUR gratis essen. Die Banken überfallen wir (eine gute Idee von dir @ Bocksbeutel), denn die Banken haben fettes Geld aus Volkes Kasse bekommen und haben sie dieses schon zurückgezahlt? Und werden den Banken auch Zinsen für die Volkskredite berechnet, so wie sie uns Zinsen berechnen, wenn wir uns bei ihnen Geld leihen???? Was könnten wir alles mit diesen Geldern für das Volk anfangen, es gäbe soviel Möglichkeiten: Ausbildungsmöglichkeiten verbessern, z.B. Studiengebühren abschaffen, die sozial schwachen älteren Mitbürger in besseren Altersheimen optimal betreuen, die Sozialleistungen für jung und alt der Inflation anpassen so wie in Österreich praktiziert, etc., etc., etc. Hört jetzt endlich auf mit zugucken und Maul halten, die Grenze der Zumutbarkeiten für das Volk ist erreicht!!!! Wehrt Euch, dieser Staat ist keine Demokratie mehr, sondern eine Plutokratie

    :mad:Geht in Gruppen in griechische Restaurants, last Euch Speise und Getränke vom Feinsten auftischen und bezahlt dann die Rechnung nicht, denn die Griechen haben uns in der EG auch betrogen, um in die Eurozone hineinzukommen. Ihnen haben wir die aktuellen Sparmassnahmen zu verdanken, die gerade die Armen in unserem Lande trifft (die griechischen Sparmassnahmen trifft die dortigen sozial schachen Schichten auch am härtesten, doch das müssen die mit ihrer eigenen Regierung ausdiskutieren), ausserdem bekommen wir jetzt im Nicht-Euro-Ausland weniger für unseren Euro. Boykottiert ausserdem griechische Produkte!!!!!!!!!

    BEKANNTMACHUNG:


    Als Vertreter der herrschenden Klasse habe ich folgendes bekanntzugeben, um die weitere Konzentration des Kapitals zu unseren Gunsten sicherzustellen:


    Sämtliche Sozialleistungen werden stufenweise bis spätestens 2020 auf 0 heruntergefahren. Löhne und Gehälter werden ebenfalls in allen nur denkbaren Beschäftigungsverhältnissen auf 0 €/Std. reduziert. Parallel dazu wird die Geldmenge erhöht, sodaß die damit verbundene Inflation auch noch die letzten Ersparnisse der Massen auffrist. Diese Massnahmen werden das Volk in unsere Beschäftigungsverhältnisse strömen lassen, die – je nach Qualifikation – mit zwei bis drei Mahlzeiten pro Tag entlohnt werden, Unterbringung der Beschäftigten: Schlafsääle, Geschlechter getrennt, Kinder in eigenen Bereichen. Dies gilt für die Gesunden und gut Ausgebildeten, die für ein Beschäftigungsverhältnis auserwählt worden sind. Der restliche Rotz wie Kranke, Schwache, Alte und andere zwielichtige Elemente werden dazu genötigt auf der Strasse zu vegetieren, bis deren Tod eintritt. Körperliche Überbleibsel sind zu verwerten (Seife aus Knochen, Tierfutter, etc).


    Da der feige deutsche Michel sich erfahrungsgemäss nicht zu einer Revolution bequemt, kann die Aufrüstung der Polizei mit geringen Mitteln vonstatten gehen, die – um nicht aufzufallen – aus den Etats für „Bankenstützung“ und „Stützung maroder EG-Statten“ genommen werden können. Möglicher aufkommender Widerstand wird im Keim erstickt durch die bewährten Mittel Infiltration und Überwachung. Ausserdem wird die bisher erfolgreiche Entzweiung und Entsolidarisierung des Volkes durch Aufhetzen der Geschlechter, Aufhetzen von Jung gegen Alt, Ausländer gegen Inländer sowie Diskriminierung von Randgruppen durch die Medien weiter fortgesetzt und perfektioniert.


    Für die Durchsetzung der oben angesprochenen Maßnahmen sind unsere Politmarionetten mit den von ihnen zu optimierenden Gesetzen verantwortlich. Wir wollen teilen und herrschen, nur Brot und ein paar Fernsehkanäle für das Volk!!


    In Gods Money We Trust!!


    gez. Ludowig
    Sekretär des Rats der 5, Dachorganisation der Banken- und Konzernzentralen

    Hallo ihr lieben,
    habe mal ein paar fragen:


    Meine 17jährige tochter und ich leben in einer bedarfsgemeinschaft. Die wohnung ist 6-11 m² zu gross. Ich bin chronisch krank, mit attesten belegt, da ich nicht umziehen kann übernimmt die arge ca. 98% der miete. Meine tochter bekommt einen regelsatz von ca.103 euro, nachdem das kindergeld abgezogen ist. Sie will nun etwas jobben (400 euro job), bzw. zum neuen schuljahr im herbst ein praktikum (ebenfalls ca. 400 euro) anfangen. Meine frage nun: Die arge darf doch nur mit den 103 Euro den verdienst meiner tochter aufrechnen und nicht auch noch was von der miete abziehen (die ja wegen meiner krankheit fast komplett gezahlt wird) oder sogar von meinem regelsatz?* Denn auch wenn ich allein in der wohnung wäre, würde ja die miete komplett gezahlt werden, obwohl die wohnung dann 16 – 21 m² zu gross wäre. So müsste doch folgende rechnung stimmen: von 400 euro darf man 100 ohne abzüge behalten, also werden von 300 euro 80% abgezogen, also 240 euro. Da aber nur 103 euro zum abziehen vorhanden sind müssten doch anstelle von 160 euro (300 – 240 = 60 + 100 = 160) 297 euro (300 – 103 = 197 + 100 = 297) übrigbleiben. Ist das richtig gerechnet?


    Kann ich meine tochter z.B. auch aus der bedarfsgemeinschaft rausnehmen und sie als untermieterin für eine geringfügige miete (z.B. 40 euro oder so) mitlaufen lassen?


    Bekomme ich die alleinerziehendenzulage über das 18. Lebensjahr meiner tochter hinaus?


    Was bedeutet die „58er regelung“? Ich habe gehört, man bekommt dann mehr urlaub, bis zu 16 wochen im jahr?


    danke schon mal im voraus für die beantwortung dieser fragen, vergelt's gott und alles gute
    peter

    Hallo ihr lieben,


    habe mehrere fragen zu hartz IV und grundsicherung:
    1: habe schwere depressionen (attest vorhanden), wohnung (in Muenchen) ca. 8m2 zu gross, untermieter war vorher da, aber nach 4 monaten wieder ausgezogen, da zimmer zu klein, kann nicht umziehen, hier mein textvorschlag als anschreiben (zusammen mit attst) an die arge, zur begutachtung für euch, ob o.k.:
    "sehr geehrte ...,
    da ein umzug aus gesundtheitlichen gründen (siehe attest) nicht zumutbar ist und ich keinen neuen untermieter wegen der grösse des zimmers und wegen meiner krankheit finde, ersuche ich Sie hiermit die komplette miete zu übernehmen."
    mfg ...


    2: kommt man bei vorliegender situation automatisch in die grundsicherung hinein oder muss ich extra beantragen? zahlen die von der grundsicherungsabteilung auch die volle miete und was ist bei der grundsicherung anders, muss man auch alle 6 monate neu beantragen? wo kann ich darüber nachlesen? hab kein bock mehr auf hartz IV, will in die grundsicherung, da wird man doch mehr in ruhe gelassen, oder? bin 52.


    3: wie hoch aktuelle zuverdienstgrenze, hat sich schon was verändert, wie sie uns versprochn haben, die talking heads?


    danke schon mal im voraus für eure antwortn
    pit