kein umzug wg. krankheit/grundsicherung

  • Hallo ihr lieben,


    habe mehrere fragen zu hartz IV und grundsicherung:
    1: habe schwere depressionen (attest vorhanden), wohnung (in Muenchen) ca. 8m2 zu gross, untermieter war vorher da, aber nach 4 monaten wieder ausgezogen, da zimmer zu klein, kann nicht umziehen, hier mein textvorschlag als anschreiben (zusammen mit attst) an die arge, zur begutachtung für euch, ob o.k.:
    "sehr geehrte ...,
    da ein umzug aus gesundtheitlichen gründen (siehe attest) nicht zumutbar ist und ich keinen neuen untermieter wegen der grösse des zimmers und wegen meiner krankheit finde, ersuche ich Sie hiermit die komplette miete zu übernehmen."
    mfg ...


    2: kommt man bei vorliegender situation automatisch in die grundsicherung hinein oder muss ich extra beantragen? zahlen die von der grundsicherungsabteilung auch die volle miete und was ist bei der grundsicherung anders, muss man auch alle 6 monate neu beantragen? wo kann ich darüber nachlesen? hab kein bock mehr auf hartz IV, will in die grundsicherung, da wird man doch mehr in ruhe gelassen, oder? bin 52.


    3: wie hoch aktuelle zuverdienstgrenze, hat sich schon was verändert, wie sie uns versprochn haben, die talking heads?


    danke schon mal im voraus für eure antwortn
    pit

  • Du wirst vermutlich nicht die komplette Miete übernommen bekommen, sondern kannst, wenn du Glück hast (weil die dir keinen Umzug aufzwingen), die zusätzlichen (vermutlich geringen) Kosten aus deiner Leistung bestreiten. Sollten sie dich zu einem Umzug "zwingen", müßtest du dann aber auch die Kosten dafür übernommen kriegen.


    Weiß nicht, wie du glaubst, so "einfach" aus dem H IV-Bezug `raus und in die Grundsicherung hinein zu kommen. Das wird nicht von dir entschieden werden können. Doch Einzelheiten dazu kannst du nachlesen unter "SGB XII", wenn du das in die Suchmaschine (Google) eingibst. Die Vermögensfreigrenzen sind im Falle vom Bezug der Sozialleistungen für "nicht erwerbsfähige" Hilfsbedürftige geringer: Auch dazu findest du etwas unter dem vorgenannten "Stichwort".


    "Noch" hat sich die Zuverdienstgrenze nicht wirklich geändert, auch wenn es "angedacht" ist.

  • na wenn du nebenbei noch arbeiten kannst, wirds ja mit deiner angeblichen krankheit so schlimm nicht sein. einfach in die grundsicherung kommen, dass geht nicht. du musst schon eine erwerbsunfähigkeitsrente beantragen, also ein prozess in gange setzen, der mehrere jahre dauern wird. erst wenn du weniger als 3 stunden am tag arbeiten könntest, würde das klappen. aber ich schätze mal, dass keine ärtze so doof sein könnten.
    und zur wohnung: 82 qm in münchen, das ist sicher nicht billig. da wirst du wohl raus müssen, selbst wenn du im rollstuhl sitzen würdest. in münchen sind 82 qm unbezahlbar.
    in münchen stehen dir bis zu 45 qm zu. die mietobergrenze beträgt 449,20 € kalt plus heiz-und nebenkosten. das ist schon ein spitzenwert in deutschland.


    hinzuverdienstöglichkeiten sind nicht geändert worden, wenn überhaupt, dann im zuge der neuordnung für hartz4 ab 01.01.11 laut gerichtsurteil des verfassungsgerichtes von letzter woche. aber dass es dann nun mehr geben wird, da ist wohl nur ein wunschtraum aller hartz4er.