Beiträge von Danny1988

    Hallo zusammen


    Also zu meiner Frage,


    Ich bin 23 Jahre und lebe bei meiner Mutter. Zu meinem Vater habe ich sehr wenig Kontakt (sehen/hören uns 1-2 mal im jahr) Mein Vater verdient ca 2000 netto. Ich habe von 2006 bis 2007 eine Ausbildung gemacht. Diese musste ich leider nach einem Herzstillstand abbrechen. Ich wurde im laufe der letzten Jahren mehrfach am Herzen operiert und habe nun eine Schwerbehinderung von 80 und bin Erwerbsgemindert. Mein Lebensunterhalt wird durch die ARGE bestritten,da ich mit meiner Mama in einer Bedarfsgemeinschaft lebe( auch sie ist gesundheitlich angeschlagen).


    Meine Freundin mit der ich seit 7 Jahren zusammen bin ist nun schwanger, sie hat eine abgeschlossene Berufsausbildung und einen unbefristeten Arbeitsvertrag, allerdigs nur eine halbe Stelle. Verdienst 600 € netto.


    Nun wollen wir gerne im Rahmen der Familienzusammenführung zusammen ziehen. Von der ARGE ist soweit alles geregelt, allerdings sagte mir der Sachbearbeiter dass ich von meinem Vater Unterhaltsansprüche gelten machen müsse. Ich habe mit dem Jugendamt telefoniert und diese meinten, aufgrund dessen dass ich die volljährigkeit erlang habe und keiner beruflichen Tätigkeit nachgehe, habe ich meinen Anspruch auf unterhalt verwirkt.


    Was stimmt denn nun ?


    Dank euch für die Antworten

    Hallo zusammen !


    Zu meiner Situation :


    Ich bin 22 und wohne bei meiner Mutter im Haushalt die leider auch Hertz4 bezieht. Ich habe 2006 eine Ausbildung zum Krankenpfleger begonnen, die ich 2007 nach einem plötzlichen Herzstillstand und einem dann erkannten Herzfehler beenden musste, 2009 erlitt ich einen weiteren Herzstillstand und musste am Herzen operiert werden, seitdem bin ich 60 % Schwerbehindert und kann deshalb leider momentan nicht arbeiten.


    Meine Freundin (seit 5 Jahren) ist nun 20 Jahre und wohnt ebenfalls bei ihren Eltern, und macht momentan eine Ausbildung zur Kauffrau im Einzelhandel ?


    Nun ist sie von mir schwanger !!!


    Wir möchten gerne zusammen ziehen, können wir das von der ARGE aus da ich ja noch unter 25 bin ?


    Was erhalte ich bzw. meine Freundin noch an unterstützung, ihr gehalt wird sicherlich angerechnet, was ja auch kein Thema ist. Nur von ihrem Lehrlingsgehalt können wir nicht zu dritt leben und Miete zahlen ?


    Wäre schön wenn ihr mir weiter helfen könnt


    LG Danny