Bekomme ich unterstüzung ?

  • Hallo zusammen !


    Zu meiner Situation :


    Ich bin 22 und wohne bei meiner Mutter im Haushalt die leider auch Hertz4 bezieht. Ich habe 2006 eine Ausbildung zum Krankenpfleger begonnen, die ich 2007 nach einem plötzlichen Herzstillstand und einem dann erkannten Herzfehler beenden musste, 2009 erlitt ich einen weiteren Herzstillstand und musste am Herzen operiert werden, seitdem bin ich 60 % Schwerbehindert und kann deshalb leider momentan nicht arbeiten.


    Meine Freundin (seit 5 Jahren) ist nun 20 Jahre und wohnt ebenfalls bei ihren Eltern, und macht momentan eine Ausbildung zur Kauffrau im Einzelhandel ?


    Nun ist sie von mir schwanger !!!


    Wir möchten gerne zusammen ziehen, können wir das von der ARGE aus da ich ja noch unter 25 bin ?


    Was erhalte ich bzw. meine Freundin noch an unterstützung, ihr gehalt wird sicherlich angerechnet, was ja auch kein Thema ist. Nur von ihrem Lehrlingsgehalt können wir nicht zu dritt leben und Miete zahlen ?


    Wäre schön wenn ihr mir weiter helfen könnt


    LG Danny

  • da deine freundin schwanger ist, entfällt die U25-reglung. ihr habt nun ein recht auf eigene wohnung und allen daraus resultierenden leistungen gemäß sgb2.
    anderseits, wenn du momentan nicicht arbeiten kannst, bzw. eine dauerhafte arbeitsunfähigkeit vorliegt, wäre das sozialamt und später bei einer eu-rente das versorgungsamt für dich zuständig.