Beiträge von soulmate


    Danke Dir erst mal... deine Antwort erscheint mir sehr realistisch´
    Nach dem ich alle Beiträge gelesen habe.. verstehe ich das so...
    Es kommt auf den SB an und der Kommune.. und wenn es dazu komen sollte das Sie nach einen Jahr nachfragen und eben von der Annahme ausgehen das mein WG Mitbewohner und ich eine eheähnliches Verhältnis haben, sollten wir alles daran setzen das Gegenteil zu beweisen.. Wie z. B. mit genug Wohnraum, keine gemeinsamen Konten und vielleicht wäre es auch noch wichtig das man schriftlich bestätigt ,nicht für den WG Mitbewohner finanziell auzukommen ??


    Ein sonniges Wochenede
    Irmi

    na Kitty, wenn du da mal nicht zu viel versprichst! ich sage, die werden sie nach einem jahr als BG einstufen. wenn das so einfach wäre, dannn hätten wir nur WG's und kaum BG's!


    Ja.. das mag ja sein..
    Nur bei den einen ist tatsächlich eine WG.. und bei den anderen eine Schein-WG..
    was ich irgendwo auch sehen kann, wenn das versucht wird..


    Danke für Deine Antwort

    Das was du meinst ist das Wohnen auf Probe was aber bei euch nicht der Fall ist. Ihr seid eine Wohngemeinschaft und wenn ihr ausreichend Wohnraum habt also jeder ein eigenes Zimmer und auch eigene Konten kann das JC keine BG annehmen.Es bleibt nach dem Jahr genauso wie es jetzt ist.


    Dankeschön für die Antwort !
    So würde ich das auch sehen... wenn das Arge auch mal tut..Ist schon schwierig wenn einen so etwas dann unterstellt wird.. Ich denke doch das es günstiger für Arge ist, wenn sie nur die Hälte Miete und Heizkosten bezahlen müssen. Wenn mein WG- Partner dann auszieht, weil er nach einen Jahr für mich aufkommen müsste, dann wird er wieder ausziehen.. Hmmm


    Nochmals Danke..

    Hallo


    Es wäre sehr schön wenn mir jemand weiterhelfen könnte
    Es geht darum das ich, Hartz4 Empfängerin letzes Jahr im August mit einen guten Bekannten eine WG gegründet habe. Weil 1. seine Frau verstorben ist und er nicht mit der Situation zurecht gekommen ist und das Alleinsein nicht ertragen konnte. 2. weil auch ich sehr einsam gewesen bin, dazu kommt noch das ich einige chronische Krankheiten sowie eine mittlere bis schwere Depression habe, und auch körperlich eingeschränkt bin. Mein WG Partner ist gesundheitlich noch fit und hilft mir eben bei Bodengängen usw.
    Finanziell kommt keiner für den anderen auf. also keine gemeinsamen Konten usw.
    Mein Bekannter hat von mir einen Untermietvertrag bekommen und ich habe das alles auch bei der Arge ordnungsgemäß gemeldet.
    Meine Frage ist :
    Was passiert wenn ein Jahr vorüber ist ? Ich habe schon des öfteren gelesen und gehört, dass nach einen Jahr zusammenwohnen, von der Arge automatisch von einen eheähnlichen Verhältnis ausgegagngen wird.
    Was aber in unseren Fall NICHT der Fall ist und auch nicht sein wird.
    Kann Arge mir meinen Lebensunterhalt, Miete usw so ohne weiteres sperren ?
    Und was gibt es für Möglichkeiten Einspruch bei Arge zu erheben ?


    Einen schönen Tag noch
    Ich hoffe es kann mir jemand helfen.


    Irmi

    An Deiner Stelle würde ich in der jetzigen Wohnung verbleiben, bis Du eine andere, angemessene gefunden hast. Auf die Straße kann Dich niemand setzen!
    Die Alternative ist, in die etwas zu teuere Wohnung auch ohne Genehmigung einzuziehen und den die Angemessenheit übersteigenden Betrag, wie Du schreibst, selbst bezahlen. Allerdings müsstest Du dann auch die Kosten für das Umzugsfahrzeug selbst bezahlen.


    Ja.. mein lieber Helfer.. so wird das dann wohl auch kommen..
    jedenfalls muss ich mal sagen... es ist wirklich fast schon wie eine Lebensrettung das es dieses Forum gibt und so liebe Mneschen, wie Du einer bist.. Ist ja nicht selbst´verständlich das meine Zeit für jemanden benutzt, den man nicht mal kennt.. Vielen Dank !

    Hallo, jetzt bin ich echt am Ende !!
    Die andere Wohnung wurde nicht genehmigt, weil sie etwas über der angemessenen ist..
    Aber die Sache ist die.. hier im Ort gibt es keine billigere, was passiert da jetzt, sonst steh ich am 01.06.2011 echt auf der Strasse.
    Und ausserdem ist es auch noch so, ich wäre nie auf die idee gekommen in eine WG zu ziehen, wenn die mir von Arge nicht in den Ohren gelegen hätten von, zu teuer, obwohl das hier schon eine der billigsten Wohnungen im Ort war ( ist) Ich kann doch nichts dazu wenn der andere WG Mitbewohner jetzt abspringt. Gibt es denn da keinen Sonderfall oder ähnliches ?? Ich habe ja auch kein Auto , bin also Ortsgebunden..
    Ich habe dnen auch gesagt bei Arge das ich was drüber ist, gerne selbst bezahle..
    Weiss denn jemand eine Lösung oder wie es gehen könnte ? Bitte !

    Hallo soulmate,
    wenn der Umzug in die WG genehmigt wurde, aus der dann nichts wurde, dann wird die Arge bestimmt auch dem Umzug in eine andere Wohnung zustimmen, wenn diese angemessen ist.
    An Umzugsskosten werden allerdings nur noch die Kosten für das Mietfahrzeug übernommen.


    Danke Dir , für Deine Antwort !!!!!!!!
    Hoffe das es auch so kommen wird..
    Aber müssen sie nicht zu der anderen Wohnung zustimmen, denn ich muss ja aus der alten Wohnung definitiv ausziehen ?? Sorry, aber ich bin noch ziemlich neu in dem Medie

    Ich habe beschlossen mit einen Bekannten eine WG zu gründen, hauptsächlich aus Kostengründen der Arge und auch weil ich in depressiver Behandlung ( schwere Depression) bin. Und Angst hatte weiterhin alleine zu wohnen.
    Arge hat alles genehmigt. Jetzt ist der Bekannte plötzlich wieder vom neuen Mietvertrag etc. zurück getreten.
    Ich kann auch nicht weiter in meienr jetzigen Wohnungen wohnen bleiben. Vermieter sagt, es geht nicht mehr.
    Also ich muss ausziehen.
    Habe nun eine Wohnung gefunden, was hier sehr schwer ist, die aber nicht mehr so günstig ist, wie die WG.
    Ich kann mir aber den Umzug nicht selbst leisten. Ist das jetzt auch ein Notfall und werden die mir vom Amt den Umzug auch noch bezahlen. sonst bin ich wirklich ketzt am Ende..
    Bitte um Rat

    Hallo
    Ich hoffe mir kann hier jemand helfen!
    Ich bekomme Arbeitslosengeld und hbe aber auch Allg 2 beantragt. Zudem hat mir mein Partner mit geteilt das er sich von mir trennt. wir wohnen gemeinsam in einen Haus. Also Arbeit weg >Partner weg.. Und Sperre am Arbeitsamt, weil mein Arbeitgeber behauptet ich habe gekündigt, was nicht der Fall war, Klage dagegen läuft.. Jetzt möchte ich von Eschwege wieder nach Erlangen, wegen Arbeit und meine Familie ist auch dort.. Es scheint aber ein grosses Problem zu sein als Allg 2 Empfänger eine Wohnung zu bekommen.. Gibt es da auch Hilfe durch die Allg 2 Stellen ? Oder eienen anderen Weg..
    MFG
    Irmi