Beiträge von Nicole.Christina

    Na da hat aber ein Edgar schlecht geschlafen. Unglaublich wie unfreundlich und verstaendnisslos manche Menschen sind!!!!!!!!!!
    Sabine, Kopf hoch. Es wird sich alles klaeren .... bis dahin: Es geht immer weiter, so schwierig es auch ist!
    Und lass Dich dann nicht auch noch von diesen DUMMEN (und das schreib ich jetzt mal gross :-) Bemerkungen der schlecht gelaunten Leute im Forum runter ziehen!!! Jeder hat so sein Ventil und bei manchen ist es eben ein Internetportal, ziemlich erbaermlich!
    Ich wuensche Dir und der Kleinen jedenfalls alles Gute!
    Und Lirafe, wenn Dich lange Texte belasten und Dir die Farbe der Schrift zu schaffen macht, dann lies ihn doch einfach nicht!!!!!!! Probleme haben manche Leute, unfassbar!

    Danielo
    Was faellt Dir eigentlich ein und wie redest Du denn mit mir!!! Ich moechte niemanden abzocken und wollte hier einfach nur Rat hinsichtlich was waere wenn, da ich nichts falsch machen will! Ich will doch garnicht dieses beknackte Hartz IV beziehen und hoffe dass ich schnell wenigstens einen Minijob finde. Ich schaff das schon irgendwie und werde mit Sicherheit meine Eigentumswohnung bekommen - als Altersvorsorge f. mich und mein Kind. Wenn es in Deinen Augen ein Fehler ist so zu denken, vor allem wenn man ein Kind hat und ohne Mann zurechtkommen will - ist das Dein Problem.
    WESTERWELLE kannst Du Dir uebrigens da hinstecken wo die Sonne nicht scheint!!! Schoenes Wochenende!

    Aber sagt folgendes nicht aus, dass das nur eine Rolle nach Antragstellung spielt oder verstehe ich das falsch?
    Grundsätzlich gilt gemäß § 12 IV 2 SGB II als Stichtag der Vermögensberechnung der Zeitpunkt der Stellung des Erst- oder Folgeantrags. Allerdings kommen Abweichungen hiervon in Betracht, wenn sich im Laufe des Leistungszeitraums erhebliche Wertzuwächse oder Wertverluste von Vermögensgegenständen einstellen.

    :-)
    So einfach ist es leider nicht. England gehoert nur teilweise zur EU - Die Briten haben etliche Abkommen nicht unterzeichnet. Es ist sehr schwer so etwas von Deutschland aus einzuklagen. Er koennte behaupten er habe keinen Job mehr und und und... es gibt etliche Moeglichkeiten dem ganzen auszuweichen und dann muss alles in Deutsch uebersetzt werden wenn er ueberhaupt noch Auskunft ueber sich ausgibt. Er koennte einfach aufhoeren zu zahlen und leider erwarte ich das auch.

    Das waere ja toll. Mit Unterhalt kaeme ich natuerlich aus ohne zur Arge gehen zu muessen, was ja durchaus sehr unangenehm ist. Doch da mein Mann Englaender ist und hier lebt und arbeitet... ich aber wieder in Deutschland bin.. muss er denn dann trotzalledem Unterhalt zahlen? Da bin ich mir eben nicht sicher. Warum ist alles immer so kompliziert. :confused:

    Leider weiss ich allerdings dass ich wenn die Scheidung durch ist in Deutschland erstmal Hartz IV benoetige, wenn ich zurueck nach D ziehe und dann noch mit kleinem Kind, dauert es bis ich einen Job und Kinderbetreuung habe :-(
    Ich moechte allerdings meiner Kleinen gerne was bieten, auch f. spaeter - deshalb dachte ich eine Eigentumswohnung waere ideal und dann muesste der Staat auch nicht mehr f. meine Miete aufkommen. Ich werd mir das alles mal durch den Kopf gehen lassen muessen.
    Vielen Dank erstmal.

    Ich lebe zur Zeit im Ausland und mir steht eine Scheidung bevor. Aus dieser werde ich mit einer Auszahlung von ca. 100,000 Euro raus gehen.
    Ich habe eine kleine Tochter und moechte gerne von dem Geld eine Eigentumswohnung als Altersvorsorge kaufen sobald ich zurueck in Deutschland bin.
    Aber geht das denn, wenn ich kurz darauf Leistungen beantrage, denn ich brauch ja immernoch Geld zum Leben f. mich und die Kleine.
    Habe schon gelesen, dass man eine angemessene Wohnung durchaus besitzen darf, aber wie lange vor Beantragung von Leistungen muss man die schon gehabt haben oder spielt das keine Rolle?
    Vielen Dank schon mal.

    Ich lebe zur Zeit im Ausland und mir steht eine Scheidung bevor. Aus dieser werde ich mit einer Auszahlung von ca. 100,000 Euro raus gehen.
    Ich habe eine kleine Tochter und moechte gerne von dem Geld eine Eigentumswohnung als Altersvorsorge kaufen sobald ich zurueck in Deutschland bin.
    Aber geht das denn, wenn ich kurz darauf Leistungen beantrage, denn ich brauch ja immernoch Geld zum Leben f. mich und die Kleine.
    Habe schon gelesen, dass man eine angemessene Wohnung durchaus besitzen darf, aber wie lange vor Beantragung von Leistungen muss man die schon gehabt haben oder spielt das keine Rolle?
    Vielen Dank schon mal.