Kauf einer Eigentumswohnung und Hartz IV???

  • Ich lebe zur Zeit im Ausland und mir steht eine Scheidung bevor. Aus dieser werde ich mit einer Auszahlung von ca. 100,000 Euro raus gehen.
    Ich habe eine kleine Tochter und moechte gerne von dem Geld eine Eigentumswohnung als Altersvorsorge kaufen sobald ich zurueck in Deutschland bin.
    Aber geht das denn, wenn ich kurz darauf Leistungen beantrage, denn ich brauch ja immernoch Geld zum Leben f. mich und die Kleine.
    Habe schon gelesen, dass man eine angemessene Wohnung durchaus besitzen darf, aber wie lange vor Beantragung von Leistungen muss man die schon gehabt haben oder spielt das keine Rolle?
    Vielen Dank schon mal.

  • Eigentlich müsste Dir nach der Scheidung doch Unterhalt deines Exmannes zustehen, genauso fürs Kind. Wenn Du durch die Eigentumswohnung Dir ja im Prinzip schon die Mietkosten sparst, müsstest Du damit doch eigentlich für den Rest des Lebensunterhaltes aufkommen können, wozu dann ALG II ? Du musst der Arge ja alles offen legen und bei der Summe, wirst Du mit Sicherheit nichts bekommen.

  • Das waere ja toll. Mit Unterhalt kaeme ich natuerlich aus ohne zur Arge gehen zu muessen, was ja durchaus sehr unangenehm ist. Doch da mein Mann Englaender ist und hier lebt und arbeitet... ich aber wieder in Deutschland bin.. muss er denn dann trotzalledem Unterhalt zahlen? Da bin ich mir eben nicht sicher. Warum ist alles immer so kompliziert. :confused:

  • Also für das Kind mit Sicherheit sogar. Was deinen Unterhalt anbelangt weiss ich das nicht genau.
    Kenne nur einen ähnlichen Fall, wo der Vater in Amerika lebt und fürs Kind trotzdem Unterhalt zu zahlen hat.
    Diesbezüglich würd ich mir einen anwältlichen Rat einholen. Insofern dies ebenso möglich ist, kann dieser Dich dann unterstüzen.
    Fürs Kind würde ich mir in jedemfall einen Unterhaltstitel holen, damit stehst Du immer auf der sicheren Seite.


    Wünsche Euch alles Gute.

  • ist nicht weg. Sie hat die frage dummerweise nur zweimal gestellt:


    http://www.sozialleistungen.in…n-und-hartz-iv-12367.html


    nun noch mal zum kauf einer immobile kurz vor dem fall in die bedürftigkeit. wenn man statt einer angemessenen eigentumswohnung 100000 € barvermögen hätte, so wäre man bekanntlich für längere zeit nicht berechtigt, hartz4-leistungen zu beziehen. Nun aber hätte man ab sofort anspruch auf die üblichen regelleistungen der in der Wohnung lebenden bedarfsgemeinschaft und könnte zudem zusätzlich noch die betriebs-und heizkosten bei der arge geltend machen und würde dem staat sofort auf der tasche liegen. der anspruch würde sich also nur um eine fiktive nettokaltmiete verringern. für den staat also kurz-und mittelfristig ein kostenfaktor.
    daher wertet die arge derartige fälle als verscheierung von vorhandenem vermögen und entscheidet somit grundsätzlich gegen das zugestehen von sozialleistungen gemäß sgb2.

  • ganz ehrlich ich würde dir davor nur abraten, dein eigenvermögen is vorangig zur sicherung deines lebensunterhalts auf zubrauchen und eine so kurze zeitspanne zwischen kauf der eigentumswohnng und beantragung für hartz4 wird dir warscheinlich negativ ausgelegt werden.


    hier ein kleiner auszug aus dem SGB II :
    Als Vermögen sind alle verwertbaren Vermögensgegenstände des Antragstellers und den in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen zu berücksichtigen.


    Eine Anrechnung erfolgt grundsätzlich auf den gesamten Bedarf der Bedarfsgemeinschaft. Eine Ausnahme hiervon bildet das Vermögen minderjähriger, unverheirateter Kinder, deren Vermögen lediglich auf den eigenen Bedarf anzurechnen ist.


    Das Vermögen von verwandten oder verschwägerten Personen, die mit dem Antragsteller in einer Haushaltsgemeinschaft (nicht Bedarfsgemeinschaft!) Leben ist anzurechnen, sofern dies nicht als solches anrechnungsfrei ist oder innerhalb der bestehenden Freibeträge liegt (§ 9 IV SGB II i.V.m. § 7 II Alg II-V 2008).


    Grundsätzlich gilt gemäß § 12 IV 2 SGB II als Stichtag der Vermögensberechnung der Zeitpunkt der Stellung des Erst- oder Folgeantrags. Allerdings kommen Abweichungen hiervon in Betracht, wenn sich im Laufe des Leistungszeitraums erhebliche Wertzuwächse oder Wertverluste von Vermögensgegenständen einstellen.

  • Aber sagt folgendes nicht aus, dass das nur eine Rolle nach Antragstellung spielt oder verstehe ich das falsch?
    Grundsätzlich gilt gemäß § 12 IV 2 SGB II als Stichtag der Vermögensberechnung der Zeitpunkt der Stellung des Erst- oder Folgeantrags. Allerdings kommen Abweichungen hiervon in Betracht, wenn sich im Laufe des Leistungszeitraums erhebliche Wertzuwächse oder Wertverluste von Vermögensgegenständen einstellen.

  • na wenn dem so wäre, dass nur das vermögen zum zeitpunkt der stellung des erst-oder folgeantrags zählt, dann frage ich mich, warum denn eigentlich überhaupt bankprüfungen 3 jahre rückwirkend gemacht werden. dann bräuchte ja jeder nur eine woche vor antragsstellung sein geld, in welcher höhe auch immer, von der bank holen und es sich in der hängematte des sozilastaates beqem machen.
    was du willst, ist einfach nur abzocken.


    westerwelle hat recht.


    aber trotzdem schön zu wissen, dass deutschlands knartz4-empfänger nun wirklich keine anderen sorgen als den kauf einer eigentumswohnung haben. ich hätte wohlmöglich gedacht, denen geht es doch tatsächlich schlecht.

  • Danielo
    Es wäre im Interesse der größeren Zahl der H IV-Empfänger und auch der Mehrheit der Nutzer hier wirklich angebracht, nicht alle über einen Kamm zu scheren, weil hier hin und wieder solche Fragen / Fragesteller auftauchen. Es waren doch auch nicht alle Deutschen Nazis, oder? Weitere Diskussionen dazu erübrigen sich wohl.

  • Danielo
    Was faellt Dir eigentlich ein und wie redest Du denn mit mir!!! Ich moechte niemanden abzocken und wollte hier einfach nur Rat hinsichtlich was waere wenn, da ich nichts falsch machen will! Ich will doch garnicht dieses beknackte Hartz IV beziehen und hoffe dass ich schnell wenigstens einen Minijob finde. Ich schaff das schon irgendwie und werde mit Sicherheit meine Eigentumswohnung bekommen - als Altersvorsorge f. mich und mein Kind. Wenn es in Deinen Augen ein Fehler ist so zu denken, vor allem wenn man ein Kind hat und ohne Mann zurechtkommen will - ist das Dein Problem.
    WESTERWELLE kannst Du Dir uebrigens da hinstecken wo die Sonne nicht scheint!!! Schoenes Wochenende!

  • lirafe


    Zitat

    Es waren doch auch nicht alle Deutschen Nazis, oder?


    nicht alle, aber leider eine überwiegede mehrheit.


    Zitat

    Da du relativ neu bist


    Du weißt schon, dass 99,8 prozent aller mitglieder hier das forum sofort oder nach wenigen tagen wieder auf nimmer wiedersehen verlassen, sofern sich ihre frage erledigt hat, bzw. keine weiteren informationen mehr kommen. dazu wird nicole ganz sicher auch gehören.



    Zitat

    hoffe dass ich schnell einen Minijob finde


    na mit einem minijob wird man sich eine eigetumswohnug nicht halten können. Allein schon die erwerbskosten wie notar-, grunderwerbssteuer, evt. makler, grudbucheintrag ect. belaufen auf mehr als 10 %.


    Zitat

    WESTERWELLE kannst Du Dir uebrigens da hinstecken wo die Sonne nicht scheint!!!


    Stimmt, der ist so opportun, dass er sich nun kurz vor der nrw-wahl nicht mehr traut, die pfeife!:D
    trotzdem hat er aber recht!

  • Danielo - da geb ich Dir sogar recht!.Ich werde auch aus diesem Forum verschwinden. Denn im Gegensatz zu jemandem wie Dir verbringe ich nicht den ganzen Tag in Internet Foren - deshalb mach ich jetzt einfach weiter mit meinem Leben! Alles Gute Euch noch!