Beiträge von babyace

    meine kinder sind 7 jahre alt und 4 monate alt.


    ich kenne leute da sind die kinder nicht mal geboren und sie können in eine grössere wohnung ziehen.
    Wir können unsere kinder ja auch nicht zusammen in ein zimmer lassen, da mein großer ja schon zur schule geht und der kleine nun mal nachts auch noch nicht durchschläft.


    mein problem ist halt, das der kleine schon geld bezieht, aber im sinne von der sachbearbeiterin noch nicht als "person" zählt, die anspruch auf eigenen lebensraum hat ( das soll mal einer verstehen)


    kann ja auch nicht im sinne der arge sein, das wir für 8 monate in eine 3 raum wohnung ziehen und danach erst in eine grössere wohnung ziehen können. das wäre ja auch wieder mit kosten verbunden.

    Hallo


    vllt. könnt ihr mir ja helfen!
    Kurz meine Geschichte:


    Ich(23) ,mein Verlobter (24) und meine Zwei Kinder (7 und 4 Monate) leben momentan in einer 57qm² Wohnung.
    Habe mich in verschieden Foren schlau gemacht und häufig gelesen, das ein Baby auch schon als "Person" zählt. Ich und mein Freund zu unsere IFK hin und nachgefragt, die sagte grössere Wohnung gibts nicht!??
    Habe mir den Flyer Was-Wieviel-Wer-SGBII nochmal durgelesen und dort steht :"wer?
    Den Anspruch haben Bezieher von Alg II, wobei alle Mitglieder
    der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt werden."



    Also sehe ich das richtig, mein kleiner hat Anspruch auf ein eigenes Zimmer ?????


    Ich kenne massig Leute die mit Baby eine grössere Wohnung bekommen haben und zu uns wird gesagt, das geht nicht weil das Kind erst mit einem Jahr Anspruch hat!?


    Über Antworten würde ich mich sehr freuen


    LG

    Hallo,


    vllt. könnt ihr mir helfen!!!


    Also folgendes Problem:
    Ich bin 21 Jahre alt und haben ein Kind und beziehe (leider) Hartz-4. Nun möchte ich aber mit meinem Verlobten(bezieht auch Hartz- 4) zusammen ziehen. Habe das natürlich vorher mit meiner IFK abgesprochen und sie sagte mir das einem Zusammenzug nichts im Wege stehen würde. Nun mein Problem: Ich bin ab dem 1.6.10 zu 100% sanktioniert.
    Nun weiss ich nicht wie das mit dem Umzug geregelt ist!
    Ich müsste ja ein Dahrlehen beantragen zur Übernahme der Mietkaution und so weiter!
    Wie siehts nun aus übernimmt die Arge trotz der Sanktion die Kosten oder muss ich warten bis die Sanktion vorrüber ist???????


    Vielen Dank für Antworten!!!