Größere Wohnung???

  • Hallo


    vllt. könnt ihr mir ja helfen!
    Kurz meine Geschichte:


    Ich(23) ,mein Verlobter (24) und meine Zwei Kinder (7 und 4 Monate) leben momentan in einer 57qm² Wohnung.
    Habe mich in verschieden Foren schlau gemacht und häufig gelesen, das ein Baby auch schon als "Person" zählt. Ich und mein Freund zu unsere IFK hin und nachgefragt, die sagte grössere Wohnung gibts nicht!??
    Habe mir den Flyer Was-Wieviel-Wer-SGBII nochmal durgelesen und dort steht :"wer?
    Den Anspruch haben Bezieher von Alg II, wobei alle Mitglieder
    der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt werden."



    Also sehe ich das richtig, mein kleiner hat Anspruch auf ein eigenes Zimmer ?????


    Ich kenne massig Leute die mit Baby eine grössere Wohnung bekommen haben und zu uns wird gesagt, das geht nicht weil das Kind erst mit einem Jahr Anspruch hat!?


    Über Antworten würde ich mich sehr freuen


    LG

  • Zitat

    Also sehe ich das richtig, mein kleiner hat Anspruch auf ein eigenes Zimmer ?????


    nee, hat er nicht, die quadratmeterzahl ist entscheidend. wären bei euch also 80 bis 90 qm zu einem angemessenen warmendmietpreis. wenn die bude 4 oder 5 zimmer hat ist das o.k.

  • Zitat

    Also sehe ich das richtig, mein kleiner hat Anspruch auf ein eigenes Zimmer ?????


    Welchen meinst Du ? den 7 Monate alten oder den 4 Monate alten ? Wie geht das überhaupt, in der Schwangerschaft nach 3 Monaten nochmal schwanger zu werden !? Das ist ja eine biologische Sensation, ab zum Fernsehen und sofort Exclusiv Vertrag unterschreiben und auf diesem Weg dauerhaft raus aus ALG II :D

  • Zitat

    nee, hat er nicht, die quadratmeterzahl ist entscheidend.

    lieber "lacki" der Sozialgott sagt: das stimmt ja nun auch nicht so ganz was Du da schreibst! Selbstverständlich steht den Kindern ab einem gewissen Alter auch ein eigenes Kinderzimmer zu, bzw. ist es Vater und Mutter auch nicht dauerhaft zumutbar ein Zimmer mit Ihren Kindern zu teilen, im Schlafzimmer wird ja nicht nur geschlafen! Und in Anbetracht dieser Umstände ist dann doch irgendwann der Zeitpunkt gegeben wo die Kinder sehr wohl ein eigenes Schlafzimmer haben sollten und sofern Junge und Mädchen vorhanden sind bisweilen sogar für jedes Kind eines ab einem gewissen Zeitpunkt zur Verfügung stehen sollte.


    Du musst ja nicht Deine liberalen Grundhaltungen bis ins Letzte ausleben, österreichische Verhältnisse haben wir im Moment nur in Leipzig. Ich weis ja nicht ob Du grade an einem sozio-ökologischem Projekt arbeitest denke aber das das örtliche Jugendamt da irgendwann doch schon das eine oder andere Wort mitzusprechen hat!

  • meine kinder sind 7 jahre alt und 4 monate alt.


    ich kenne leute da sind die kinder nicht mal geboren und sie können in eine grössere wohnung ziehen.
    Wir können unsere kinder ja auch nicht zusammen in ein zimmer lassen, da mein großer ja schon zur schule geht und der kleine nun mal nachts auch noch nicht durchschläft.


    mein problem ist halt, das der kleine schon geld bezieht, aber im sinne von der sachbearbeiterin noch nicht als "person" zählt, die anspruch auf eigenen lebensraum hat ( das soll mal einer verstehen)


    kann ja auch nicht im sinne der arge sein, das wir für 8 monate in eine 3 raum wohnung ziehen und danach erst in eine grössere wohnung ziehen können. das wäre ja auch wieder mit kosten verbunden.

  • Was Deine SB sagt ist soweit durchaus richtig.
    Zum Einen schläft ein Säugling noch im elterlichen Schlafzimmer und zum Anderen hätte er zwar Anspruch auf die Quadratmeter, nicht aber auf ein eigenes Zimmer. Kurzum: Es besteht in Deinem Falle kein zwingender Grund für einen Umzug!

  • Ihr könntet aber, wie so viele Ottonormalverdiener auch, die sich keine größere Wohnung leisten können, euer Schlafzimmer zur Verfügung stellen. D. h. ihr schlaft im Wohnzimmer, wenn ihr nicht mit eurem Baby in einem Zimmer schlafen wollt. Außerdem wo steht geschrieben, dass Geschwister (auch wenn wie in diesem Fall) sich nicht ein Zimmer teilen können? Dann müsst ihr eben auf euer Schlafzimmer verzichten.