Beiträge von Spejbl

    Sich in ein anderes Arbeitsgebiet einzuarbeiten kann schon eine Herausforderung sein. Man muss sich mit der Materie vertraut machen. Aber, das eigentliche Handwerkszeug ist doch das Gleiche. Präsentation, Werbung und Verkauf. Ich würde das mal versuchen, positiv sehen.


    Vor dieser oder einer ähnlichen Herausforderung stehen viele. Und das ist sogar branchenunabhängig. Das kann sogar schon passieren, wenn man z.B. in eine andere Abteilung kommt. Und nebenbei bemerkt, wird damit der sogenannte Komfortbereich erweitert.


    Die Zumutbarkeit scheint schon gegeben. 1 Stunde Anfahrt ist i.d.R. zumutbar. Da müssten schon gewichtige Gründe vorliegen, um das Gegenteil annehmen zu können. Bleibt die Frage nach dem Alter, aber auch nach Unterbrigungsmöglichkeiten, wie beispielsweise einem Hort.

    Hallo P.W.,


    Zitat

    Muss ich mich jetzt auf Stellenangebote bewerben oder kann ich mir stattdessen eigene Stellenangebote suchen und mich quasi im Gegenzug darauf bewerben.


    Natürlich kannst du und du solltest dich auch zusätzlich (also initiativ) bewerben. Da natürlich auf Stellen, die dich interessieren. Wundert mich sogar ein bisserl, dass das nicht abgefragt wird.


    Zitat

    Ich hatte einen Bandscheibenvorfall (wer nicht?!) und mir vor ein paar Jahren gedacht such dir was neues bist noch jung. Ich habe quasi eine Umschulung durch gesundheitliche Probleme gemacht. Und jetzt muss ich mich als Lager-Arbeiter, Industriemechaniker usw bewerben, sonst kein Geld.
    Ganz ehrlich das mache ich auch, wenn es je mal zu einem Vorstellungsgespräch kommt, was soll ich sagen, wenn die mich fragen warum ich umgeschult habe?! Wenn die Schmerzen wieder anfangen, muss ich halt wieder zum Arzt und fertig. Es gibt ja auch andere Arbeiten als Industriemechaniker, die den Rücken bzw die Bandscheibe nicht so belasten. Leider habe ich kein Zerspanungsmechaniker gelernt, womit meine Chancen auf einen Job an der Fräse oder Drehbank steigen.


    Ganz einfach, im Vorstellungsgespräch sagst du die Wahrheit. Und wer hält dich davon ab, dich als Zerspaner zu bewerben. Gut, zunächst als Ungelernter. Aber, wenn du das Handwerk beherrscht? Also, Versuch macht klug.

    Sicher ist die Leiharbeitsbranche bei uns in Deutschland nicht ganz unumstritten. Und Schwarze Schafe gibt es überall. Und die sind dafür verantwortlich, dass die Gerichtsbarkeit einiges zu tun hat.


    Dennoch kann und darf man nicht eine ganze Branche in Diskredition bringen. Es gibt durchaus viele Gegenbeispiele, wo der Leiharbeitnehmer mit seinem Personaldienstleister zufrieden ist. Einige könnte ich benennen. Man wird mir sicher nachsehen, dass ich das nicht tue.

    Also, wenn man denn schon weiss, was man zurückzuzahlen hat, das Geld bei Seite legen und bei Fälligkeit an angegebene Bankvernindung zahlen. Dazu ergeht ein Erstattungsbescheid. Vorher ist für das Amt die Geldzuordnung immer ein beisserl schwierig. Sind Interna beim Amt.


    Ändern sich die Verhältnisse innerhalb eines Bewilligungszeitraumes, sind diese Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Mögliche Nachzahlungen sollte man daher zurücklegen, damit diese bei Fälligkeit sofort angewiesen werden können. Überschlagen kann man das ja schon. Und zur Beachtung: Es zählt der Geldzufluss. Also kann z.B. bei Arbeitsaufnahme im Juli der ALG II Anspruch Juli noch genauso hoch wie vorher sein, nämlich dann, wenn das Juli-Gehalt im August ausgezahlt wird.


    Im Übrigen: Private Schulden werden nicht berücksichtigt. Die Rückzahlung derselben mindert regelmässig nicht das anzurechnende Einkommen.


    Gehalt: Es wird natürlich zunächst vorläufig (unter Berücksichtigung eines fiktiven Einkommens) bewilligt. Gerade bei schwankenden Einkommen kann man da auch gar nicht anders verfahren. ALG II wird immer zunächst für 6 Monate im Voraus bewilligt. Ist der Bewilligungezeitraum abgelaufen, kann und muss abschliessend berechnet und bewilligt werden. Da wird jeder Monat durchdekliniert.


    Etwas anders wird beim Gewerbe gerechnet und abgerechnet: Da wird generell auf Grund einer Prognose bewilligt (sofern diese natürlich plausibel ist). Diese umfasst 6 Monate im Voraus. Und von 6 Monaten das Monatsmittel gerechnet und als vorläufiges Einkommen berücksichtigt. Hernach (abschliessende Angaben auf EKS) wird vom Halbjahresgewinn pro Monat 1/6 als Einkommen aus Gewerbe (oder selbständiger Tätigkeit) genommen und berücksichtigt.


    Basierend auf der Summe der Einkommen der einzelnen Einkommensarten wird das Einkommen errechnet. Bei Berücksichtigung des Einkommen wird der Erwerbseinkommensfreibetrag natürlich nur einmal je Person / Monat berechnet.


    Die sich daraus ergebene Differenz für den abgelaufenen Bewilligungszeitraum wird entweder noch ausbezahlt oder muss zurückbezahlt werden. Funktioniert also ganz so wie beim Energielieferanten.

    Dann kannst du ja in die Politik gehen. Zunächst aber darfst du am 22.09.13 erst einmal wählen gehen.


    Ein Spruch aus einem ur-ur-uur-alten Buch: Wer ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein. Übrigens der, der das sagte, hat als Einziger das Mandat, das ewige Leben zu versprechen. Jesus Christus, der Gekreuzigte und Auferstandene. O.K.?


    Keine Kirche, keine Partei und keine andere Institution kann das versprechen.

    Hallo Jones,


    Dann sollte sich dein Missgefallen aber gegen die Wirtschaft und deren Bosse, bzw. einen Teil der Wirtschaftsbosse richten. Denn in der Wrtschaft wird allzuoft ALG II als verkappten Lohnkostenzuschuss betrachtet. Richtig, damit werden de facto die Personalkosten subventioniert.


    Eine am 13.05. in der ARD ausgestrahlte Reportage erhärtet eben diese Feststellung.


    http://programm.daserste.de/pages/programm/detailArch.aspx?id=323D517EBC23BA3154B9A574757BBE10


    Natürlich ist die Politik nicht in der Lage, dieses Problem zu lösen. Aber ursächlich liegt die Verantwortung hierfür in der Wirtschaft. Und somit bekommt ein Werbeslogan "Geiz ist Geil" eine ganz andere Gewichtung.

    Du musst das JC aber auch verstehen; es ist eben nicht sicher, ob euer Plan auch so aufgeht, wie er gedacht ist. Weil, was ist, wenn das Geschäft der Eltern nicht oder nicht ausreichend läuft?


    Natürlich kannst du mal beim JC nachfragen, warum der Umzug so nicht befürwortet wird. Ein Recht auf Begründung der Entscheidung hast du allemal.


    Zum Zweiten: Gibt es da nicht auch Freunde oder andere Bekannte oder Verwandte, die bei der Renovierung mithelfen könnten?

    Dann fragt man sich, wie man auf solch eine dumme Idee bzgl. versteckter Kamera kommt. Zuviel Bild? Zuviel RTL & Co? Läuft grad irgendwo wieder Helena Fürst? Oder wie sonst kommt ein halbwegs intelligenter Mensch auf sowas? Für mich bleibts dabei: ich bin enttäuscht.


    Sicher, die Medien leben es vor. Und nicht nur Sender, von denen man weiss, dass es Verblödungs-TV ist. Das stimmt allerdings. Deshalb danke ich für die Korrektur und deine aufrichtige Meinung. Und das meine ich wirklich so. :)


    Nachtrag: Man muss aufpassen, dass man sich nicht genseitig aufhetzen lässt.


    In dem Zusammenhang sei auch noch mal für den Leser da draussen aufgezeigt: Der/die SB und FM sind nicht Gegner der Antragsteller. Manche Medien versuchen genau das zu suggerieren. Sondern es wird i.d.R. kooprativ zusammengearbeitet.


    Leider geht dieser Aspekt gerade bei Themen, wie in diesem Thread angesprochen, verloren. Und, um es noch einmal einmal hervorzuheben: Es ist nicht der Regelfall. Denn es äußern sich i.d.R. lediglich diejenigen, wo es, um es mal vorsichtig zu sagen, nicht optimal läuft.


    In gut 90% der Fälle klappt die Zusammenarbeit zwischen Leistungsträger und -bezieher ja ohne grössere Probleme. Und selbst da, wo es welche gibt, kann in 99,9% vernünftig Abhilfe geschaffen werden.

    Das ist arg traurig, wenn übersehen wird, dass auch Beschäftigte in Behörden PERSÖNLICHKEITSRECHTE haben! Es wirft kein gutes Licht auf dich, sorry und ich werde das auch im Hinterkopf behalten. ...


    Ich will keinesfalls Persönlichkeitsrechte verletzen. Und ich bin dafür, auf beiden Seiten friedlich und Kooperativ miteinander umzugehen. Nur so kann man Probleme in den Griff bekommen.


    Ich bin auch der Meinung, dass Fälle wie von TE beschieben, Einzelfälle sind. Darauf, und nur darauf, bezog sich meine Reaktion.

    ich dachte, das ist aus Life of Brian.... ;)


    Ansonsten würde auch ich tunlichst auf die Kamera verzichten.


    LG chico


    O.K. Kritik ist angekommen. Danke für den Hinweis. Auch an Turtle1972. Muss ich jetzt peinlicherweise zugeben, das Problem Straftatbestand habe ich in diesem Falle wirklich nicht ins Auge gefasst. Zu einer Straftat anregen will ich natürlich nicht. Aber es ist in sofern ganz gut, dass geklärt ist, dass das strafrechltliche Konsequenzen haben kann, wenn man auf diese Art Beweise sichert. Allerdings, und das war die Intention, hat sich gezeigt, dass dieses Mittel bei so manchen Fällen dazu beigeführt hat, dass eben Sachen aufgedeckt, bewiesen und entsprechend gewürdigt werden konnten. Ich erinnere dazu nur an den Fall im Pflegeheim.


    http://www.radiobremen.de/wissen/themen/gewaltpflege102.html

    @ lacki: Fachlich zwar korrekt, in der Formulierung und Beratungsqualität aber unter aller Sau :(.


    Die Betriebskosten sind Kosten der Unterkunft. Dazu zählen auch die Heizkosten. Diese sind zwingend zu berücksichtigen. Damit ist aber auch ein Guthaben aus eben jener Abrechnung bedarfsmindernd zu berücksichtigen. Es mindert ja die Kosten der Unterkunft.


    Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes


    Rechtsgrundlage: http://dejure.org/gesetze/SGB_X/45.html


    In diesem Falle hätte Alles vorgelegt werden müssen. Ja, das Amt kann die Unterlagen noch verlangen und dann die Bescheide ändern.

    Diffarmierungen, Anmache etc. sind jedem Forum abträglich.


    In den meisten Foren gibt es Forenregeln, die jeder User beachten sollte. Denn bei permanenten Verstoss bzw. wenn der Verstoss entsprechend relevant ist, kann es sein, dass ganz schnell der Account gesperrt wird. Zumindest aber wird der entsprechende Beitrag gelöscht und/oder der Thread geschlossen.


    Ein Forum sollte dem Erfahrungsaustausch dienen, aber auch Fachwissen vermitteln. Und, was auch wichtig ist: Genau wie im Echtkontakt miteinander umgehen.

    Da du weisst, dass du zu viel erhälst, ist es ratsam, das zu viel erhaltene Geld schon mal zurückzulegen. Wie viel das monatlich ist, kannst du mit einem Hartz IV- Rechner prüfen. Dabei wirst du nicht umhinkommen, jeden Monat einzeln zu berechnen, da ja dein Einkommen schwankt.


    Die Bescheide ergehen ja zunächst vorläufig, da ja vorausschauend vorbehaltlich der Einkünfte im Bewilligungszeitraum. Es wird auf jeden Fall ein oder mehrere Änderungsbescheide geben. Die solltest du dann schon mal prüfen. Beim Einkommen zählt immer der Geld-Zufluss.


    Wenn die Erstattungsbescheide ergangen sind, und für in Ordnung befunden wurden, ist das Geld zur Zahlung anzuweisen. Die Zahlung ist nicht fällig, wenn Rechtsmittel eibngelegt werden. Also Widerspruch, Klage. In den Bescheiden steht genau, bis wann auf welche Bankverbindung mit welchem Betreff entlastend einzuzahlen ist.


    Noch ein Tipp: Heb die Nachweise, dass und was du wann beim Amt eingereicht hat, gut auf. So, wie du es beschreibst, könnte es sein, dass da beim Amt irgend etwas schief lief. Gewöhnlicherweise wird dann dem Bezieher der Sozialleistung erst einmal Unterlassung vorgeworfen. Gleich mal mit Sanktionsandrohung und oder mit Androhung von Bussgeldern. Dagegen musst du dann revisionssicher angehen. Dazu unbedingt Aktenlage sichern.

    Und das wird schon aufwendig.


    Das Amt hat 6 Monate Zait für Antragsbearbeitung, für Widersprüche bearbeiten 3 Monate. Danach kann Untätigkeitsklage erhoben wrden. Aber auch nur dann, wenn sich nix rührt. In diesem Falle sollten schleunigst die Angaben und Nachweise eingereichtwerden. Die Zuarbeitz muss scho funktionieren.


    Du kannst aber derweil schon mal Abschlagszahlungen beantragen.

    Das ist kein Einkommen, sondern Vermögensumwandlung. Nur evtl. Gewinn wäre Einkommen.


    Das Problem wird meist darin bestehen, dass die Versicherungen Boni etc ausweisen. Hat man aber mehr eingezahlt, als man insgesamt rausbekommt, wird automatisch ein Widerspruch fällig, wenn das JC die ausgewiesenen "BONI" als Einkommen wertet.


    BSP: Eingezahlter Betrag: 5.000 EUR; Rückkaufswert 4.000 EUR; Boni 600 EUR. (Auszahlung 4.600 EUR). In so einem Fall wird das JC wohl die 600 EUR als einmaliges Einkommen versuchen, anzurechnen. Dagegen müsste der Rechtsweg beschritten werden. Da 5.000 EUR eingezahlt wurden, liegt kein "Gewinn" vor. Erst, wenn mehr als 5.000 EUR zur Auszahlung kämen, das wäre Einkommen. Oder extra Zahlungen, die nicht im zuvor bescheinigten Vermögen aufgelistet wurden. Dafür hat man ja zuvor die Anlage VM ausgefüllt.


    Ich selber habe gerade in solch einer Sache einen Widerspruch laufen. Da hatte ich eine Unfallprämienrückgewährversicherung versilbern müssen. In sofern ist die Besognis berechtigt.


    Tipp: Ist der Widerspruch wegen Verfristung nicht mehr möglich, einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen. Das geht bis zu einem Jahr nach Ergehen des Bescheides.


    Diese Transaktion muss auf jedem Fall dem JC angezeigt werden. Mit Nachweisen auf dem Bankauszug, der Bescheinigungen der Versicherung etc.

    Ich hoffe, es ist noch nicht zu spät. Da das alte Auto sowieso nicht mehr viel taugt: Weg damit. Von mir aus für 1.000 EUR versilbern.
    Die beiden Versicherungen versilbern. Davon ein gebrauchtes Auto im Wert von, sagen wir mal 6.000 EUR oder 7.000 EUR kaufen.
    Damit ist das Vermögen: 1.000 aus Autokauf, Von den 9.400 EUR bleiben noch 3.400 EUR. Damit wäre das Barvermögen im Limit.
    Da das KFZ ja notwendig ist (altes wird nicht mehr lange gehen), kann auch keine absichtliche Herbeiführung der Bedürftigkeit seitens des Amtes nachgewiesen werden.


    Wichtig: das muss VOR dem ALG II Bezug geschen. Geht das erst im März, wäre der Antrag so zu stellen, dass im April der ALG II Bezug beginnt. Also Antragstellung im April. Wird auf Grund der Vermögenskonstellation wohl eh erst dann gehen, wenn das Barvermögen unter dem besagten Schwellenweert liegt. Denn vorher wird kein ANspruch auf ALG II bestehen.