das ist aus der höhe des krankenkaaaebeitrages nicht abzuleiten. probier doch mal einen alg2-rechner:
http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.html
aber ich denke, dass die 319 euro hartz4 plus miete bei euch schon passen.
das ist aus der höhe des krankenkaaaebeitrages nicht abzuleiten. probier doch mal einen alg2-rechner:
http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.html
aber ich denke, dass die 319 euro hartz4 plus miete bei euch schon passen.
klar musst du einen 1-euro-job machen. erst wenn du ein versicherungspflichtiges arbeitsverhältnis hast, könntest du den 1-eurojob verweigern.
allein die tatsche, dass du zufälliger weise auf 165 € eine nebentätigkeit machst, lässt übrigens tief blicken.
mietvertrag zur arge. und meistens wird die erstausstattung doch pauschal ausgezahlt, ohne dass man rechenschaft dafür ablegen muss. für einem single sind das im bundesdurchschnitt ca. 1500 euro.
dann kannste 160 €einbehalten.
wer, wie, was, wieso, weshalb, warum!
haltet den dieb!:D:p
ja, das kannst du!
rentenbeiträge werden seit 01. janur nicht mehr bezahlt. krankenkasse wird unabhängig von der höhe des hartz4-bezuges bezahlt, ich glaube mit einen einheitssatz von 126 euro. das hat aber keinen einfluss auf die höhe deines alg2-satzes.
80 prozent der biher eingezahlten beiträge wurden und werden beim alg1 eingezahlt.
bei der gewährung von bafög ja!
glückwunsch zum filius. andere haben in dem alter schon eine millionen verdient.
fakt ist, dass sie anscheinend genug verdient, dass es keine ansprüche auf sozialleistungen gibt.
von trennung ist da definitiv nicht die rede.
ZitatIn so einer Frage gleich Sozialbetrug zu sehen ist Quatsch
man ey, nun sei doch nicht so naiv. sozialbetrug ist ein volkssport. das machen doch viele so mit der zweitwohnung, die dann vermietet wird. geht zwar bei euch euch auf dem dorf nicht, aber in berlin passt das schon.
hier findest du genügend argumentationshilfe.
ZitatWie kann man denn für 3 Monate die Miete verprassen?! *
na wie wohl? da habe ich schon schlimmere sachen gesehen.
aber miete doppelt ist das natürlich nicht. zum einen sind es die altschulden und zum anderen ist es die aktuelle miete die man euch ja nun abziehen muss. unabhängig davon sind sanktionen immer möglich. das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
ist doch sicher ein anderer arbeitsamtbezirk. es gibt niederlassungsfreiheit für hartz4er. also könnt ihr umziehen, und zwar in eine wohnung die angemessen für zwei personen ist.
dann hätten übrigens alle eine zweite wohnung, die sie dann schwarz weiter vermieten würden.
ich werde aber weiterhin arge schreiben! ich lass mir doch von so einem nicht vorschreiben, wie ich mich auszudrücken habe.
also eine Exmatrikulation-Urkunde wollen die sicher sehen.
also chris76 ist schon lange weg aus dem forum, aber was fossibär hier schreibt ist mumpitz.
du hast nun wirklich von nichts eine ahnung, davon allerdings ein ganze menge ahnung.
da steht nichts von zerrütteten verhältnissen, sondern, dass das geld nicht reicht!
das ist sozialbetrug, basta!
eine besondere harte dürfte es nur bei selbstgenutzte immobilie geben. alles andere ist abwegig.
zunächst musst ihr der arge alles melden, allein schon wegen der ortsabwesenheit und wegen des dort erzielten einkommens. ob die das dann durchgehen lassen ist zweifelhaft.