den weg zur polizei kann sie sich sparen. es gibt ja keinen unterhaltstitel.
zum jugendamt ist schon mal der richtige weg. die können den unterhalt fürs erste festlegen, allerdings nur für die kinder. der ehegattenunterhalt sollte über anwälte abgeklärt werden, solange bis ein familiengericht im rahmen der scheidung was konkretes festlegt. der selbstbehalt deines freundes beträgt 950 €. alles darüber hinaus könnte für unterhltszahlungen drauf gehen.
Beiträge von lacki
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Der Verlobte ist nicht unterhaltspflichtig!
wie bitte? klar ist der kindesvater unterhaltspflichtig: da wäre ja u.a. der betreuunungsunterhalt:
http://www.sozialleistungen.in…/betreuungsunterhalt.html
sowie der kindesunterhalt gemäß düsseldorfer tabelle.
da aber der kindesvatervater(verlobte) nicht unterhaltsfähig ist, greift folgendes:http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=40244&ccheck=1
also ist es so, das der vater der schwangeren tochter die unterhaltszahlungen um die hälfte kürzen könnte. den rest zahlt der staat per unterhaltsvorschuss und hartz4.
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11 prozent der modernisierungskosten auf ein jahr umgerechnet.
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man alder, du hast ein dach über den kopf und vollVerpflegung. davon träumen 100tausende in diesem unserem land!
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es reicht doch, wenn die Leute in der vorgeschriebenen Miete bleiben.
ist eigentlich zu 95 % bundesweit üblich!
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ob ich trotzdem Widerspruch einlege.
klar, mach mal. wieder ein beweis, das hartz4er nicht ausgelastet sind! aber vielleicht kannste die sache ja bis zum bundessozialgericht voran bringen und ein grundsatzurteil für hartz4er erwirken.
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also die 500 euro netto weden zusammen addiert. 100 euro sind frei, und von den verbleibenden 400 hast du dann 20%, also 80 euro. bleiben dir 180 euro anrechnungsfrei.
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nee, mach dir mal nicht zu viel sorgen. die haben auch noch was anderes zu tun, als ein paar gebrauchten möbeln nachzujagen. es muss einfach nur plausibel und transparent sein.:);)
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die miete für zwei personen in remscheid ist 406 euro plus heizkosten. erlaubte qm-zahl ist allerdings 62.
ein umzug sollte aber unter diesen umständen nicht angezeigt sein. ich kann mir kaum vorstellen, dass es bei bis zu 62 qm neuvermietung signifikant billiger würde.details sind hier:
http://www.harald-thome.de/media/files/Kdu2/KdU-Remscheid---29.04.2010.pdf
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es zählt nun mal das zuflussprinzip. da das geld noch im dezember auf dem konto war, ist die rückforderung der arge berechtigt. du könntest ja eine rückzahlung in raten versuchen zu vereinbaren.
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Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld I richtet sich nach dem Alter des Arbeitslosen und wie lange der Arbeitnehmer in den letzten fünf Jahren vor seiner Arbeitslosigkeit versicherungspflichtig beschäftigt gewesen ist. Denn bei der Feststellung der Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld I können nur die Versicherungszeiten berücksichtigt werden, die der Arbeitslose in den 5 Jahren vor der Arbeitslosmeldung begen kann. In Fällen, in denen "Rest"-Ansprüche zu berücksichtigen sind, ist als (Höchst-)Anspruchsdauer mindestens die Anspruchsdauer des "Rest"-Anspruches zu berücksichtigen
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da wäre sicher besser so!
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ich rate bei solchen dingen aber immer zur vorsicht. innerfamiliäre geschäfte werden von der arge immer mit argusaugen betrachtet. man könnte zu der schlussfolgerung kommen, dass der kaufvertrag ein scheinvertrag ist und die sachen in wirklichkeit ein geschenk sind. so wie das unter verwandten üblich ist, besonders bei alten möbeln.;)
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sie darf jobs annehmen, so viel sie will. auch 400 euro jobs. arbeit ist in deutschland noch nicht verboten, auch für hartz4er nicht. im gegenteil. hartz4er müssen alles tun, um ihre bedürftigkeit zu beenden oder zu mindern.
Beide Jobs werden nicht zusammenaddiert. Wenn sie im 1. Job 400,00 verdient zahlt der Arbeitgeber die Pauschalen an die Bundesknappschaft es es bleiben 400,00 Euro. Erst der zweite ist versicherungspflichtig.
Beide Jobs werden versicherungspflichtig. Beispiel:
1. Job 250 Euro
2. Job 300 Euro
Summe= 550 Euro ---> beide versicherungspflichtig1. Job 250 Euro
2. Job 150 Euro
Summe = 400 Euro ---> beide versicherungsfrei1. Job 410 Euro
2. Job 400 Euro
1. Job versicherungspflichtig, da über 400 Euro und 2. Job versicherungsfrei, da 1. Job versicherungspflichtigweitere informationen findet man hier:
http://www.400-euro.de/400/400-sv.html#Die_Arbeitnehmerin_hat_mehrere_Jobs:
es kommt auf das nettoeinkommen an. 100 euro anrechnungsfrei und danach 20 % bis zu einem einkommen von 800 euro netto.
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ab dem 25. lebensjahr gibt es was für dich.
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keine förderung gibt es für dich!
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405 € warm, das sollte doch eigentlich im rahmen sein. berlin zahlt 444 €. eigentlich ist die miethöhe der ausschlaggebende faktor, weniger die größe. welcher landkreis seid ihr denn? gibt es denn überhaupt wohnungen bei euch, die zwei zimmer haben und unter 400 euro kosten würden und zudem noch behindertengerecht sind?
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na wenn die arge den oder die kaufverträge sehen will, dann lege sie ihnen doch vor.
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klar würde hartz4 bei der krankenversicherung helfen, aber jede krankenkasse die dich aufnehmen sollte wird auf die nachzahlung der fehlenden beiträge aus dem jahre 2007 bestehen. wenn du die nicht zahlst, brauch dich auch keine kasse aufnehmen. es gilt in deutschland eine pflicht zur krankenversicherung.