Beiträge von lacki

    wer um alles in der welt sollte ihr verbieten, zu dir zu ziehen? ihr könntet ein jahr auf probe machen, wobei sie dann für die hälfte der miete gerade stehen müsste. schließlich hat sie ja ein einkommen aus der lehrlingsvergütung. nach 12 monaten würde man euch dann als bedarfsgemeinschaft bewerten und ihre gesamten einkünfte in die berechnung mit einbeziehen.

    ich meinte damit, dass die küche plötzlich von 200 auf 300 eure im preis gestiegen ist. das haste zugegeben. zudem hattest du in deinem gedankenspiel auch in erwägung gezogen, mit einem dritten einen kaufvertrag zu machen!

    man kann doch nur erstausstattung beantragen, wenn man noch nicht über einen eigenen haushalt verfügt hat, so wie es bei dir der fall ist. da kommt dann auch keiner zum gucken. du machst dir alles in allem zu viel sorgen. lass es fliessen, dann wird alles gut.


    aber eins ist doch komisch bei dir:


    am 27.01. schriebst du:


    Zitat

    würde zum einzug von meinem bruder ene küche bekommen jedoch möchte er noch 200 euro dafür haben


    am 02.02. schriebst du aber:


    Zitat

    denkt ihr das für die erstausstattungd er arge die küche von meinem bruder für 300 zu teuer wäre?


    was für eine inflation, in drei tagen 50 prozent rauf. dein bruder scheint mir ein ganz mieser typ zu sein, wenn er seine schwester so ausnehmen will!:D
    oder bist du einfach nur ein kleines schu....liesschen?;)


    Gawain


    weisst du nun was ich meine?:cool:

    wie dem auch sei, spätestens nach einem jahr seit ihr eine bedarfsgemeinschaft. wie mein vorschreiber schon schrieb: besser nicht machen, gibt nur ärger mit den behörden.

    Zitat

    das problem ist das es mir selbe rnicht aufgefallen ist,und wenn die mir schreiben das ich keine leistungen mehr bekomme ,die mir aber trotzdem welche zahlen,kann ich da ja auch nichts für....


    nun hör doch mal auf hier rumzueiern! vonwegen nicht bemerkt!:confused::(
    du kannst einspruch erheben oder ein sack reis fällt in china um.


    Sozialgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 17.11.2005, Az. S 1 AL 3629/00.


    das war aber anders:


    Zitat

    Der Fall: Die Klägerin gab dem Arbeitsamt zur Berechnung ihrer Arbeitslosenhilfe im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung das Vermögen ihres Ehemannes an. Dieses Vermögen wurde jedoch nicht berücksichtigt und der Klägerin die Arbeitslosenhilfe ungekürzt ausgezahlt. Die Überzahlung, die in über einem Jahr erfolgte, forderte das Arbeitsamt nun zurück.


    du hast schriftlich gehabt, dass dir kein geld mehr zusteht. tja, nun haste schulden.:o

    Zitat

    Ich habe von denen schriftlich das die leistungen ab dem 01.08.2010 eingestellt werden.


    na denn hättest du es aber auch besser wissen sollen und nicht gleich die ganze kohle feucht-fröhlich auf den kopf kloppen sollen.:D:p
    das paradies gabs nur in der bibel bei adam und eva!:rolleyes:

    na das würde uns noch fehlen. die dürfen alle zur arbeitssuche nach deutschland kommen, aber quwartz4 gibt es natürlich nicht. dann wüede sich doch die halbe eu auf den weg ins land machen, wo milch und honig fliessen.


    das mit der 3-monatsfrist bezieht sich nur auf leute, die heitaten, egal ob nun aus der eu oder absurdistan!

    Zitat

    Warum also solltest Du diese Küche nicht Deinem Bruder abkaufen?


    weil die arge argwöhnt, dass es sich um ein geschenk des bruders hält, somit also ein zufluss an vermögen! wenn du ihre beiträge richtig lesen würdest: sie hat es ja auch schon zugegeben!;)


    es werden in diesem forum oft fragen gestellt in denen es um geldübertragung, kontonutzung von dritten, erbschaften, vermietungen, vermögensdidpositionen u.ä. innerhalb von familien geht. glaubt mir, bei der arge gehen in solchen fällen sofort die alarmglocken an. nicht ohne grund.
    aber in diesem fall geht es eigentlich nur um alte möbel. ich denke mal, dass die arge-kontrolleure wichtigeres zu tun haben.

    Zitat

    Also das mit der Stelle als Elektriker und dann die Arbeit bei der Versicherung habe ich jetzt nicht so richtig verstanden


    der mann ist bei einer externen firma Servicetechnikers in einem großen bürohaus, in dem ein größerer versicherungskonzern residiert. dort ist er für die gesamte Elektrik zuständig. darunter falle u.a. die klimaanlage und das äußerst sensible rechenzentrum des konzerns. so ungefähr ist dass. also genau wie reinigungsfirmen oder wach-und empfangdienste, die die arbeiten als externe firmen dienstleisten.


    aber wie kitty schon schrieb kommt eigentlich nur eine fristgemäße( 2 wochen) kündigung innerhalb der 6monatigen probezeit in frage. einen anwalt braucht man in diesem fall nun wirklich nicht zu konsultieren.

    Zitat

    ich bin 16 jahre alt und habe seit paar monaten minijob 400 euro


    das ist kein ferienjob. so doof sind die von der arge ja nun auch nicht. und wenn deine mutter durch arbeit nicht mehr im hartz4-bezug ist, dann wird dein einkommen auch nicht angerechnet. ist doch logisch, oder?

    ja, ist sie. ich gehe mal davon aus, dass das kind die deutsche staatsbürgerschaft bekommt.allerdings bist in erster linie du untehaltspflichtig. betreuungsunterhalt und kindesunterhalt müsstest du zahlen. wenn ihr in einer gemeinsamen wohnung lebt, dass würde man euch als brdarfsgemeinschaft zählen. es käme dann auf die höhe deines einkommens an.

    wenn es eine fristlose kündigung wird, also eine außerordentliche, dann müsste es eine sperre geben. bei einer fristgemäßen von 2 wochen innerhalb der probezeit gibt es keine sperre.


    Zitat

    aber für solch ein A... loch von Chef zu arbeiten ist noch viel bitterer.


    wat du so alles weißt! jede sache hat immer zwei seiten. ich würde so nicht urteilen, bevor ich den standpunkt es chefs nicht gehört habe.