Beiträge von lacki

    klar als darlehen. die mietkaution gibt es ja irgendwann mal (mitunter erst nach dem tod) wieder zurück, dazu auch noch verzinst. da man ja nicht ewig hartz4er bleiben will, wäre das ja ein geschenk auf kosten der steuerzahler.

    na wenn du schlaumeier sowieso alles besser weist, warum fragst du denn hier im forum!


    nur mal so als kleiner tipp:


    es gibt einen unterschied zwischen erwerbseinkommen und sonstiges einkommen, wie z.b. zinsen, geschenke. lottogewinne u.s.w.


    steht alles im internet, brauchst du dir nur zu googeln.


    das hier kommt mir irgendwie bekannt vor::D:p;)


    http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/arbeitslosengeld-alg-ii/174201-zinsen-angegeben.html


    jetzt wissen wir nun alle, woher du deine falschen antworten her hast.:o

    na träume mal weiter. nach deiner phantasie härre man also 12 mal 30 euro plus einmalig 50 euro, also 410 euro. es bleibt dabei, die 30 euro im monat gibt es nur wenn man richtig arbeiten geht.
    nicht ohne grund forscht ja die arge jetzt nach dem geld!

    den ausführungen von R_oque kann ich nur zustimmen. das wird natürlich im hintergrund mit geprüft. aber das hängt natürlich auch mit dem lebensalter und der daraus folgende höhe des vermögensfreibetrages zusammen.
    Ordnungswidrigkeitsverfahren ist in einem solchen fall immer möglich.

    die versicherungspauschale von 30 euro hat mit zinseinnahmen nichts zu tun.
    ob da noch nicht gemeldete zinsen oder dividenen offen sind, ist egal. die werden schon von allein drauf kommen.
    da der jährliche freibetrag für zinsen und dividenden lediglich 50 € beträgt, wirst du wahrscheinlich für beide jahre je 50 euro zurück zahlen müssen.

    Zitat

    hmm und wenn ich mir geld leihen würde? Würde das amt das erlauben?


    wenn du es finanziell stemmen kanst, per kredit oder so, da brauchst du die arge nicht um erlaubnis fragen.

    Kitty


    Zitat

    Wenn sie also dann längere Zeit bereits bei dir wohnt und Hartz4 beantragen


    es geht hier um max. 5 monate, also keineswegs eine längere Zeit. zudem hast den aspekt nicht beachtet, dass er ohne einverständnis der arge umgezogen ist.


    Zitat

    Bis dahin hast du ja aber vielleicht eine Arbeit und das alles ist gar nicht nötig.


    na dann werde ich dir mal deine eigene antwort kopieren, die du ihm 21.10.2009 gegeben hast:


    Kitty schrieb:


    Zitat

    Zur Zeit keine.Ich weiß das ist nicht das was du hören willst es ist aber so.Wenn ihr zusammenzieht dann müßtet ihr euch alleine unterhalten.Bei dem Einkommen deiner Freundin käme eventuell noch BAB in Betracht aber selbst das ist dann zum leben für zwei Personen etwas wenig.Davon mal abgesehen denke ich wirst du ja auch etwas beisteuern wollen und nicht auf Kosten deiner Freundin leben.Ich will dir mal sagen du mußt aufhören dich selbst zu bemitleiden.Das du keinen Abschluß hast ist schlicht und einfach deine Schuld.Du bist jetzt 21 und solltest doch wissen was du willst.Geh in die Berufsberatung des Arbeitsamtes und schau was die für dich tun können.Es gibt die Möglichkeit eines Berufsvorbereitungsjahres die auch bezahlt werden und wo du vielleicht anschließend die Möglichkeit hättest eine überbetriebliche Ausbildung anzufangen bei der du auch eine Vergütung bekommen würdest.Da du dann auch BAB beantragen könntest sollte dies eigentlich reichen um eine Wohnung zu finanzieren.


    die situation hat sich seitdem überhaupt nicht verändert.

    Zitat

    da einem hier eh nur vorwürfe gemacht werden!


    ich fasse gerne nochmal deine Hartz4-vita zusammen:


    du bist nunmehr 23 Jahre alt, hat evt. keinen nennenswerten schulabschluss, (sekundärschule) hast lediglich ein berufsvorbereitungsjahr absolviert, dann ein ein 14tägiges praktikum absolviert und bis dato keinen einzigen tag gearbeitet. zudem bist du ohne genehmigung der arge von bernburg nach magdeburg gezogen, weil deine eltern es mit dir nicht mehr ausgehalten haben.
    also ich finde deine bisherige lebensleistung bescheiden und überschaubar.


    das sind keine vorwürfe, dass sind fakten, die du hier selbst in den letzten jahren reingeschrieben hast.
    du müsstest langsam anfangen die zu bewegen, nachtragen wird dir keiner was.

    Zitat

    Also das heisst wenn ein Arbeitsloser Schulden macht oder welche hat dann spielt das für das Amt keine Rolle. Und wie soll dann ein Empfänger seine Schulden begleichen ???


    also euer anspruchdenken ist mal wieder bemerkenswert. da würden doch alle hartz4er schulden machen und sich die sache dann vom staat bezahlen lassen.
    und wie ein hartz4er seine schulden bezahlen soll, kann nicht die sache des gesetzgebers sein. es gibt doch schuldnerberatung, von der öffentlichen hand finanziert.
    und wenn ich das richtig lese, ist doch vermögen bei deinem vater vorhanden.
    skeptisch macht mich allerdings, dass der gute mann nun gerade kurz vor den bezug von hartz4 seinen bausparvertrag auflöst und mit schulden dasteht, dass geld aufs konto vom sohnemann überweist und dann schulden bei der getrenntlebenden frau hat. eine solche konstruktion kann einfach nicht klappen, dass musste in die hosen gehen.

    man darf sein vermögen nicht verschenken, verschleiern oder verschleudern. klarer fall hier: das vermögen worde kurz vor hartz4-bezug versucht zu verschleiern indem man es auf das konte eines angehörigen überwiesen hat. daher sehe ich keinen hartz4-anspruch, ehe das wahrscheinlich über den vermögensfreibetrag liegende gled in einer angemessenen zeit verbraucht ist. also nicht gleich eine kreuzfahrt machen.


    Zitat

    Neben dem Bausparvertrag der ja jetzt gekündigt ist gibt es noch eine Lebensversicherung die aber auch unter der Grenze von 9700 € liegt.


    wenn die vermögensfreigrenze 9700 € ist, dann müsste dein vater 59 jahre alt sein. sollte der rückkaufwert der lebensversicherung und bausparvertrag nun unter dieser grenze liegen und kein weiteses vermögen vorhanden sein, dann darf die arge auch nichts anrechnen.

    eigentlich nicht, da du noch nicht 25 jahre alt bist. könntest du denn nicht in der WG wohnen bleiben?- werden die dich von der arge fragen!
    zudem müsstest du noch anspruch auf alg1 haben, denn als lehrling zahlt man ja in die arbeitslosenversicherung ein.